Immernoch können sich viele Eigentümer:innen mit dem Gedanken an eine Wärmepumpe nicht anfreunden. Das liegt vor allem an den hohen Anschaffungskosten und der Installation, die aufwändiger als bei einer Ölheizung ist. Doch dieser (finanzielle) Mehraufwand gleicht sich langfristig durch deutlich geringere Betriebskosten aus, das zeigt zum Beispiel der aktuelle Heizspiegel.
Die höheren Investitionskosten lassen sich zudem mit der KfW-Heizungsförderung gut auffangen. Statt bangem Blick auf die schwankenden Brennstoffkosten und zunehmenden Belastungen durch den CO2-Preis ist nach der Umstellung nur noch ein Stromversorger nötig. Denn die Wärmepumpe benötigt zwar Strom für den Betrieb des Kompressors und anderer Komponenten, setzt diesen aber anders als andere Stromheizungen sehr effizient ein. Maximale Unabhängigkeit können Eigentümer zudem mit einer Photovoltaik-Anlage erreichen.
Die Vorteile einer Wärmepumpe gegenüber der Ölheizung im Überblick:
Von Ölheizung auf Wärmepumpe umsteigen - die wichtigsten Schritte
Schritt 1: Hybridheizung oder Einzelheizung?
In einem ersten Schritt sollten sich Eigentümer ein paar Gedanken zu ihrer neuen Heizung machen: Soll die Wärmepumpe die vorhandene Ölheizung komplett ersetzen? Oder soll sie zusammen mit der Ölheizung als Hybridheizung arbeiten? Ist eine Photovoltaik-Anlage vorhanden oder geplant, so dass die Wärmepumpe eigenen Solarstrom nutzen kann? Ist eine Solarthermie-Anlage vorhanden, die in das neue Heizsystem eingebunden werden soll? Sollen vor oder mit dem Heizungstausch noch weitere Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden?
Schritt 2: Beraten lassen!
1. vom Energieberater: Wie ist es allgemein um die Energieeffizienz des Hauses bestellt? Sind mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant? Kann das Haus mit kleinen und günstigen Maßnahmen fit für die Wärmepumpe gemacht werden? Antwort auf diese Fragen geben das Gespräch mit einem Energieberater und ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
2. vom Heizungsbetrieb: Welche Wärmepumpe könnte in Frage kommen und wie hoch muss die Leistung sein? Wo kann das Außengerät platziert werden? Welche Arbeiten im Haus wären nötig? Können vorhandene Fußbodenheizung und Heizkörper weiter genutzt werden? Wie können Wärmepumpe und Speicher im Heizungskeller platziert werden? Ist eine Sanierung des Heizungskellers nach Ausbau der Ölheizung/Öltanks erforderlich? All diese Fragen können in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Heizungsbetrieb geklärt werden.
Schritt 3: Effizienz des Heizsystem bei niedrigen Temperaturen testen
Wärmepumpen arbeiten am effizientesten bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Ob das im eigenen Haus klappt, können Eigentümer selbst testen. Welche technischen Voraussetzungen dafür geklärt werden müssen und was es mit dem 50-Grad-Test auf sich hat, lesen Sie hier. Doch auch, wenn das Haus mit niedrigen Vorlauftemperaturen nicht ausreichend warm wird, müssen Eigentümer das Vorhaben Wärmepumpe nicht aufgeben! Denn dann können zum Beispiel spezielle Hochtemperatur-Wärmepumpen zum Einsatz kommen, die alle Hersteller inzwischen für die Sanierung im Sortiment haben.
--> Wichtig zu wissen: Eine Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung für die Wärmepumpe! Auch der Betrieb mit Heizkörpern oder einer Kombination aus Fußbodenheizung und Heizkörpern ist möglich. Eventuell müssen aber die Heizkörper erneuert werden, dann kommen sogenannte Niedertemperatur-Heizkörper oder Wärmepumpenheizkörper zum Einsatz.
Was kostet eine Wärmepumpe? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen!
Schritt 4: Kosten, Finanzierung und Förderung klären
Sind alle wichtigen Punkte geklärt, können Eigentümer gezielt Angebote einholen und die Finanzierung besprechen. Ein großer Teil der Kosten kann über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss und Ergänzungskredit) aufgefangen werden. Wie die Förderung beantragt wird, erklären wir hier Schritt für Schritt.
--> Wichtig zu wissen: Die volle Förderung ist nur möglich, wenn nach dem Heizungstausch keine fossilen Energien mehr zum Einsatz kommen! Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der Ölheizung. Wer eine Hybridheizung aus Ölheizung und Wärmepumpe möchte, erhält nur die Basisförderung.
Schritt 5: Ausbau und fachgerechte Entsorgung der alten Ölheizung sowie der Öltanks
Schritt 6: Installation der Wärmepumpe durch den Fachbetrieb
Schritt 7: Inbetriebnahme und Wartung
Ist die Wärmepumpe betriebsbereit installiert, sollten sich Eigentümer ausführlich in die Bedienung einweisen lassen. Um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten, bietet sich eine Wartung nach einem Jahr an. Dabei können die Einstellungen mit den Erfahrungen der ersten Heizperiode optimiert werden.
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Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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