1. Förderung für das Heizen mit Scheitholz und Kombikessel - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für Scheitholzvergaserkessel und Kombikessel (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets, Holzreste) beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für eine neue Heizung können Eigentümer nur einmalig beantragen. Die förderfähigen Kosten für den Zuschuss sind auf 30.000 Euro begrenzt.
Förderfähige Kosten sind neben den Anschaffungskosten für die Scheitholzheizung auch die Kosten für "notwendige Umfeldmaßnahmen" wie Planung, Pufferspeicher, Schornstein, Pumpen, Heizkörper, Installationsaufwand/Inbetriebnahme, Ausbau von Altanlagen sowie Saugsysteme, Förderschneckensysteme, Federblattrührwerke und Schubbodenaustragungen.
Auch Eigenleistungen werden gefördert - allerdings nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Zusammenhang stehen. Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistungen nicht förderfähig.
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Diese Voraussetzungen gelten für die Förderung von Scheitholzheizungen:
Voraussetzungen für die Förderung von Kombikesseln
Eine Liste der förderfähigen Scheitholzheizungen / Biomasseheizungen und Kombikessel finden Sie hier beim BAFA unter dem Punkt "Publikationen".
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Wie wird die KfW-Förderung für Scheitholzheizungen und Kombikessel beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde (aber vor Beginn der Arbeiten!). Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
--> WICHTIGE ÜBERGANGSFRIST 2024
Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Eine Antragstellung bei der KfW ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer:innen im Einfamilienhaus möglich. Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 ist eine Registrierung im Kundenportal der KfW möglich. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragsstellung geben, die Termine sind aktuell noch nicht bekannt. Die KfW hat die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung hier zusammengestellt.
--> FAQ Heizungsförderung
2. KfW-Förderung zur Finanzierung von Scheitholzheizungen und Kombikesseln
Wird die Holzheizung nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW eine Förderung bereit: Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" wird neben einem sehr zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. --> KfW-Förderung richtig beantragen
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Scheitholzvergaserkessel und Kombikessel
Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für die neue Scheitholzheizung von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine ausreichend hohe Steuerschuld vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Relevant sind hier immer die Richtlinien, die zum Antragszeitpunkt galten. In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die Richtlinie für die ...
Antwort lesen »Jeder Eigentümer kann die Förderung beantragen. Am einfachsten ist es, wenn der Sohn den Antrag stellt. Denn dieser kann für die selbst ...
Antwort lesen »Dämmen Sie auf der Wandverkleidung, entsteht ein Hohlraum, in dem die Temperatur stark absinkt. Dringt Feuchtigkeit aus dem Raum in diesen ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster gibt es, wenn Sie diese vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe) mit einem Energie-Effizienz-Experten beantragen ...
Antwort lesen »Sie können einen neuen BAFA-Antrag stellen. Wichtig ist aber, dass es dabei nicht um identische Maßnahmen geht. Beantragen Sie etwa ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn laut BEG-EM-Richtlinie setzt: "Die Förderung [...] bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch ...
Antwort lesen »Wurden noch keine Verträge unterzeichnet, können Sie die Heizungsförderung der KfW beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Die KfW berücksichtigt bei der Heizungsförderung die Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Innendämmung gibt es über die BEG-EM-Förderung, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Bei Außenwänden mit ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung orientiert sich hier am GEG. Dieses sieht die getrennte Bilanzierung vor, wenn folgende Bedingungen gelten: die Art der ...
Antwort lesen »Das kommt immer auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasanbieters an. Ohne diese zu kennen, können wir Ihnen an dieser Stelle ...
Antwort lesen »Das "Aufstellen eines Energieausweises für das fertiggestellte Gebäude" ist in der Liste der förderbaren Maßnahmen mit aufgeführt. Wir ...
Antwort lesen »Ja, Sie dürfen sowohl den Handwerker wechseln als auch eine andere Wärmepumpe einbauen, ohne die Förderung zu gefährden. Wichtig ist ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es dabei keine Probleme. Die Ölheizung lässt sich gut regeln und abschalten oder drosseln, wenn der Kachelofen in ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort