Ein Wärmeplan weist für eine Kommune die Eignungsgebiete für eine dezentrale und zentrale Wärmeversorgung aus und definiert eine Strategie für die Wärmewende (das heißt die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien) mit Maßnahmen.
Der Wärmeplan hilft also Eigentümern bei der Auswahl einer neuen Heizung, indem er Klarheit über die lokale Versorgung gibt. Damit erhält jeder einen Überblick, welche Voraussetzungen in seiner Kommune vorliegen und ob ein Anschluss an das Fernwärmenetz schon heute oder künftig möglich ist.
Was ist die gesetzliche Grundlage für den kommunalen Wärmeplan?
Die gesetzliche Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz. Dieses ist gemeinsam mit dem GEG 2024 am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze sollen dabei helfen, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen. Darin festgehalten ist auch das Ziel, dass bis 2045 alle Wärmenetze klimaneutral sind – die Energie für Nahwärme oder Fernwärme muss dann also zu 100 Prozent aus erneuerbare Energien stammen.
Welche Fristen gibt es für den Wärmeplan?
Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland einen Wärmeplan haben! Für die Erstellung des Wärmeplans nutzen Kommunen beispielsweise die Daten von Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfegern.
Wie hängen Wärmeplanungsgesetz und GEG 2024 zusammen und was müssen Eigentümer beachten?
Für Altbauten gibt es nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) längere Fristen beim Heizungstausch. Die Vorgaben im neuen GEG 2024 gelten erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Sobald der kommunale Wärmeplan verabschiedet ist, müssen Eigentümer beim Heizungstausch die Vorgaben des GEG erfüllen. Das gilt auch, wenn der Wärmeplan früher vorliegt, als das Wärmeplanungsgesetz vorschreibt!
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
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Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
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Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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