Nachtspeicherheizungen erzeugen und speichern Wärme aus Strom und geben diese an die Wohnräume ab. Sie werden zu Schwachlastzeiten, häufig in der Nacht, geladen. Die Anlagen sind in der Regel wartungsarm und kaum störanfällig. Das Problem: Viele dieser Heizungen arbeiten ungeregelt und damit ineffizient und teurer als nötig. Mit einer modernen Aufladesteuerung lassen sich deutlich Strom und Kosten sparen! Nahezu alle Bestandsgeräte können damit nachgerüstet werden. Die Aufladesteuerung wird entweder durch einen Witterungsfühler oder ein Gateway zur Online-Wetterprognose ergänzt.
Nachspeicherheizungen, die mit einer modernen Aufladesteuerung ausgestattet sind, erkennen über die Wetterdaten, wie viel Strom gespeichert werden muss, damit tagsüber ausreichend Heizenergie zur Verfügung steht.
Wieviel Strom lässt sich mit einer Aufladesteuerung für Nachtspeicherheizungen sparen?
Der Einsatz einer modernen Aufladesteuerung kann Energieeinsparungen von 15 bis 18 Prozent pro Jahr ermöglichen. Bei einem jährlichen durchschnittlichen Verbrauch von rund 8.700 kWh ergäben sich so Einsparungen zwischen 1.300 und 1.600 kWh. Bei einem Tarif von 20 Cent pro kWh läge die mögliche Einsparung dann zwischen 260 Euro und 320 Euro pro Jahr.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Aufladesteuerung?
Der Zuschuss für die Optimierung der Nachtspeicherheizung beträgt 200 Euro, wenn die Heizung mit mindestens einer Aufladesteuerung, einem Witterungsfühler sowie Steuerleitungen zum Fühler aufgerüstet wird. Die gesamte Konfiguration muss vom Fachhandwerker installiert, eingestellt, geprüft und aktiviert werden. Alternativ können auch Funk-Witterungsfühler eingesetzt werden, dann ist eine zusätzliche Funkbasisstation erforderlich.
Wird der Witterungsfühler durch ein WLAN-Gateway ersetzt, beträgt der Zuschuss 300 Euro. Über das Gateway werden Online-Wetterdaten für die Prognose zur Verfügung gestellt. Auch hier müssen Installation, Einstellung und Prüfung vom Fachhandwerker vorgenommen werden.
Wie wird die Förderung beantragt?
Schritt 1: Online unter www.foerderung-waermespeicher.de registrieren, und zwar vor Beginn der Optimierung!
Schritt 2: Prüfen, ob alle Förderkriterien erfüllt sind
Schritt 3: Nach der Optimierung der Nachtspeicherheizung kann der Zuschuss beantragt werden. Dafür müssen die Handwerkerrechnung und der Kontoauszug als Zahlungsnachweis hochgeladen werden.
Schritt 4: Der unterschriebene Fördervertrag muss noch im Original per Post versendet werden.
Schritt 5: Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss überwiesen
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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