Nach und nach werden alle Heizungsarten mit dem Energielabel gekennzeichnet. Ab April 2017 tragen neue Festberennstoffkessel bis 70 KW die Kennzeichnung mit den bekannten Energieeffizienzklassen. Betroffen davon sind Pelletheizung, Hackschnitzelheizung und Scheitholzheizung. Vergeben werden die Energieeffizienzklassen von A++ bis G. Ist die Holzheizung mit einer Solaranlage kombiniert, kann auch schon die Energieeffizienzklase A+++ erreicht werden. Ab 2019 wird die Skala für Pelletheizungen, Hackschnitzelheizungen und Scheitholzheizungen dann von A+++ bis D reichen.
Pelletheizungen werden zum Beispiel voraussichtlich Energieeffizienzklassen von A+ bis A++ erhalten. Pelletkessel mit Brennwerttechnik tragen dann wohl ein A++, alle anderen Pelletheizungen ein A+. In Kombination mit Solarthermie ist für Brennwertkessel auch A+++ möglich.
Energielabel für Kamin- und Kachelöfen ab 2018
Für so genannte Einzelraumheizgeräte bis 50 kW (Kaminofen, Kachelofen, Pelletofen) wird das Energielabel dann ab dem 1. Januar 2018 Pflicht. Sie werden mit den Energieeffizienzklassen A++ bis G gekennzeichnet. So werden zum Beispiel Pelletöfen voraussichtlich mit A++ eingestuft.
Hilft das Energielabel beim Heizungskauf?
Eine Entscheidungshilfe beim Heizungskauf können Hausbesitzer vom Energielabel nur bedingt erwarten. Denn Energieeffizienzklasse hin oder her - nicht jeder Heizkessel eignet sich auch für jedes Haus! Auch der Direktvergleich von Heizkosten wird nach wie vor nicht möglich sein, weil die eingesetzten Brennstoffe unterschiedliche hohe Kosten verursachen. Erster Gang für Hausbesitzer ist also nach wie vor der Weg zum Heizungsinstallateur. Er kann den Wärmebedarf berechnen und die dazu passende Heiztechnik empfehlen.
Nach § 20 GEG können Sie den Primärenergiebedarf für zu errichtende Gebäude bis zum 31. Dezember 2023 nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert ...
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Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Daten zum Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werde. Nach Angaben des BAFA muss das aber nicht zwangsläufig ...
Antwort lesen »Hat der Ofen die Wohnung zu Beginn auf die gewünschte Temperatur gebracht, lässt sich eine zu geringe Leistung ausschließen. Für die ...
Antwort lesen »Da Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen, können Sie auch einzelne Anträge stellen. Wichtig ist allerdings, dass Sie die ...
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Antwort lesen »Errichten Sie eine Anlage in Eigenleistung, ist nach GEG keine Unternehmererklärung erforderlich. Diese muss nur bei geschäftsmäßiger ...
Antwort lesen »Nutzen Sie einen zeitvariablen Heizstrom-Tarif mit HT- und NT-Abrechnung gilt die Strompreisbremse für Wärmestrom. Mit dieser senkt der ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider keine verbindliche Antwort geben. Da es sich bei dem Steuerbonus für die Sanierung nicht um ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie einen elektrischen Heizstab im Warmwasserspeicher. Diesen fördert der Staat leider nicht explizit. Geht es um ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen ohne weitere Angaben zum Sachverhalt leider keine verbindliche Antwort geben. Denn geht es um die Förderung ...
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Antwort lesen »In diesem Fall können Sie erst einmal bei der beantragten Förderung für die Wärmepumpe bleiben. Tritt die BEG-EM-Förderung ab 2024 in ...
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Antwort lesen »Das gilt voraussichtlich für alle Einzelmaßnahmen, also gleichermaßen für Arbeiten am Haus wie an der Heizung. Wichtig sind dabei jedoch ...
Antwort lesen »Für eine neue Gasheizung bekommen Sie aktuell keine Förderung. Sie können aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen, wenn Sie ...
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