Welche Heizungen werden im Einfamilienhaus gefördert?
Die KfW-Heizungsförderung kann für das Heizen mit erneuerbaren Energien beantragt werden. Konkret gibt es die Zuschüsse für:
Alle genannten Heizungsarten werden gleich gefördert. Ausnahme ist die wasserstofffähige Heizung: Hier wird nicht die komplette Heizung gefördert, sondern förderfähig sind nur die Mehrkosten für die Wasserstofffähigkeit.
--> Wichtig zu wissen: Egal ob selbst genutzt oder vermietet - die KfW-Heizungsförderung deckt förderfähige Kosten in Höhe von 30.000 Euro ab. Kosten, die darüber hinaus gehen, werden nicht gefördert. Die förderfähigen Kosten stehen einmalig pro Wohneinheit zur Verfügung. (Es können aber mehrere Förderanträge gestellt werden, wenn die Kosten noch nicht ausgeschöpft sind.)
Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung im selbstgenutzten Einfamilienhaus?
Wer sein Einfamilienhaus selbst nutzt, erhält die höchste Förderung für seine neue Heizung. Die Förderung setzt sich aus drei verschiedenen Zuschüssen zusammen, insgesamt sind maximal 70 Prozent Zuschuss möglich:
Sonderfall: Einfamilienhaus mit abgeschlossener Einliegerwohnung (= ungeteiltes Mehrfamilienhaus)
Hat das Einfamilienhaus eine abgeschlossene Einliegerwohnung, die auch mit der neuen Heizung versorgt wird, gelten besondere Regeln bei der Heizungsförderung. Denn dann handelt es sich um zwei Wohneinheiten. Da beide Wohnungen durch die Heizung versorgt werden, sind die förderfähigen Kosten (30.000 Euro für die erste Wohneinheit + 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit) zu gleichen Teilen (45.000 / 2 = 22.500 Euro) auf die Wohneinheiten aufzuteilen. Für die selbst bewohnte Wohneinheit kann dann neben der Basisförderung auch der Einkommensbonus (30 Prozent auf maximal 22.500 Euro) und/oder Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent auf maximal 22.500 Euro) beantragt werden. Für die Einliegerwohnung ist nur die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent (30 Prozent auf maximal 22.500 Euro) oder 35 Prozent mit Effizienzbonus* (35 Prozent auf maximal 22.500 Euro) möglich.
Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung im vermieteten Einfamilienhaus?
Ist das Einfamilienhaus vermietet, können Eigentümer:innen die Basisförderung beantragen. Damit erhalten sie 30 Prozent Zuschuss für die neue Heizung. Auch Vermieter können den KfW-Ergänzungskredit für die Finanzierung der neuen Heizung nutzen, sie erhalten allerdings keine Zinsvergünstigung.
Weiterlesen:
* Der Effizienzbonus wird gewährt, wenn eine Wärmepumpe die Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel einsetzt.
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Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
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