Was bringt eigentlich ein
hydraulischer Abgleich der Heizung?
Bernd Scheithauer: Der Hauseigentümer spart Geld und Energie. Oder besser gesagt: Mit
einer geringen Investition in Produkte und Dienstleistung optimiert
man die so wichtige Wärmeverteilung und Regelung der
Heizungsanlage. Oft werden nur zur Verbesserung der Anlage
stromsparende
Hocheffizienzpumpen eingebaut. Dies ist sinnvoll, aber nur der
erste Schritt. Das Heizungsnetz muss in jedem Fall hydraulisch
abgeglichen werden, das heißt Pumpen und Ventile müssen nach
Berechnung eingestellt werden. Dazu kommt noch eine Überprüfung der
Temperatureinstellung der Regelung (inkl. angepasster
Zeitsteuerung) des Wärmeerzeugers. Ein hydraulischer Abgleich (oder
besser eine Systemoptimierung) sorgt dafür, dass Heizkessel,
Umwälzpumpe und Thermostatventile optimal und energiesparend
"zusammenarbeiten". Danach steht die richtige Wassermenge (also
Wärmemenge) zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur
Verfügung.
Können Eigentümer den
hydraulischen Abgleich an ihrer Heizung selbst
vornehmen?
Bernd Scheithauer: Lieber nicht! Eine Heizung ist ein komplexes System mit vielen
Wechselwirkungen. Wenn Hausbesitzer an einer "Stellschraube" drehen
(also zum Beispiel die Temperatur am Heizkessel verstellen), hat
das Auswirkungen auf das gesamte Heizungssystem. Wichtig: Der
Wärmeerzeuger, also der Heizkessel, steht (fast) immer am Ende der
hydraulischen Betrachtung. Ein Fachbetrieb ermittelt im Idealfall
zuerst den Wärmebedarf (Heizlast) der einzelnen Räume des Hauses,
bewertet dann die Heizflächen und die Verteilung inklusive der
vorhandenen Armaturen und erst zum Schluss den Heizkessel.
Ist der hydraulische Abgleich der
Heizung für Hauseigentümer Pflicht?
Bernd Scheithauer: Nein, es gibt kein Gesetz, aber Verordnungen und Richtlinien. Bei
der Modernisierung der Heizung ist der Heizungsbetrieb zum
Beispiel nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB) Teil C verpflichtet, Heizungsrohrnetze hydraulisch
abzugleichen. Das kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn
ein schriftlicher Vertrag besteht. Hausbesitzer (Auftraggeber)
achten am besten auch darauf, dass der hydraulische Abgleich in der
Leistungsbeschreibung als eigene Position aufgeführt ist. Dann gibt
es später keine Streitigkeiten. Aber Pflicht hin oder Förderung her: Bei über 90 Prozent aller Heizungsanlagen profitiert der
Anlagenbetreiber (also der Eigentümer) von einer
Anlagenoptimierung mit hydraulischem Abgleich - und dies bei einer
unschlagbar niedrigen Amortisationszeit, die so gut wie immer im
Bereich von drei bis fünf Jahren liegt.
Mit welchen Kosten müssen
Hauseigentümer für einen hydraulischen Abgleich
rechnen?
Bernd Scheithauer: Das ist ein schwieriges oder besser sensibles Thema, aber ich
versuche eine Antwort in Form eines "Investitionskorridors" zu
geben. Wichtig: Die Kosten sind immer individuell vor Ort vom
Fachbetrieb zu ermitteln und stark davon abhängig, wie genau man
rechnen möchte. Lassen Sie es mich an Beispielen aufzeigen: Ist der
Heizungsbetrieb vor Ort, kann er über die Ermittlung der
Heizleistung je Heizkörper (Annahme: Heizleistung Heizkörper gleich
Heizlast Raum) die gesuchte Voreinstellung ermitteln, gleich vor
Ort einstellen und dokumentieren. Das ist natürlich günstiger als im folgenden Fall: Ist die Anlage größer
(> 10WE), sind Berechnungsparameter wie raumweise Heizlast nicht
bekannt oder müssen die installierten Heizflächen und
Systemtemperaturen bei einer Heizungsmodernisierung auf einen neuen
Wärmeerzeuger abgestimmt werden (was immer sinnvoll ist und einen
wesentlichen, zusätzlichen Einspareffekt mit sich bringt), dann halte
ich für die Dienstleistung "Berechnung" rund zehn Prozent der
Sanierungssumme für realistisch und gut angelegt. Denn nur dann
sind die neuen Komponenten optimal aufeinander abgestimmt. Insgesamt müssen Eigentümer für einen hydraulischen Abgleich im Einfamilienhaus mit Kosten von durchschnittlich 650 bis 1.500 Euro rechnen - je nach Aufwand.
Übrigens: Wer Förderung für eine neue Heizung in Anspruch nehmen möchte, muss den hydraulischen Abgleich auf jeden Fall durchführen lassen und einen Berechnungsnachweis mit Fachunternehmererklärung vorlegen.
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