Hausbesitzer können den Pelletvorrat für eine Heizsaison grundsätzlich innerhalb oder außerhalb des Hauses lagern. Grundlage für die Lagerung von Holzpellets ist die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (FeuVO), die von Bundesland zu Bundesland variiert. Experten empfehlen Hausbesitzern, sich vor der Modernisierung der Heizung und dem Umstieg auf eine Pelletheizung beim zuständigen Bauamt über die Vorschriften vor Ort zu informieren. Zwar gelten in den meisten Bundesländern keine besonderen Vorschriften für eine Lagermenge von bis zu 15 Tonnen oder einem Heizkessel bis 50 Kilowatt Leistung. In diesen Fällen dürfen Holzpellets ohne weitere Brandschutzmaßnahmen im Keller oder auf dem Speicher gelagert werden. Allerdings sollte der Raum hierfür geeignet sein. So muss beispielsweise die alte Holzbalkendecke des Speichers diese Lasten auch tragen können - schließlich sind mehrere Tonnen "eine Menge Holz".
Oben oder unten - Silo oder doch Erdtank?
Wer von Öl auf Holzpellets umsteigt, kann in der Regel den ehemaligen Öltank zum Pelletlager umbauen. Der Platz ist meist ausreichend und der alte Tank lässt sich in vielen Fällen umrüsten. Als spezielle Lagerbehälter für Holzpellets kommen platzsparende Silos aus Stoffgewebe oder Metall für die Aufstellung innerhalb oder außerhalb des Hauses sowie Erdtanks für die unterirdische Pelletlagerung in Frage. Reicht der Platz also für die Lagerung im Haus nicht aus, können Holzpellets auch problemlos im Garten gelagert werden. Bei allen Varianten muss eine gute Erschließung des Geländes gegeben sein: Denn bei der Belieferung sollte der Tankwagen möglichst nah heranfahren können. Eine kurze Einblasstrecke von maximal 30 Metern verhindert, dass zu viel Abrieb der Pellets während des Einblasvorgangs entsteht. Deshalb sollte auch das Lager möglichst nahe am Heizraum der Pelletheizung liegen.
Vorschriften für das Pelletlager im Heizungskeller
Soll das zukünftige Lager für die Holzpellets in einem Raum im Keller Platz finden, dürfen im Pelletraum keine Lichtschalter, Steckdosen, Lampen oder Verteiler installiert sein. Zudem müssen die Türen zum Tank und zum Heizungsraum mit Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse T30 verschlossen werden. Wichtig sind auch die konstante Belüftung und ein Kohlenstoffmonoxid-Meldegerät. Denn Holzpellets können das gefährliche Gas über Monate an die Raumluft abgeben. Darüber hinaus sollte der Lagerraum staubdicht abgeschlossen sein.
Wer von fossilen Brennstoffen auf Holzpellets umsteigt, sollte vorab mit einem unabhängigen Sachverständigen die baulichen Vorschriften, Auflagen, Kosten und Förderung für die Pelletheizung besprechen. Dieser kann auch die genaue Größe des Lagerraums - angepasst an den individuellen Wärmebedarf - berechnen. Grob rechnet man pro Kilowatt Heizlast ein Kubikmeter Rohlagerraum.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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