Immernoch können sich viele Eigentümer:innen mit dem Gedanken an eine Wärmepumpe nicht anfreunden. Das liegt vor allem an den hohen Anschaffungskosten und der Installation, die aufwändiger als bei einer Ölheizung ist. Doch dieser (finanzielle) Mehraufwand gleicht sich langfristig durch deutlich geringere Betriebskosten aus, das zeigt zum Beispiel der aktuelle Heizspiegel.
Die höheren Investitionskosten lassen sich zudem mit der KfW-Heizungsförderung gut auffangen. Statt bangem Blick auf die schwankenden Brennstoffkosten und zunehmenden Belastungen durch den CO2-Preis ist nach der Umstellung nur noch ein Stromversorger nötig. Denn die Wärmepumpe benötigt zwar Strom für den Betrieb des Kompressors und anderer Komponenten, setzt diesen aber anders als andere Stromheizungen sehr effizient ein. Maximale Unabhängigkeit können Eigentümer zudem mit einer Photovoltaik-Anlage erreichen.
Die Vorteile einer Wärmepumpe gegenüber der Ölheizung im Überblick:
Von Ölheizung auf Wärmepumpe umsteigen - die wichtigsten Schritte
Schritt 1: Hybridheizung oder Einzelheizung?
In einem ersten Schritt sollten sich Eigentümer ein paar Gedanken zu ihrer neuen Heizung machen: Soll die Wärmepumpe die vorhandene Ölheizung komplett ersetzen? Oder soll sie zusammen mit der Ölheizung als Hybridheizung arbeiten? Ist eine Photovoltaik-Anlage vorhanden oder geplant, so dass die Wärmepumpe eigenen Solarstrom nutzen kann? Ist eine Solarthermie-Anlage vorhanden, die in das neue Heizsystem eingebunden werden soll? Sollen vor oder mit dem Heizungstausch noch weitere Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden?
Schritt 2: Beraten lassen!
1. vom Energieberater: Wie ist es allgemein um die Energieeffizienz des Hauses bestellt? Sind mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant? Kann das Haus mit kleinen und günstigen Maßnahmen fit für die Wärmepumpe gemacht werden? Antwort auf diese Fragen geben das Gespräch mit einem Energieberater und ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
2. vom Heizungsbetrieb: Welche Wärmepumpe könnte in Frage kommen und wie hoch muss die Leistung sein? Wo kann das Außengerät platziert werden? Welche Arbeiten im Haus wären nötig? Können vorhandene Fußbodenheizung und Heizkörper weiter genutzt werden? Wie können Wärmepumpe und Speicher im Heizungskeller platziert werden? Ist eine Sanierung des Heizungskellers nach Ausbau der Ölheizung/Öltanks erforderlich? All diese Fragen können in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Heizungsbetrieb geklärt werden.
Schritt 3: Effizienz des Heizsystem bei niedrigen Temperaturen testen
Wärmepumpen arbeiten am effizientesten bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Ob das im eigenen Haus klappt, können Eigentümer selbst testen. Welche technischen Voraussetzungen dafür geklärt werden müssen und was es mit dem 50-Grad-Test auf sich hat, lesen Sie hier. Doch auch, wenn das Haus mit niedrigen Vorlauftemperaturen nicht ausreichend warm wird, müssen Eigentümer das Vorhaben Wärmepumpe nicht aufgeben! Denn dann können zum Beispiel spezielle Hochtemperatur-Wärmepumpen zum Einsatz kommen, die alle Hersteller inzwischen für die Sanierung im Sortiment haben.
--> Wichtig zu wissen: Eine Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung für die Wärmepumpe! Auch der Betrieb mit Heizkörpern oder einer Kombination aus Fußbodenheizung und Heizkörpern ist möglich. Eventuell müssen aber die Heizkörper erneuert werden, dann kommen sogenannte Niedertemperatur-Heizkörper oder Wärmepumpenheizkörper zum Einsatz.
Was kostet eine Wärmepumpe? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen!
Schritt 4: Kosten, Finanzierung und Förderung klären
Sind alle wichtigen Punkte geklärt, können Eigentümer gezielt Angebote einholen und die Finanzierung besprechen. Ein großer Teil der Kosten kann über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss und Ergänzungskredit) aufgefangen werden. Wie die Förderung beantragt wird, erklären wir hier Schritt für Schritt.
--> Wichtig zu wissen: Die volle Förderung ist nur möglich, wenn nach dem Heizungstausch keine fossilen Energien mehr zum Einsatz kommen! Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der Ölheizung. Wer eine Hybridheizung aus Ölheizung und Wärmepumpe möchte, erhält nur die Basisförderung.
Schritt 5: Ausbau und fachgerechte Entsorgung der alten Ölheizung sowie der Öltanks
Schritt 6: Installation der Wärmepumpe durch den Fachbetrieb
Schritt 7: Inbetriebnahme und Wartung
Ist die Wärmepumpe betriebsbereit installiert, sollten sich Eigentümer ausführlich in die Bedienung einweisen lassen. Um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten, bietet sich eine Wartung nach einem Jahr an. Dabei können die Einstellungen mit den Erfahrungen der ersten Heizperiode optimiert werden.
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Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort