Immernoch können sich viele Eigentümer:innen mit dem Gedanken an eine Wärmepumpe nicht anfreunden. Das liegt vor allem an den hohen Anschaffungskosten und der Installation, die aufwändiger als bei einer Ölheizung ist. Doch dieser (finanzielle) Mehraufwand gleicht sich langfristig durch deutlich geringere Betriebskosten aus, das zeigt zum Beispiel der aktuelle Heizspiegel.
Die höheren Investitionskosten lassen sich zudem mit der KfW-Heizungsförderung gut auffangen. Statt bangem Blick auf die schwankenden Brennstoffkosten und zunehmenden Belastungen durch den CO2-Preis ist nach der Umstellung nur noch ein Stromversorger nötig. Denn die Wärmepumpe benötigt zwar Strom für den Betrieb des Kompressors und anderer Komponenten, setzt diesen aber anders als andere Stromheizungen sehr effizient ein. Maximale Unabhängigkeit können Eigentümer zudem mit einer Photovoltaik-Anlage erreichen.
Die Vorteile einer Wärmepumpe gegenüber der Ölheizung im Überblick:
Von Ölheizung auf Wärmepumpe umsteigen - die wichtigsten Schritte
Schritt 1: Hybridheizung oder Einzelheizung?
In einem ersten Schritt sollten sich Eigentümer ein paar Gedanken zu ihrer neuen Heizung machen: Soll die Wärmepumpe die vorhandene Ölheizung komplett ersetzen? Oder soll sie zusammen mit der Ölheizung als Hybridheizung arbeiten? Ist eine Photovoltaik-Anlage vorhanden oder geplant, so dass die Wärmepumpe eigenen Solarstrom nutzen kann? Ist eine Solarthermie-Anlage vorhanden, die in das neue Heizsystem eingebunden werden soll? Sollen vor oder mit dem Heizungstausch noch weitere Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden?
Schritt 2: Beraten lassen!
1. vom Energieberater: Wie ist es allgemein um die Energieeffizienz des Hauses bestellt? Sind mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant? Kann das Haus mit kleinen und günstigen Maßnahmen fit für die Wärmepumpe gemacht werden? Antwort auf diese Fragen geben das Gespräch mit einem Energieberater und ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
2. vom Heizungsbetrieb: Welche Wärmepumpe könnte in Frage kommen und wie hoch muss die Leistung sein? Wo kann das Außengerät platziert werden? Welche Arbeiten im Haus wären nötig? Können vorhandene Fußbodenheizung und Heizkörper weiter genutzt werden? Wie können Wärmepumpe und Speicher im Heizungskeller platziert werden? Ist eine Sanierung des Heizungskellers nach Ausbau der Ölheizung/Öltanks erforderlich? All diese Fragen können in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Heizungsbetrieb geklärt werden.
Schritt 3: Effizienz des Heizsystem bei niedrigen Temperaturen testen
Wärmepumpen arbeiten am effizientesten bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Ob das im eigenen Haus klappt, können Eigentümer selbst testen. Welche technischen Voraussetzungen dafür geklärt werden müssen und was es mit dem 50-Grad-Test auf sich hat, lesen Sie hier. Doch auch, wenn das Haus mit niedrigen Vorlauftemperaturen nicht ausreichend warm wird, müssen Eigentümer das Vorhaben Wärmepumpe nicht aufgeben! Denn dann können zum Beispiel spezielle Hochtemperatur-Wärmepumpen zum Einsatz kommen, die alle Hersteller inzwischen für die Sanierung im Sortiment haben.
--> Wichtig zu wissen: Eine Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung für die Wärmepumpe! Auch der Betrieb mit Heizkörpern oder einer Kombination aus Fußbodenheizung und Heizkörpern ist möglich. Eventuell müssen aber die Heizkörper erneuert werden, dann kommen sogenannte Niedertemperatur-Heizkörper oder Wärmepumpenheizkörper zum Einsatz.
Was kostet eine Wärmepumpe? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen!
Schritt 4: Kosten, Finanzierung und Förderung klären
Sind alle wichtigen Punkte geklärt, können Eigentümer gezielt Angebote einholen und die Finanzierung besprechen. Ein großer Teil der Kosten kann über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss und Ergänzungskredit) aufgefangen werden. Wie die Förderung beantragt wird, erklären wir hier Schritt für Schritt.
--> Wichtig zu wissen: Die volle Förderung ist nur möglich, wenn nach dem Heizungstausch keine fossilen Energien mehr zum Einsatz kommen! Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der Ölheizung. Wer eine Hybridheizung aus Ölheizung und Wärmepumpe möchte, erhält nur die Basisförderung.
Schritt 5: Ausbau und fachgerechte Entsorgung der alten Ölheizung sowie der Öltanks
Schritt 6: Installation der Wärmepumpe durch den Fachbetrieb
Schritt 7: Inbetriebnahme und Wartung
Ist die Wärmepumpe betriebsbereit installiert, sollten sich Eigentümer ausführlich in die Bedienung einweisen lassen. Um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten, bietet sich eine Wartung nach einem Jahr an. Dabei können die Einstellungen mit den Erfahrungen der ersten Heizperiode optimiert werden.
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Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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