Grundsätzlich unterscheidet man bei Wärmepumpen zwischen passiver und aktiver Kühlung:
Bei der passiven Kühlung nutzt die Wärmepumpe das niedrige Temperaturniveau aus dem Boden oder dem Grundwasser und überträgt es über einen Wärmetauscher auf das Heizsystem. Dessen Heizflächen werden dadurch zu Kühlflächen und senken die Temperatur in den Räumen um bis zu drei Grad. Der Vorteil der passiven Kühlung: Da hierfür die Wärmepumpe selbst nicht aktiv ist – nur die Regelung und die Umwälzpumpe sind in Betrieb – bleiben die Kosten für die Kühlung sehr gering. Der Nachteil der passiven Kühlung: Im Verlauf des Sommers heizen sich sowohl Boden als auch Grundwasser auf, so dass die Leistung der passiven Kühlung entsprechend abnimmt. Die Kühlung erfolgt deutlich langsamer als bei der aktiven Kühlung.
--> Wichtig zu wissen: Möglich ist die passive Kühlung nur mit einer Erdwärmepumpe oder einer Grundwasserwärmepumpe. (Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe).
Bei der aktiven Kühlung dagegen wird der thermodynamische Prozess der Wärmepumpe komplett umgedreht. Die Wärme wird jetzt statt aus dem Boden, dem Wasser oder der Luft aus den Räumen des Hauses entzogen und nach außen an die Umgebung abgegeben. Der Vorteil der aktiven Kühlung: Bei hohen Temperaturen ist eine schnelle und deutlich spürbare Kühlung der Räume möglich. Der Nachteil der aktiven Kühlung: Die Raumtemperatur lässt sich um einige Grad senken, allerdings liegt der Stromverbrauch auch höher als bei der passiven Kühlung. Diese Kosten können perfekt mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage aufgefangen werden.
--> Gut zu wissen: Die den Räumen entzogene Wärme kann zur Warmwasserbereitung genutzt werden.
Voraussetzung für die passive und aktive Kühlung mit einer Wärmepumpe ist das passende Verteilsystem. Empfehlenswert sind Fußbodenheizung, Wandheizung oder Gebläsekonvektoren. Dagegen sind klassische Heizkörper wegen ihrer vergleichsweise geringen Fläche ungeeignet.
Wärmepumpe mit Lüftungsanlage kombinieren
Das sinnvolle Lüften während einer Hitzeperiode ist eine Herausforderung. Der große Vorteil einer Lüftungsanlage: Für frische Luft müssen nicht ständig die Fenster geöffnet werden, durch die im Sommer unangenehm heiße Luft in die Wohnung oder ins Haus kommt. Viele Wärmepumpen lassen sich mit einem System zur Wohnungslüftung kombinieren. Dann sorgt eine Wärmepumpe in Kombination mit der Lüftungsanlage dafür, dass Kühle oder Wärme dort bleiben, wo sie hingehören: in den Wohnräumen.
Wärmepumpe unbedingt vom Fachbetrieb planen lassen / Auf eigene Solaranlage und günstigen Wärmepumpenstrom achten
Damit die Wärmepumpe optimal auf die Bedürfnisse der Bewohner ausgelegt ist, sollten sich Eigentümer:innen an erfahrene Fachbetriebe wenden. Sie können genau über die verschiedenen Möglichkeiten der Wärmepumpentechnik und die daraus resultierenden Einsparpotenziale aufklären.
Ob sich eine Wärmepumpe rechnet, hängt zudem stark davon ab, wie teuer der Strom für ihren Betrieb ist. Besonders günstig lässt sich die Wärmepumpe betreiben, wenn der Betriebsstrom nicht aus dem Netz, sondern von einer eigenen Photovoltaik-Anlage geliefert wird. Der selbst produzierte Strom treibt die Wärmepumpe an, mit einem groß ausgelegten Pufferspeicher lässt sich an sonnigen Tagen sogar ein Wärmevorrat anlegen. Solarstrom-Überschüsse werden gegen Vergütung ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder im Haus selbst genutzt. Eine intelligente Steuereinheit regelt das Zusammenspiel von Sonnenstrom und Wärmepumpe. Für den restlichen Wärmepumpenstrom nutzen Eigentümer am besten einen Anbieter mit einem speziellen Heizstromtarif für Wärmepumpen. Diese sind günstiger als Haushaltsstrom.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort