Die Prüfpflichten für Heizöltanks sind in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) nun bundeseinheitlich geregelt: Es gilt eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1.000 Liter in Schutzgebieten sowie für alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen. Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1.000 Liter dürfen dabei nur von zertifizierten Fachbetrieben geprüft werden. Der Eigentümer ist für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Heizöltanks verantwortlich.
TRwS 791: Neuerungen für Ölheizungsbesitzer für sichere Belieferung
In einigen Fällen sind eventuell kleine Modernisierungsmaßnahmen nötig wie etwa die Nachrüstung eines Antiheberventils, der Einbau einer Tankuhr auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb. Das liegt an Teil 2 der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS 791), der kürzlich beschlossen wurde.
Diese Anforderungen an bestehende Ölheizungen, die vor Februar 2015 errichtet wurden, ergeben sich aus der TRwS 791:
Vor dem Tanken muss ermittelt werden können, wie viel Heizöl noch Platz hat: Der Tankwagenfahrer darf den Tank nur befüllen, wenn er augenscheinlich intakt ist und die so genannte Freimenge ermittelt werden kann. Dafür muss der Füllstand des Tanks erkennbar sein. Bei Batterietanks gilt das für jeden einzelnen Tankbehälter – die übrigens alle einen gleichmäßigen Füllstand aufweisen müssen. Gerade bei älteren Anlagen sind die Wandungen oft nicht mehr ausreichend durchscheinend, so dass von außen nicht sichtbar ist, wie viel Öl sich noch im Tank befindet. Dann muss nachgeholfen werden: Entweder wird der Tank gereinigt und ist anschließend wieder durchscheinend oder ein so genannter Füllstandsanzeiger muss nachgerüstet werden, der den Tankinhalt anzeigt.
Die jährliche Kontrolle: Wenn in der Tankanlage ein Grenzwertgeber verbaut ist, der vor 1985 hergestellt wurde, so muss der ab sofort einmal pro Jahr von einem Experten kontrolliert werden. Der Grenzwertgeber gibt ein Signal an den Tankwagen, der den Tankvorgang automatisch unterbricht, bevor zu viel Öl eingefüllt wird. Überprüft werden die beiden runden Öffnungen des Grenzwertgebers. Sind diese verklebt, kann der Grenzwertgeber nicht funktionieren. Die Kontrollen müssen dokumentiert werden. Neue Modelle haben eine schlitzartige Öffnung, durch die das Öl an die Sonde gelangt, die zum Abschalten des Tankvorganges führt. Diese Öffnung verklebt nicht so schnell wie die des Vorgängermodells. Ein Austausch ist schon allein aus wirtschaftlichen Gründen zu empfehlen, denn neue Grenzwertgeber unterliegen nicht der Prüfpflicht, eine einmalige Einbaubescheinigung genügt.
Hochwasserschutzgesetz: Ölheizungen trotzdem weiterhin erlaubt
Auch das neue Hochwasserschutzgesetz bringt Änderungen für Hausbesitzer mit Ölheizung. Entgegen anderslautender Berichte bleibt eine Ölheizung in Überschwemmungsgebieten aber weiter erlaubt! Allerdings sind Hausbesitzer verpflichtet, ihre Heizöltanks hochwassersicher nachzurüsten. Außerdem müssen Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten hochwassersicher nachgerüstet werden.
Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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