Was wird bei einem hydraulischen Abgleich der Heizung gemacht?
Kurz gesagt: Die Wärmeverteilung und Regelung der Heizungsanlage wird optimiert.
Wenn das Heizungsnetz hydraulisch abgeglichen wird heißt das, dass Pumpen und Ventile nach einer Berechnung eingestellt werden. Dazu kommt noch eine Überprüfung der Temperatureinstellung der Regelung (inkl. angepasster Zeitsteuerung) des Wärmeerzeugers. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass Heizkessel, Umwälzpumpe und Thermostatventile optimal und energiesparend zusammenarbeiten. Danach steht die richtige Wassermenge (also Wärmemenge) zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung. Der Wärmeerzeuger, also der Heizkessel, steht dabei (fast) immer am Ende der hydraulischen Betrachtung. Ein Fachbetrieb ermittelt im Idealfall zuerst den Wärmebedarf (Heizlast) der einzelnen Räume des Hauses, bewertet dann die Heizflächen und die Verteilung inklusive der vorhandenen Armaturen und erst zum Schluss den Heizkessel.
Warum ist ein hydraulischer Abgleich nötig?
Bei vielen Heizungsanlagen gelangt in einige Heizkörper zu wenig, in andere aber zu viel Heizwasser. Die Folge: Die unterversorgten Heizkörper und Zimmer bleiben zu kalt. Die anderen Heizkörper können dagegen nicht genug Heizwärme abgeben, so dass das rückfließende Heizwasser zu warm ist. Das führt zu häufigem An- und Abschalten des Heizkessels und verschwendet Energie.
Was bringt der hydraulische Abgleich der Heizung?
Das Heizsystem läuft nach dem hydraulischen Abgleich effizienter und braucht bis zu 15 Prozent weniger Energie. Wird gleichzeitig eine neue (und oft kleinere) Umwälzpumpe eingebaut, kommen noch eingesparte Stromkosten hinzu. Außerdem steigt der Wohnkomfort, wenn alle Heizkörper und Räume ausreichend warm werden. Die Amortisationszeit für die Kosten liegt so gut wie immer im Bereich von drei bis fünf Jahren.
Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) § 60c ist der hydraulische Abgleich Pflicht beim Einbau der Heizung in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten, wenn das Heizungssystem auf Wasser als Wärmeträger basiert. Die Mindestleistungen dabei sind: eine raumweise Heizlastberechnung, eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.
Auch nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C sind Heizungsbetriebe verpflichtet, Heizungsrohrnetze beim Einbau einer Heizung hydraulisch abzugleichen. Eigentümer achten am besten darauf, dass der hydraulische Abgleich in der Leistungsbeschreibung des Angebots als eigene Position aufgeführt ist.
Und last but not least ist der hydraulische Abgleich auch Voraussetzung für die Heizungs- und Effizienzhausförderung!
Formulare für den hydraulischen Abgleich
Um staatliche Fördermittel zu beantragen, muss der hydraulische Abgleich auf einem Formular vom Fachbetrieb oder Sachverständigen bestätigt werden. Die verschiedenen Nachweisformulare für Einzelmaßnahmen, Effizienzhäuser und Nichtwohngebäude finden Sie hier.
Was kostet ein hydraulischer Abgleich und gibt es eine Förderung?
Abhängig von der Komplexität der Heizung kostet der hydraulische Abgleich im Einfamilienhaus zwischen 800 und 1.300 Euro. Diese Kosten können Eigentümer mit einer Förderung deutlich senken: Maßnahmen zur Optimierung der Heizung werden über das BAFA mit einem Zuschuss gefördert.
Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
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