Eine Heizung ist ein komplexes, technisches System. Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass sich die Modernisierung nicht allein auf den Austausch des Heizkessels beschränkt, sondern unter Umständen auch die Heizkörper ausgetauscht werden müssen. Denn moderne Heizsysteme arbeiten oft mit vergleichsweise niedriger Wassertemperatur, so dass sie nur mit den darauf abgestimmten Heizkörpern besonders effizient sein können. Manche Hausbesitzer wünschen sich eine Flächenheizung statt neuer Heizkörper. Und wer von einer alten Öl- oder Gasheizung auf Brennwerttechnik umsteigt, muss eventuell auch den Schornstein anpassen. All dies muss beim Heizungstausch bedacht und in die Planung einbezogen werden.
Heizungstausch: Planung wird oft unterschätzt
Wer bei der Modernisierung die Planung vernachlässigt, läuft Gefahr, schon von vornherein die erhofften Einsparziele zu verfehlen. Denn mangelt es an der entsprechenden Vorarbeit, fehlen wichtige Berechnungen für die neue Heizung. Diese sind zum Beispiel notwendig, um die Größe der Heizkörper sowie die Querschnitte der Rohrleitungen und Armaturen festzulegen, die Ventile einzuregulieren oder die Umwälzpumpe richtig auszulegen. Doch viel zu oft verzichten Hauseigentümer bei komplexen Modernisierungsmaßnahmen an der Heizung auf eine gute Vorbereitung. Die Folge: Der neue Heizkessel ist über- oder unterdimensioniert und die neue Heizung arbeitet nicht effizient – dementsprechend fallen auch die Heizkosten weiterhin zu hoch aus. Mit einer guten Planung hingegen können Hausbesitzer das Energiesparpotenzial voll ausschöpfen.
Nicht vergessen: Hydraulischer Abgleich und Dämmung der Heizung
Auch noch das letzte bisschen Effizienz holt ein hydraulischer Abgleich aus der neuen Heizung heraus: Er ist auch für die Kreisläufe von Fußbodenheizungen notwendig und sorgt dafür, dass alle Komponenten der Heizung optimal aufeinander abgestimmt sind. Das spart zusätzlich Heizkosten - ebenso wie die Dämmung der Rohrleitungen. Sie stoppt Wärmeverluste an den Warmwasserleitungen und ist nach EnEV 2014 Pflicht.
Übrigens: Wer im Frühjahr mit der Planung beginnt, kann die Heizungsmodernisierung dann abwickeln, wenn die Heizung ohnehin abgeschaltet ist: Im Sommer. Mit dieser Vorgehensweise können Hauseigentümer die Heizung mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung des Wohnkomforts modernisieren und sich schon im Herbst über günstige Heizkosten freuen.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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