Grundsätzlich unterscheidet man bei Wärmepumpen zwischen passiver und aktiver Kühlung:
Bei der passiven Kühlung nutzt die Wärmepumpe das niedrige Temperaturniveau aus dem Boden oder dem Grundwasser und überträgt es über einen Wärmetauscher auf das Heizsystem. Dessen Heizflächen werden dadurch zu Kühlflächen und senken die Temperatur in den Räumen um bis zu drei Grad. Der Vorteil der passiven Kühlung: Da hierfür die Wärmepumpe selbst nicht aktiv ist – nur die Regelung und die Umwälzpumpe sind in Betrieb – bleiben die Kosten für die Kühlung sehr gering. Der Nachteil der passiven Kühlung: Im Verlauf des Sommers heizen sich sowohl Boden als auch Grundwasser auf, so dass die Leistung der passiven Kühlung entsprechend abnimmt. Die Kühlung erfolgt deutlich langsamer als bei der aktiven Kühlung.
--> Wichtig zu wissen: Möglich ist die passive Kühlung nur mit einer Erdwärmepumpe oder einer Grundwasserwärmepumpe. (Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe).
Bei der aktiven Kühlung dagegen wird der thermodynamische Prozess der Wärmepumpe komplett umgedreht. Die Wärme wird jetzt statt aus dem Boden, dem Wasser oder der Luft aus den Räumen des Hauses entzogen und nach außen an die Umgebung abgegeben. Der Vorteil der aktiven Kühlung: Bei hohen Temperaturen ist eine schnelle und deutlich spürbare Kühlung der Räume möglich. Der Nachteil der aktiven Kühlung: Die Raumtemperatur lässt sich um einige Grad senken, allerdings liegt der Stromverbrauch auch höher als bei der passiven Kühlung. Diese Kosten können perfekt mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage aufgefangen werden.
--> Gut zu wissen: Die den Räumen entzogene Wärme kann zur Warmwasserbereitung genutzt werden.
Voraussetzung für die passive und aktive Kühlung mit einer Wärmepumpe ist das passende Verteilsystem. Empfehlenswert sind Fußbodenheizung, Wandheizung oder Gebläsekonvektoren. Dagegen sind klassische Heizkörper wegen ihrer vergleichsweise geringen Fläche ungeeignet.
Wärmepumpe mit Lüftungsanlage kombinieren
Das sinnvolle Lüften während einer Hitzeperiode ist eine Herausforderung. Der große Vorteil einer Lüftungsanlage: Für frische Luft müssen nicht ständig die Fenster geöffnet werden, durch die im Sommer unangenehm heiße Luft in die Wohnung oder ins Haus kommt. Viele Wärmepumpen lassen sich mit einem System zur Wohnungslüftung kombinieren. Dann sorgt eine Wärmepumpe in Kombination mit der Lüftungsanlage dafür, dass Kühle oder Wärme dort bleiben, wo sie hingehören: in den Wohnräumen.
Kühlen (und Heizen) mit Luft-Luft-Wärmepumpe
Sogenannte Luft-Luft-Wärmepumpen sind auch als Split-Klimaanlage bekannt, sie eignen sich für das Heizen und Kühlen gleichermaßen. Auch im Altbau können die Geräte eingesetzt werden, allein oder als Ergänzungs der vorhanden Heizung.
Wärmepumpe unbedingt vom Fachbetrieb planen lassen / Auf eigene Solaranlage und günstigen Wärmepumpenstrom achten
Damit die Wärmepumpe optimal auf die Bedürfnisse der Bewohner ausgelegt ist, sollten sich Eigentümer:innen an erfahrene Fachbetriebe wenden. Sie können genau über die verschiedenen Möglichkeiten der Wärmepumpentechnik und die daraus resultierenden Einsparpotenziale aufklären.
Ob sich eine Wärmepumpe rechnet, hängt zudem stark davon ab, wie teuer der Strom für ihren Betrieb ist. Besonders günstig lässt sich die Wärmepumpe betreiben, wenn der Betriebsstrom nicht aus dem Netz, sondern von einer eigenen Photovoltaik-Anlage geliefert wird. Der selbst produzierte Strom treibt die Wärmepumpe an, mit einem groß ausgelegten Pufferspeicher lässt sich an sonnigen Tagen sogar ein Wärmevorrat anlegen. Solarstrom-Überschüsse werden gegen Vergütung ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder im Haus selbst genutzt. Eine intelligente Steuereinheit regelt das Zusammenspiel von Sonnenstrom und Wärmepumpe. Für den restlichen Wärmepumpenstrom nutzen Eigentümer am besten einen Anbieter mit einem speziellen Heizstromtarif für Wärmepumpen. Diese sind günstiger als Haushaltsstrom.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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