Nach einer Umrüstung der Ölheizung profitieren Hausbesitzer von vielen Vorteilen. So wird im Keller deutlich mehr Platz frei, weil die Gasheizung viel weniger Raum beansprucht. Zudem kann mit einer modernen Erdgas-Brennwertheizung je nach Alter und Wärmedämmstandard des Gebäudes bis zu 30 Prozent Energie eingespart werden. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Umwelt und Klima. Ebenso steigt mit einer Gasheizung der Komfort beim Betrieb der Heizung: Ein Tank zur Vorratshaltung ist nicht erforderlich und die schwankenden Marktpreise für Heizöl müssen nicht ständig beobachtet werden.
Was rechnet sich am schnellsten beim Austausch einer Ölheizung?
Die Umrüstung einer Ölheizung auf Gasheizung ist nur mit geringen zusätzlichen Kosten verbunden. Und diese Zusatzkosten betreffen auch lediglich die einmaligen Kosten für den Gasanschluss und die bauliche Umstellung. Danach sind die Kosten für Brennstoff (Erdgas), Reparatur und Wartung geringer als bei einer Ölheizung, so dass sich die Investition schnell lohnt. Das Institut für technische Gebäudeausrüstung in Dresden hat nachgerechnet: Die genaue Kostenaufstellung für ein freistehendes 150 Quadratmeter Haus zeigt, dass der Umstieg von Ölheizung auf eine Gasheizung mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden ist. Die Sanierungskosten für den Einbau einer Gas-Brennwertheizung liegen im Beispiel bei rund 10.660 Euro inklusive aller nötigen Umbauten. Durch die Sanierung sinken dann aber die Energiekosten deutlich. Im Vergleich zu einer alten Ölheizung können Haushalte Monat für Monat bis zu 100 Euro sparen. Zudem tut man Gutes für die CO2-Bilanz und spart im Vergleich zur Ölheizung mehr als zehn Prozent Treibhausemissionen.
Kosten für die Umrüstung reduzieren mit Förderung
Reduzieren lassen sich die Kosten für die Erneuerung der Heizung zusätzlich mit einer Förderung. Das BAFA vergibt für Gasheizungen, die auch erneuerbare Energien einbinden bzw. für die Einbindung vorbereitet sind, einen Zuschuss zwischen 20 und 30 Prozent der Kosten. Geht dafür eine Ölheizung außer Betrieb, sind dank der BAFA-Austauschprämie sogar 30 bis 40 Prozent Zuschuss möglich! Darüber hinaus lässt sich die neue Heizung günstig über die KfW finanzieren.
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Schritt für Schritt die Ölheizung auf Gasheizung umrüsten
Schritt 1: Einen erfahrenen Heizungsinstallateur suchen und die Pläne zur Umstellung der Heizung besprechen. Der Installateur kann die nötigen Voraussetzungen am besten prüfen.
Schritt 2: Der Heizungsinstallateur kümmert sich um die Rahmenbedingungen und klärt alle anfallenden Aspekte: Gebäudezustand, notwendige Umbauten, anfallende Kosten und Fördermöglichkeiten, Auswahl der optimalen Heizanlage sowie Einbau der Gasheizung.
Schritt 3: Steuern sparen. Hausbesitzer können einen Teil der Handwerkerkosten für die Reparatur, Wartung oder den Austausch von Heizungsanlagen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das gilt allerdings nur für solche Kosten, für die keine Förderung in Anspruch genommen wurde.
Umrüstung der Ölheizung auf Gasheizung im Detail - um diese Punkte kümmert sich der Heizungsinstallateur
1. Rahmenbedingungen checken: Besitzt das Haus schon einen Gasanschluss? Wenn es keinen Gasanschluss gibt, klärt der Heizungsinstallateur mit dem örtlichen Gasversorger folgende Aspekte: Kann ein Gasanschluss gelegt werden? Und mit welchen Kosten ist das verbunden? Der Heizungsinstallateur findet den Energieversorger mit den besten Konditionen: Wer vergibt Förderungen für den Wechsel von Öl auf Erdgas? Wer gibt Zuschüsse für den Ausbau der Öltanks? Und können Restölbestände aufgekauft werden? Ist der Schornstein für eine Brennwertheizung geeignet oder ist eine Schornsteinsanierung erforderlich?
2. Einbindung erneuerbarer Energien prüfen: Auch wenn eine neue Gasheizung bereits weniger Energie als die alte verbraucht, lohnt es sich, einen Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Der Heizungsinstallateur kümmert sich um die optimale Variante: Möglich sind sowohl eine gekoppelte Solarthermie-Anlage, die bis zu 60 Prozent des jährlichen Warmwasserbedarfs deckt, als auch ein wasserführender Kaminofen oder Kachelofen.
3. Die Kosten realistisch kalkulieren: Der Fachmann berechnet und informiert vorab über die Kosten für den Gasanschluss, nötige Umbauten, Ausbau und Entsorgung der Öltanks sowie eine eventuelle Schornsteinsanierung.
4. Förderung in die Kalkulation mit einbeziehen: Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für die Erneuerung der Heizung gibt es von BAFA und KfW, oft gibt es auch einen Zuschuss vom Energieversorger. Der Heizungsinstallateur prüft zudem, ob und in welchem Maß flankierende Maßnahmen wie die Schornsteinsanierung förderfähig sind. Achtung: Alle Förderungen des Bundes müssen vor Beginn der Umrüstung beantragt werden! Grundlage für den Förderantrag ist ein detaillierter Kostenvoranschlag.
5. Schonsteinsanierung organisieren: Wird ein alter Heizkessel gegen eine moderne Brennwertheizung ausgetauscht, muss in der Regel nur ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr in den bestehenden Schornstein eingezogen werden.
6. Heizkörper auswählen: Obwohl an die Heizkörper keine besonderen Anforderungen gestellt werden, empfiehlt der Fachbetrieb passende Modelle. Da die Brennwertheizung modulierend arbeitet – das heißt, sie stellt sich auf den tatsächlichen Heizbedarf optimal ein – ist sie sowohl bei niedrigen Vorlauftemperaturen für eine Flächenheizung (wie z. B. Fußbodenheizung) als auch bei höheren Temperaturen für klassische Heizkörper hocheffizient.
7. Heizung einbauen: Fachgerechte Installation der neuen Gas-Brennwertheizung.
8. Hydraulischer Abgleich: Um das volle Potenzial zu entfalten, muss das gesamte Heizsystem optimal aufeinander abgestimmt sein. Um sicherzustellen, dass alle Heizkörper im Haus gut mit Wärme versorgt werden, wird ein hydraulischer Abgleich vorgenommen. Wer Förderung in Anspruch nimmt, muss diesen Abgleich auch nachweisen.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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