1. BAFA-Zuschuss für das Heizen mit Scheitholz und Kombikessel
Für Scheitholzvergaser-kessel und Kombikessel (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets, Holzreste) kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden. Darüber hinaus ist ein Bonus für den Heizungstausch möglich:
Wer alle Bonus-Bedingungen erfüllt, kann insgesamt auf eine Zuschuss-Förderung in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten kommen! Auch Eigenleistungen werden gefördert - allerdings nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Zusammenhang stehen. Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistungen nicht förderfähig.
Förderfähige Kosten sind neben den Anschaffungskosten für die Scheitholzheizung auch die Kosten für "notwendige Umfeldmaßnahmen" wie Planung, Pufferspeicher, Schornstein, Pumpen, Heizkörper, Installationsaufwand/Inbetriebnahme, Ausbau von Altanlagen sowie Saugsysteme, Förderschneckensysteme, Federblattrührwerke und Schubbodenaustragungen.
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Diese Voraussetzungen gelten für die Förderung von Scheitholzheizungen:
Voraussetzungen für die Förderung von Kombikesseln
Eine Liste der förderfähigen Scheitholzheizungen und Kombikessel finden Sie hier.
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Wie wird der BAFA-Zuschuss für Scheitholzvergaserkessel beantragt?
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag benötigt. Da die im Antrag angegebenen Kosten später nicht erhöht werden können, sollten Eigentümer darauf achten, dass das Angebot alle nötigen Positionen und Arbeiten enthält. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Förderung zur Finanzierung von Scheitholzheizungen und Kombikesseln
Wird die Holzheizung nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einerSanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW eine Förderung bereit: Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" wird neben einem sehr zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. --> KfW-Förderung richtig beantragen
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Scheitholzvergaserkessel und Kombikessel
Wer die Förderung von KfW oder BAFA nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für die neue Scheitholzheizung von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine ausreichend hohe Steuerschuld vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei BAFA und KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da beim Steuerbonus die Kombination mit Solarthermie / Wärmepumpe entfällt, kann er eine attraktive Alternative zur BEG-Förderung sein.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort