Nachtspeicherheizungen erzeugen und speichern Wärme aus Strom und geben diese an die Wohnräume ab. Sie werden zu Schwachlastzeiten, häufig in der Nacht, geladen. Die Anlagen sind in der Regel wartungsarm und kaum störanfällig. Das Problem: Viele dieser Heizungen arbeiten ungeregelt und damit ineffizient und teurer als nötig. Mit einer modernen Aufladesteuerung lassen sich deutlich Strom und Kosten sparen! Nahezu alle Bestandsgeräte können damit nachgerüstet werden. Die Aufladesteuerung wird entweder durch einen Witterungsfühler oder ein Gateway zur Online-Wetterprognose ergänzt.
Nachspeicherheizungen, die mit einer modernen Aufladesteuerung ausgestattet sind, erkennen über die Wetterdaten, wie viel Strom gespeichert werden muss, damit tagsüber ausreichend Heizenergie zur Verfügung steht.
Wieviel Strom lässt sich mit einer Aufladesteuerung für Nachtspeicherheizungen sparen?
Der Einsatz einer modernen Aufladesteuerung kann Energieeinsparungen von 15 bis 18 Prozent pro Jahr ermöglichen. Bei einem jährlichen durchschnittlichen Verbrauch von rund 8.700 kWh ergäben sich so Einsparungen zwischen 1.300 und 1.600 kWh. Bei einem Tarif von 20 Cent pro kWh läge die mögliche Einsparung dann zwischen 260 Euro und 320 Euro pro Jahr.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Aufladesteuerung?
Der Zuschuss für die Optimierung der Nachtspeicherheizung beträgt 200 Euro, wenn die Heizung mit mindestens einer Aufladesteuerung, einem Witterungsfühler sowie Steuerleitungen zum Fühler aufgerüstet wird. Die gesamte Konfiguration muss vom Fachhandwerker installiert, eingestellt, geprüft und aktiviert werden. Alternativ können auch Funk-Witterungsfühler eingesetzt werden, dann ist eine zusätzliche Funkbasisstation erforderlich.
Wird der Witterungsfühler durch ein WLAN-Gateway ersetzt, beträgt der Zuschuss 300 Euro. Über das Gateway werden Online-Wetterdaten für die Prognose zur Verfügung gestellt. Auch hier müssen Installation, Einstellung und Prüfung vom Fachhandwerker vorgenommen werden.
Wie wird die Förderung beantragt?
Schritt 1: Online unter www.foerderung-waermespeicher.de registrieren, und zwar vor Beginn der Optimierung!
Schritt 2: Prüfen, ob alle Förderkriterien erfüllt sind
Schritt 3: Nach der Optimierung der Nachtspeicherheizung kann der Zuschuss beantragt werden. Dafür müssen die Handwerkerrechnung und der Kontoauszug als Zahlungsnachweis hochgeladen werden.
Schritt 4: Der unterschriebene Fördervertrag muss noch im Original per Post versendet werden.
Schritt 5: Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss überwiesen
Hier gibt es elektrische sowie wasserführende Systeme. Beide bringen Wärme in den Boden ein, um diesen frost- bzw. eisfrei zu halten. ...
Antwort lesen »Die Dämmung unter der Fußbodenheizung ist nicht förderrelevant. Für ein technisch funktionierendes System sollten Sie aber den Vorgaben der ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht korrekt. Eine Förderung der Fenster ist möglich, wenn diese die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen ...
Antwort lesen »Das funktioniert in aller Regel nicht, da der Strom auch nicht eindeutig zuordenbar ist. Sie können bei Ihrem Anbieter um einen Rabatt oder ...
Antwort lesen »Allein auf Grundlage der Bauteile sollte das funktionieren. Hier kommt es darauf an, dass die Fenster das energetisch schlechteste Bauteil ...
Antwort lesen »Grundsätzlich besteht bei der Förderung einer Heizung eine mindestens 10-jährige Nutzungspflicht. Setzen Sie die Anlage früher außer ...
Antwort lesen »Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der ...
Antwort lesen »Die Dampfsperre gehört immer auf die warme Seite der Konstruktion – in diesem Fall also unter die Dämmung aus Mineralwolle. Diese sollten ...
Antwort lesen »Wie Sie die Förderung für eine Klimaanlage richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so ...
Antwort lesen »Sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist eine Kombination problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten strikt teilen ...
Antwort lesen »Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den ...
Antwort lesen »Ja, das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihr Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aus der Ferne leider keine fundierte Antwort geben. Denn diese hängt vom aktuellen Zustand ab. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine freie Verschiebung der Kosten zwischen BAFA- und KfW-Maßnahmen nicht möglich. Maßgeblich sind ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Kaltdach über einem unbeheizten Dachboden, sollte die Dämmung in oder auf der obersten Geschossdecke erfolgen. Sie ...
Antwort lesen »Eine Entscheidung ist hier immer individuell zu treffen. Entscheidend sind dabei unter anderem folgende Punkte: die selbständige ...
Antwort lesen »In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Kosten eindeutig der geförderten Maßnahme zuordnen und keine anderen Kosten mit anrechnen. Nach Aussagen des BAFA ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
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