Nach einer Umrüstung der Ölheizung profitieren Hausbesitzer von vielen Vorteilen. So wird im Keller deutlich mehr Platz frei, weil die Gasheizung viel weniger Raum beansprucht. Zudem kann mit einer modernen Erdgas-Brennwertheizung je nach Alter und Wärmedämmstandard des Gebäudes bis zu 30 Prozent Energie eingespart werden. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Umwelt und Klima. Ebenso steigt mit einer Gasheizung der Komfort beim Betrieb der Heizung: Ein Tank zur Vorratshaltung ist nicht erforderlich und die schwankenden Marktpreise für Heizöl müssen nicht ständig beobachtet werden.
Was rechnet sich am schnellsten beim Austausch einer Ölheizung?
Die Umrüstung einer Ölheizung auf Gasheizung ist nur mit geringen zusätzlichen Kosten verbunden. Und diese Zusatzkosten betreffen auch lediglich die einmaligen Kosten für den Gasanschluss und die bauliche Umstellung. Danach sind die Kosten für Brennstoff (Erdgas), Reparatur und Wartung geringer als bei einer Ölheizung, so dass sich die Investition schnell lohnt. Das Institut für technische Gebäudeausrüstung in Dresden hat nachgerechnet: Die genaue Kostenaufstellung für ein freistehendes 150 Quadratmeter Haus zeigt, dass der Umstieg von Ölheizung auf eine Gasheizung mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden ist. Die Sanierungskosten für den Einbau einer Gas-Brennwertheizung liegen im Beispiel bei rund 10.660 Euro inklusive aller nötigen Umbauten. Durch die Sanierung sinken dann aber die Energiekosten deutlich. Im Vergleich zu einer alten Ölheizung können Haushalte Monat für Monat bis zu 100 Euro sparen. Zudem tut man Gutes für die CO2-Bilanz und spart im Vergleich zur Ölheizung mehr als zehn Prozent Treibhausemissionen.
Kosten für die Umrüstung reduzieren mit Förderung
Reduzieren lassen sich die Kosten für die Erneuerung der Heizung zusätzlich mit einer Förderung. Das BAFA vergibt für Gasheizungen, die auch erneuerbare Energien einbinden bzw. für die Einbindung vorbereitet sind, einen Zuschuss zwischen 20 und 30 Prozent der Kosten. Geht dafür eine Ölheizung außer Betrieb, sind dank der BAFA-Austauschprämie sogar 30 bis 40 Prozent Zuschuss möglich! Darüber hinaus lässt sich die neue Heizung günstig über die KfW finanzieren.
Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Förder-Infos holen und sofort loslegen!
Schritt für Schritt die Ölheizung auf Gasheizung umrüsten
Schritt 1: Einen erfahrenen Heizungsinstallateur suchen und die Pläne zur Umstellung der Heizung besprechen. Der Installateur kann die nötigen Voraussetzungen am besten prüfen.
Schritt 2: Der Heizungsinstallateur kümmert sich um die Rahmenbedingungen und klärt alle anfallenden Aspekte: Gebäudezustand, notwendige Umbauten, anfallende Kosten und Fördermöglichkeiten, Auswahl der optimalen Heizanlage sowie Einbau der Gasheizung.
Schritt 3: Steuern sparen. Hausbesitzer können einen Teil der Handwerkerkosten für die Reparatur, Wartung oder den Austausch von Heizungsanlagen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das gilt allerdings nur für solche Kosten, für die keine Förderung in Anspruch genommen wurde.
Umrüstung der Ölheizung auf Gasheizung im Detail - um diese Punkte kümmert sich der Heizungsinstallateur
1. Rahmenbedingungen checken: Besitzt das Haus schon einen Gasanschluss? Wenn es keinen Gasanschluss gibt, klärt der Heizungsinstallateur mit dem örtlichen Gasversorger folgende Aspekte: Kann ein Gasanschluss gelegt werden? Und mit welchen Kosten ist das verbunden? Der Heizungsinstallateur findet den Energieversorger mit den besten Konditionen: Wer vergibt Förderungen für den Wechsel von Öl auf Erdgas? Wer gibt Zuschüsse für den Ausbau der Öltanks? Und können Restölbestände aufgekauft werden? Ist der Schornstein für eine Brennwertheizung geeignet oder ist eine Schornsteinsanierung erforderlich?
2. Einbindung erneuerbarer Energien prüfen: Auch wenn eine neue Gasheizung bereits weniger Energie als die alte verbraucht, lohnt es sich, einen Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Der Heizungsinstallateur kümmert sich um die optimale Variante: Möglich sind sowohl eine gekoppelte Solarthermie-Anlage, die bis zu 60 Prozent des jährlichen Warmwasserbedarfs deckt, als auch ein wasserführender Kaminofen oder Kachelofen.
3. Die Kosten realistisch kalkulieren: Der Fachmann berechnet und informiert vorab über die Kosten für den Gasanschluss, nötige Umbauten, Ausbau und Entsorgung der Öltanks sowie eine eventuelle Schornsteinsanierung.
4. Förderung in die Kalkulation mit einbeziehen: Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für die Erneuerung der Heizung gibt es von BAFA und KfW, oft gibt es auch einen Zuschuss vom Energieversorger. Der Heizungsinstallateur prüft zudem, ob und in welchem Maß flankierende Maßnahmen wie die Schornsteinsanierung förderfähig sind. Achtung: Alle Förderungen des Bundes müssen vor Beginn der Umrüstung beantragt werden! Grundlage für den Förderantrag ist ein detaillierter Kostenvoranschlag.
5. Schonsteinsanierung organisieren: Wird ein alter Heizkessel gegen eine moderne Brennwertheizung ausgetauscht, muss in der Regel nur ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr in den bestehenden Schornstein eingezogen werden.
6. Heizkörper auswählen: Obwohl an die Heizkörper keine besonderen Anforderungen gestellt werden, empfiehlt der Fachbetrieb passende Modelle. Da die Brennwertheizung modulierend arbeitet – das heißt, sie stellt sich auf den tatsächlichen Heizbedarf optimal ein – ist sie sowohl bei niedrigen Vorlauftemperaturen für eine Flächenheizung (wie z. B. Fußbodenheizung) als auch bei höheren Temperaturen für klassische Heizkörper hocheffizient.
7. Heizung einbauen: Fachgerechte Installation der neuen Gas-Brennwertheizung.
8. Hydraulischer Abgleich: Um das volle Potenzial zu entfalten, muss das gesamte Heizsystem optimal aufeinander abgestimmt sein. Um sicherzustellen, dass alle Heizkörper im Haus gut mit Wärme versorgt werden, wird ein hydraulischer Abgleich vorgenommen. Wer Förderung in Anspruch nimmt, muss diesen Abgleich auch nachweisen.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Nach Rücksprache mit der KfW ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort