Immernoch können sich viele Eigentümer:innen mit dem Gedanken an eine Wärmepumpe nicht anfreunden. Das liegt vor allem an den hohen Anschaffungskosten und der Installation, die aufwändiger als bei einer Ölheizung ist. Doch dieser (finanzielle) Mehraufwand gleicht sich langfristig durch deutlich geringere Betriebskosten aus, das zeigt zum Beispiel der aktuelle Heizspiegel.
Die höheren Investitionskosten lassen sich zudem mit der KfW-Heizungsförderung gut auffangen. Statt bangem Blick auf die schwankenden Brennstoffkosten und zunehmenden Belastungen durch den CO2-Preis ist nach der Umstellung nur noch ein Stromversorger nötig. Denn die Wärmepumpe benötigt zwar Strom für den Betrieb des Kompressors und anderer Komponenten, setzt diesen aber anders als andere Stromheizungen sehr effizient ein. Maximale Unabhängigkeit können Eigentümer zudem mit einer Photovoltaik-Anlage erreichen.
Die Vorteile einer Wärmepumpe gegenüber der Ölheizung im Überblick:
Von Ölheizung auf Wärmepumpe umsteigen - die wichtigsten Schritte
Schritt 1: Hybridheizung oder Einzelheizung?
In einem ersten Schritt sollten sich Eigentümer ein paar Gedanken zu ihrer neuen Heizung machen: Soll die Wärmepumpe die vorhandene Ölheizung komplett ersetzen? Oder soll sie zusammen mit der Ölheizung als Hybridheizung arbeiten? Ist eine Photovoltaik-Anlage vorhanden oder geplant, so dass die Wärmepumpe eigenen Solarstrom nutzen kann? Ist eine Solarthermie-Anlage vorhanden, die in das neue Heizsystem eingebunden werden soll? Sollen vor oder mit dem Heizungstausch noch weitere Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden?
Schritt 2: Beraten lassen!
1. vom Energieberater: Wie ist es allgemein um die Energieeffizienz des Hauses bestellt? Sind mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant? Kann das Haus mit kleinen und günstigen Maßnahmen fit für die Wärmepumpe gemacht werden? Antwort auf diese Fragen geben das Gespräch mit einem Energieberater und ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
2. vom Heizungsbetrieb: Welche Wärmepumpe könnte in Frage kommen und wie hoch muss die Leistung sein? Wo kann das Außengerät platziert werden? Welche Arbeiten im Haus wären nötig? Können vorhandene Fußbodenheizung und Heizkörper weiter genutzt werden? Wie können Wärmepumpe und Speicher im Heizungskeller platziert werden? Ist eine Sanierung des Heizungskellers nach Ausbau der Ölheizung/Öltanks erforderlich? All diese Fragen können in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Heizungsbetrieb geklärt werden.
Schritt 3: Effizienz des Heizsystem bei niedrigen Temperaturen testen
Wärmepumpen arbeiten am effizientesten bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Ob das im eigenen Haus klappt, können Eigentümer selbst testen. Welche technischen Voraussetzungen dafür geklärt werden müssen und was es mit dem 50-Grad-Test auf sich hat, lesen Sie hier. Doch auch, wenn das Haus mit niedrigen Vorlauftemperaturen nicht ausreichend warm wird, müssen Eigentümer das Vorhaben Wärmepumpe nicht aufgeben! Denn dann können zum Beispiel spezielle Hochtemperatur-Wärmepumpen zum Einsatz kommen, die alle Hersteller inzwischen für die Sanierung im Sortiment haben.
--> Wichtig zu wissen: Eine Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung für die Wärmepumpe! Auch der Betrieb mit Heizkörpern oder einer Kombination aus Fußbodenheizung und Heizkörpern ist möglich. Eventuell müssen aber die Heizkörper erneuert werden, dann kommen sogenannte Niedertemperatur-Heizkörper oder Wärmepumpenheizkörper zum Einsatz.
Was kostet eine Wärmepumpe? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen!
Schritt 4: Kosten, Finanzierung und Förderung klären
Sind alle wichtigen Punkte geklärt, können Eigentümer gezielt Angebote einholen und die Finanzierung besprechen. Ein großer Teil der Kosten kann über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss und Ergänzungskredit) aufgefangen werden. Wie die Förderung beantragt wird, erklären wir hier Schritt für Schritt.
--> Wichtig zu wissen: Die volle Förderung ist nur möglich, wenn nach dem Heizungstausch keine fossilen Energien mehr zum Einsatz kommen! Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der Ölheizung. Wer eine Hybridheizung aus Ölheizung und Wärmepumpe möchte, erhält nur die Basisförderung.
Schritt 5: Ausbau und fachgerechte Entsorgung der alten Ölheizung sowie der Öltanks
Schritt 6: Installation der Wärmepumpe durch den Fachbetrieb
Schritt 7: Inbetriebnahme und Wartung
Ist die Wärmepumpe betriebsbereit installiert, sollten sich Eigentümer ausführlich in die Bedienung einweisen lassen. Um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten, bietet sich eine Wartung nach einem Jahr an. Dabei können die Einstellungen mit den Erfahrungen der ersten Heizperiode optimiert werden.
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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