Nachtspeicherheizungen erzeugen und speichern Wärme aus Strom und geben diese an die Wohnräume ab. Sie werden zu Schwachlastzeiten, häufig in der Nacht, geladen. Die Anlagen sind in der Regel wartungsarm und kaum störanfällig. Das Problem: Viele dieser Heizungen arbeiten ungeregelt und damit ineffizient und teurer als nötig. Mit einer modernen Aufladesteuerung lassen sich deutlich Strom und Kosten sparen! Nahezu alle Bestandsgeräte können damit nachgerüstet werden. Die Aufladesteuerung wird entweder durch einen Witterungsfühler oder ein Gateway zur Online-Wetterprognose ergänzt.
Nachspeicherheizungen, die mit einer modernen Aufladesteuerung ausgestattet sind, erkennen über die Wetterdaten, wie viel Strom gespeichert werden muss, damit tagsüber ausreichend Heizenergie zur Verfügung steht.
Wieviel Strom lässt sich mit einer Aufladesteuerung für Nachtspeicherheizungen sparen?
Der Einsatz einer modernen Aufladesteuerung kann Energieeinsparungen von 15 bis 18 Prozent pro Jahr ermöglichen. Bei einem jährlichen durchschnittlichen Verbrauch von rund 8.700 kWh ergäben sich so Einsparungen zwischen 1.300 und 1.600 kWh. Bei einem Tarif von 20 Cent pro kWh läge die mögliche Einsparung dann zwischen 260 Euro und 320 Euro pro Jahr.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Aufladesteuerung?
Der Zuschuss für die Optimierung der Nachtspeicherheizung beträgt 200 Euro, wenn die Heizung mit mindestens einer Aufladesteuerung, einem Witterungsfühler sowie Steuerleitungen zum Fühler aufgerüstet wird. Die gesamte Konfiguration muss vom Fachhandwerker installiert, eingestellt, geprüft und aktiviert werden. Alternativ können auch Funk-Witterungsfühler eingesetzt werden, dann ist eine zusätzliche Funkbasisstation erforderlich.
Wird der Witterungsfühler durch ein WLAN-Gateway ersetzt, beträgt der Zuschuss 300 Euro. Über das Gateway werden Online-Wetterdaten für die Prognose zur Verfügung gestellt. Auch hier müssen Installation, Einstellung und Prüfung vom Fachhandwerker vorgenommen werden.
Wie wird die Förderung beantragt?
Schritt 1: Online unter www.foerderung-waermespeicher.de registrieren, und zwar vor Beginn der Optimierung!
Schritt 2: Prüfen, ob alle Förderkriterien erfüllt sind
Schritt 3: Nach der Optimierung der Nachtspeicherheizung kann der Zuschuss beantragt werden. Dafür müssen die Handwerkerrechnung und der Kontoauszug als Zahlungsnachweis hochgeladen werden.
Schritt 4: Der unterschriebene Fördervertrag muss noch im Original per Post versendet werden.
Schritt 5: Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss überwiesen
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort