Wärmepumpe statt Ölheizung
Je nach Variante arbeitet die Wärmepumpe mit
Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erdreich. Soll eine Wärmepumpe die
Ölheizung ersetzen, sollten sich Eigentümer ausführlich beraten
lassen. Am einfachsten funktioniert der Umstieg, wenn schon eine
Flächenheizung (z.B. Fußbodenheizung) vorhanden ist und vorherige
Sanierungsmaßnahmen den Wärmebedarf gesenkt haben. Aber auch mit Heizkörpern ist das Heizen mit Wärmepumpe realistisch.
Möglich ist auch ein
Umstieg Schritt für Schritt: Dabei wird die Ölheizung zunächst in
Kombination mit einer Wärmepumpe als Hybridheizung betrieben. Auch
weitere erneuerbare Energien wie Solarthermie und Photovoltaik können
integriert werden.
Pelletheizung statt Ölheizung
Eine weitere Alternative zur Ölheizung ist die Pelletheizung.
Sie kann als Zentralheizung ein Ein- oder Zweifamilienhaus genauso
verlässlich mit Wärme versorgen, der Öltank wird als Pelletlager
umgerüstet. Auch eine weitere Einbindung erneuerbarer Energien wie Solarthermie und Photovoltaik ist unkompliziert möglich.
Fernwärme statt Ölheizung
Rund 2,7 Millionen Gebäude mit einer Ölheizung liegen in einem Gebiet, das mit einer Gasleitung oder einem Fernwärmenetz verbunden ist. Das macht die Planung und Entscheidung leichter. Da aber auch Erdgas ein fossiler Brennstoff ist und Gasheizungen inzwischen den gleichen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen sind wie Ölheizungen, lohnt es sich, auch über einen Fernwärme-Anschluss nachzudenken. Der aktuelle Wärmeplan der Kommune gibt Auskunft darüber, ob in der Straße schon Fernwärmeleitungen liegen oder der Ausbau des Ferwärme-Netzes geplant ist.
Hybridheizung für schrittweise Ausmusterung der Ölheizung
Was
aber, wenn die Ölheizung (noch) alternativlos für die verlässliche
Wärmeversorgung im eigenen Haus ist? Dann bietet sich eine Hybridheizung an!
Solarthermie ist dafür schon lange ein erprobter Klassiker, mit dem der
Heizölverbrauch erheblich gesenkt werden kann. Alternativ findet sich
auch für die Photovoltaik-Anlage und/oder einen wasserführenden Kaminofen ein Plätzchen im Heizsystem.
Fazit: "One fits all" funktioniert beim Austausch der Ölheizung leider nicht. Zu verschieden sind Gebäude, baulicher Zustand, Heizgewohnheiten und regionale Voraussetzungen, als dass es die EINE Lösung gäbe.
Was Eigentümer tun können: Das Thema rechtzeitig angehen und nicht warten, bis die alte Heizung den Geist aufgibt. Wer sich gründlich informiert, unabhängig beraten lässt und die Eckdaten zu Gebäude, Heizsystem und Nutzungsgewohnheiten kennt, findet auch eine effiziente und klimafreundliche Alternative zur Ölheizung. Die Kosten des Umstiegs lassen sich durch Förderung mindern, auch hier zahlt sich rechtzeitiges Informieren aus.
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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