Nachtspeicherheizungen erzeugen und speichern Wärme aus Strom und geben diese an die Wohnräume ab. Sie werden zu Schwachlastzeiten, häufig in der Nacht, geladen. Die Anlagen sind in der Regel wartungsarm und kaum störanfällig. Das Problem: Viele dieser Heizungen arbeiten ungeregelt und damit ineffizient und teurer als nötig. Mit einer modernen Aufladesteuerung lassen sich deutlich Strom und Kosten sparen! Nahezu alle Bestandsgeräte können damit nachgerüstet werden. Die Aufladesteuerung wird entweder durch einen Witterungsfühler oder ein Gateway zur Online-Wetterprognose ergänzt.
Nachspeicherheizungen, die mit einer modernen Aufladesteuerung ausgestattet sind, erkennen über die Wetterdaten, wie viel Strom gespeichert werden muss, damit tagsüber ausreichend Heizenergie zur Verfügung steht.
Wieviel Strom lässt sich mit einer Aufladesteuerung für Nachtspeicherheizungen sparen?
Der Einsatz einer modernen Aufladesteuerung kann Energieeinsparungen von 15 bis 18 Prozent pro Jahr ermöglichen. Bei einem jährlichen durchschnittlichen Verbrauch von rund 8.700 kWh ergäben sich so Einsparungen zwischen 1.300 und 1.600 kWh. Bei einem Tarif von 20 Cent pro kWh läge die mögliche Einsparung dann zwischen 260 Euro und 320 Euro pro Jahr.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Aufladesteuerung?
Der Zuschuss für die Optimierung der Nachtspeicherheizung beträgt 200 Euro, wenn die Heizung mit mindestens einer Aufladesteuerung, einem Witterungsfühler sowie Steuerleitungen zum Fühler aufgerüstet wird. Die gesamte Konfiguration muss vom Fachhandwerker installiert, eingestellt, geprüft und aktiviert werden. Alternativ können auch Funk-Witterungsfühler eingesetzt werden, dann ist eine zusätzliche Funkbasisstation erforderlich.
Wird der Witterungsfühler durch ein WLAN-Gateway ersetzt, beträgt der Zuschuss 300 Euro. Über das Gateway werden Online-Wetterdaten für die Prognose zur Verfügung gestellt. Auch hier müssen Installation, Einstellung und Prüfung vom Fachhandwerker vorgenommen werden.
Wie wird die Förderung beantragt?
Schritt 1: Online unter www.foerderung-waermespeicher.de registrieren, und zwar vor Beginn der Optimierung!
Schritt 2: Prüfen, ob alle Förderkriterien erfüllt sind
Schritt 3: Nach der Optimierung der Nachtspeicherheizung kann der Zuschuss beantragt werden. Dafür müssen die Handwerkerrechnung und der Kontoauszug als Zahlungsnachweis hochgeladen werden.
Schritt 4: Der unterschriebene Fördervertrag muss noch im Original per Post versendet werden.
Schritt 5: Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss überwiesen
Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Im ersten Fall müssen Sie insgesamt 63,5 kWh Energie in den Speicher einbringen, um den Temperaturanstieg zu realisieren. Im zweiten Fall ...
Antwort lesen »Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Handelt es sich um Maßnahmen an einer eigenen und selbst genutzten ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei ...
Antwort lesen »Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. ...
Antwort lesen »Sind Dach und Dachboden ungedämmt und hat das Haus mehr als zwei Wohneinheiten, ist die Dachbodendämmung Pflicht gemäß § 47 GEG. Handelt es ...
Antwort lesen »Hier hat Ihr Energieberater leider recht. Denn für den Geschwindigkeitsbonus kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung möglich ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Immobilie in den Geltungsbereich des GEG fällt. Beheizen Sie die ...
Antwort lesen »Geht es um ein Einfamilienhaus, werden die Kosten der neuen Wärmepumpe das Budget an förderbaren Kosten vermutlich sehr stark ausreizen. ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. In diesem Fall müssen Ihre Kinder die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Wohnen diese nicht selbst im Haus, können ...
Antwort lesen »Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil ...
Antwort lesen »Korrekt ausgeführt, dürfte sich hier keine Feuchtigkeit in der Konstruktion niederschlagen. Möglich ist daher, dass Harz aus dem Holz ...
Antwort lesen »Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, ...
Antwort lesen »Es gibt Verbundplatten für Fensterrahmen auch mit einem U-Wert von weniger als 0,9 W/m²K. Wählen Sie diese, ist eine Förderung der gesamten ...
Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich das nicht fundiert beurteilen. Entscheidend dafür, ob ein Raum als beheizt oder unbeheizt anzusehen ist, ist, ob ...
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