Elektrische Nachtspeicherheizungen sollen, so die Theorie, künftig eine wichtige Rolle für die Energiewende spielen, indem Strom aus erneuerbaren Energien in privaten Speicherheizungen "zwischengespeichert" wird. "Die Idee ist gut", bestätigt Birgit Holfert, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. "Die Praxis ist aber leider schwierig: In den entsprechenden Regionen sind gar nicht genug Speicherheizungen angeschlossen, um die Netze tatsächlich spürbar zu entlasten. Außerdem sind viele Anlagen nicht vom Netzbetreiber aus der Distanz regelbar - damit können sie gar nicht bei Bedarf zugeschaltet werden. Und so bleiben Nachtspeicherheizungen in erster Linie Strom- und Geldfresser." Außerdem brauchen Nachtspeicherheizungen eben auch dann Strom, wenn er knapp und teuer ist, und nicht nur an den wenigen Tagen, wo überschüssige Energie verfügbar wäre.
Infrarotheizung als Alternative zur Nachtspeicherheizung?
Als kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zur Nachspeicherheizung werden oft Infrarotheizungen beworben. Da sie mit einem etwas höheren Anteil Strahlungswärme heizt, reichen laut Herstellern niedrigere Raumtemperaturen aus für ein behagliches Wohnklima. Allerdings verbraucht eine Infrarotheizung vor allem tagsüber Strom, zu derzeit durchschnittlich 25 Cent pro kWh (zum Vergleich: Gas ca. 6 Cent/kWh, Heizöl und Holzpellets umgerechnet ca. 5 Cent/kWh). Diese hohen Betriebskosten für das Heizen mit Strom werden auch durch die relativ niedrigen Anschaffungskosten nicht wettgemacht.
Stromheizungen nur in Einzelfällen sinnvoll
Generell sind Stromheizungen nur in wenigen Einzelfällen sinnvoll, zum Beispiel dann, wenn ein zusätzlicher Raum nur schwer an das normale Heizsystem geschlossen werden kann oder wenn Räume nur sehr sporadisch beheizt werden. Wer alte Nachtspeicherheizungen erneuern oder durch ein anderes Heizsystem ersetzen möchten, sollte sich gut informieren, unabhängig beraten lassen und dann die Alternativen samt Kosten abwägen. Denn der Umstieg auf ein anderes Heizsystem ist auch nicht ganz unkompliziert, Leitungen müssen verlegt und Heizkörper montiert werden.
Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
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Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
Antwort lesen »Sie können neue Anträge stellen, auch wenn laufende Fördervorhaben noch nicht abgeschlossen sind. Bei unterschiedlichen Kalenderjahren ...
Antwort lesen »Die Kombination bei einer Maßnahme ist leider nicht möglich. Sie können förderbare Maßnahmen aber auf verschiedene Förderangebote ...
Antwort lesen »Ist das Fördervorhaben bereits abgeschlossen, können Sie die Rechnung leider nicht mehr nachreichen. Mit dem Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
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