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22.07.2024
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KfW-Heizungsförderung im EFH - so hoch ist der Zuschuss

Selbstgenutzt oder vermietet? Das müssen Eigentümer wissen

Eine neue Heizung für das Einfamilienhaus (EFH) - das kann aktuell ganz schön ins Geld gehen! Deshalb setzen Eigentümer am besten auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, denn diese Heizungen werden von der KfW mit großzügigen Zuschüssen gefördert. Wie hoch die Förderung am Ende ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, maximal sind 70 Prozent Zuschuss möglich. Alle Infos und Details für den Heizungstausch im Eigenheim.

Luftwärmepumpe vor einer Holzfassade
Viele Eigentümer:innen eines Einfamilienhauses werden sich wohl künftig für eine Wärmepumpe als Heizung entscheiden. Der Umstieg wird mit großzügigen Zuschüssen gefördertFoto: BWP / Daikin

Welche Heizungen werden im Einfamilienhaus gefördert?
Die KfW-Heizungsförderung kann für das Heizen mit erneuerbaren Energien beantragt werden. Konkret gibt es die Zuschüsse für:

  • Wärmepumpe
  • Biomasseheizung (Pelletheizung, Holzheizung)
  • Solarthermie
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizung
  • Wärmenetz-Anschluss (Fernwärme, Nahwärme)
  • Gebäudenetz-Anschluss

Alle genannten Heizungsarten werden gleich gefördert. Ausnahme ist die wasserstofffähige Heizung: Hier wird nicht die komplette Heizung gefördert, sondern förderfähig sind nur die Mehrkosten für die Wasserstofffähigkeit.

--> Wichtig zu wissen: Egal ob selbst genutzt oder vermietet - die KfW-Heizungsförderung deckt förderfähige Kosten in Höhe von 30.000 Euro ab. Kosten, die darüber hinaus gehen, werden nicht gefördert. Die förderfähigen Kosten stehen einmalig pro Wohneinheit zur Verfügung. (Es können aber mehrere Förderanträge gestellt werden, wenn die Kosten noch nicht ausgeschöpft sind.)

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung im selbstgenutzten Einfamilienhaus?
Wer sein Einfamilienhaus selbst nutzt, erhält die höchste Förderung für seine neue Heizung. Die Förderung setzt sich aus drei verschiedenen Zuschüssen zusammen, insgesamt sind maximal 70 Prozent Zuschuss möglich:

  1. Basisförderung: 30 Prozent Zuschuss erhalten alle Eigentümer
  2. Einkommens-Bonus: Weitere 30 Prozent Zuschuss erhalten selbstnutzende Eigentümer, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Folgende Unterlagen müssen für den Bonus eingereicht werden: Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung von allen Personen, die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen; Meldebescheinigung/Meldebestätigung, Grundbuchauszug.
  3. Klimageschwindigkeits-Bonus: Dieser beträgt 20 Prozent. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Folgende Unterlagen müssen für den Bonus eingereicht werden: Meldebescheinigung/Meldebestätigung, Grundbuchauszug.
  4. Wer eine Finanzierung für die neue Heizung benötigt, kann den KfW-Ergänzungskredit dafür nutzen. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro wird für den Zeitraum der ersten Zins­bindungs­frist eine zusätzliche Zinsvergünstigung gewährt. Auch hier müssen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung vorgelegt werden.

Sonderfall: Einfamilienhaus mit abgeschlossener Einliegerwohnung (= ungeteiltes Mehrfamilienhaus)
Hat das Einfamilienhaus eine abgeschlossene Einliegerwohnung, die auch mit der neuen Heizung versorgt wird, gelten besondere Regeln bei der Heizungsförderung. Denn dann handelt es sich um zwei Wohneinheiten. Da beide Wohnungen durch die Heizung versorgt werden, sind die förderfähigen Kosten (30.000 Euro für die erste Wohneinheit + 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit) zu gleichen Teilen (45.000 / 2 = 22.500 Euro) auf die Wohneinheiten aufzuteilen. Für die selbst bewohnte Wohneinheit kann dann neben der Basisförderung auch der Einkommensbonus (30 Prozent auf maximal 22.500 Euro) und/oder Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent auf maximal 22.500 Euro) beantragt werden. Für die Einliegerwohnung ist nur die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent (30 Prozent auf maximal 22.500 Euro) oder 35 Prozent mit Effizienzbonus* (35 Prozent auf maximal 22.500 Euro) möglich.

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung im vermieteten Einfamilienhaus?
Ist das Einfamilienhaus vermietet, können Eigentümer:innen die Basisförderung beantragen. Damit erhalten sie 30 Prozent Zuschuss für die neue Heizung. Auch Vermieter können den KfW-Ergänzungskredit für die Finanzierung der neuen Heizung nutzen, sie erhalten allerdings keine Zinsvergünstigung.

Weiterlesen:

* Der Effizienzbonus wird gewährt, wenn eine Wärmepumpe die Wärme­quelle Wasser, das Erd­reich oder Ab­wasser nutzt oder ein natürliches Kälte­mittel einsetzt.

Was kostet eine neue Heizung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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