Nach einer Umrüstung der Ölheizung profitieren Hausbesitzer von vielen Vorteilen. So wird im Keller deutlich mehr Platz frei, weil die Gasheizung viel weniger Raum beansprucht. Zudem kann mit einer modernen Erdgas-Brennwertheizung je nach Alter und Wärmedämmstandard des Gebäudes bis zu 30 Prozent Energie eingespart werden. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Umwelt und Klima. Ebenso steigt mit einer Gasheizung der Komfort beim Betrieb der Heizung: Ein Tank zur Vorratshaltung ist nicht erforderlich und die schwankenden Marktpreise für Heizöl müssen nicht ständig beobachtet werden.
Was rechnet sich am schnellsten beim Austausch einer Ölheizung?
Die Umrüstung einer Ölheizung auf Gasheizung ist nur mit geringen zusätzlichen Kosten verbunden. Und diese Zusatzkosten betreffen auch lediglich die einmaligen Kosten für den Gasanschluss und die bauliche Umstellung. Danach sind die Kosten für Brennstoff (Erdgas), Reparatur und Wartung geringer als bei einer Ölheizung, so dass sich die Investition schnell lohnt. Das Institut für technische Gebäudeausrüstung in Dresden hat nachgerechnet: Die genaue Kostenaufstellung für ein freistehendes 150 Quadratmeter Haus zeigt, dass der Umstieg von Ölheizung auf eine Gasheizung mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden ist. Die Sanierungskosten für den Einbau einer Gas-Brennwertheizung liegen im Beispiel bei rund 10.660 Euro inklusive aller nötigen Umbauten. Durch die Sanierung sinken dann aber die Energiekosten deutlich. Im Vergleich zu einer alten Ölheizung können Haushalte Monat für Monat bis zu 100 Euro sparen. Zudem tut man Gutes für die CO2-Bilanz und spart im Vergleich zur Ölheizung mehr als zehn Prozent Treibhausemissionen.
Kosten für die Umrüstung reduzieren mit Förderung
Reduzieren lassen sich die Kosten für die Erneuerung der Heizung zusätzlich mit einer Förderung. Das BAFA vergibt für Gasheizungen, die auch erneuerbare Energien einbinden bzw. für die Einbindung vorbereitet sind, einen Zuschuss zwischen 20 und 30 Prozent der Kosten. Geht dafür eine Ölheizung außer Betrieb, sind dank der BAFA-Austauschprämie sogar 30 bis 40 Prozent Zuschuss möglich! Darüber hinaus lässt sich die neue Heizung günstig über die KfW finanzieren.
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Schritt für Schritt die Ölheizung auf Gasheizung umrüsten
Schritt 1: Einen erfahrenen Heizungsinstallateur suchen und die Pläne zur Umstellung der Heizung besprechen. Der Installateur kann die nötigen Voraussetzungen am besten prüfen.
Schritt 2: Der Heizungsinstallateur kümmert sich um die Rahmenbedingungen und klärt alle anfallenden Aspekte: Gebäudezustand, notwendige Umbauten, anfallende Kosten und Fördermöglichkeiten, Auswahl der optimalen Heizanlage sowie Einbau der Gasheizung.
Schritt 3: Steuern sparen. Hausbesitzer können einen Teil der Handwerkerkosten für die Reparatur, Wartung oder den Austausch von Heizungsanlagen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das gilt allerdings nur für solche Kosten, für die keine Förderung in Anspruch genommen wurde.
Umrüstung der Ölheizung auf Gasheizung im Detail - um diese Punkte kümmert sich der Heizungsinstallateur
1. Rahmenbedingungen checken: Besitzt das Haus schon einen Gasanschluss? Wenn es keinen Gasanschluss gibt, klärt der Heizungsinstallateur mit dem örtlichen Gasversorger folgende Aspekte: Kann ein Gasanschluss gelegt werden? Und mit welchen Kosten ist das verbunden? Der Heizungsinstallateur findet den Energieversorger mit den besten Konditionen: Wer vergibt Förderungen für den Wechsel von Öl auf Erdgas? Wer gibt Zuschüsse für den Ausbau der Öltanks? Und können Restölbestände aufgekauft werden? Ist der Schornstein für eine Brennwertheizung geeignet oder ist eine Schornsteinsanierung erforderlich?
2. Einbindung erneuerbarer Energien prüfen: Auch wenn eine neue Gasheizung bereits weniger Energie als die alte verbraucht, lohnt es sich, einen Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Der Heizungsinstallateur kümmert sich um die optimale Variante: Möglich sind sowohl eine gekoppelte Solarthermie-Anlage, die bis zu 60 Prozent des jährlichen Warmwasserbedarfs deckt, als auch ein wasserführender Kaminofen oder Kachelofen.
3. Die Kosten realistisch kalkulieren: Der Fachmann berechnet und informiert vorab über die Kosten für den Gasanschluss, nötige Umbauten, Ausbau und Entsorgung der Öltanks sowie eine eventuelle Schornsteinsanierung.
4. Förderung in die Kalkulation mit einbeziehen: Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für die Erneuerung der Heizung gibt es von BAFA und KfW, oft gibt es auch einen Zuschuss vom Energieversorger. Der Heizungsinstallateur prüft zudem, ob und in welchem Maß flankierende Maßnahmen wie die Schornsteinsanierung förderfähig sind. Achtung: Alle Förderungen des Bundes müssen vor Beginn der Umrüstung beantragt werden! Grundlage für den Förderantrag ist ein detaillierter Kostenvoranschlag.
5. Schonsteinsanierung organisieren: Wird ein alter Heizkessel gegen eine moderne Brennwertheizung ausgetauscht, muss in der Regel nur ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr in den bestehenden Schornstein eingezogen werden.
6. Heizkörper auswählen: Obwohl an die Heizkörper keine besonderen Anforderungen gestellt werden, empfiehlt der Fachbetrieb passende Modelle. Da die Brennwertheizung modulierend arbeitet – das heißt, sie stellt sich auf den tatsächlichen Heizbedarf optimal ein – ist sie sowohl bei niedrigen Vorlauftemperaturen für eine Flächenheizung (wie z. B. Fußbodenheizung) als auch bei höheren Temperaturen für klassische Heizkörper hocheffizient.
7. Heizung einbauen: Fachgerechte Installation der neuen Gas-Brennwertheizung.
8. Hydraulischer Abgleich: Um das volle Potenzial zu entfalten, muss das gesamte Heizsystem optimal aufeinander abgestimmt sein. Um sicherzustellen, dass alle Heizkörper im Haus gut mit Wärme versorgt werden, wird ein hydraulischer Abgleich vorgenommen. Wer Förderung in Anspruch nimmt, muss diesen Abgleich auch nachweisen.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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