Ist eine Wärmepumpe auch im Altbau möglich?
Ja, auch im Bestand (Altbau) kann eine Wärmepumpe eingesetzt werden. Unser Expertentipp beleuchtet die verschiedenen Varianten und Grundlagen. In einem Forschungsprojekt mit 56 Altbauten haben Wärmepumpen sogar überraschend gut abgeschnitten. Besonders wichtig im Altbau ist eine gute Planung - diese Tipps helfen Fehler zu vermeiden.
Muss das Haus vor dem Einbau einer Wärmepumpe zwingend saniert werden?
Nein, in vielen Fällen ist eine Sanierung für den Betrieb einer Wärmepumpe nicht erforderlich.
Aber: Ein schlecht gedämmtes Haus ist immer teuer zu beheizen, das gilt bei Öl- und Gasheizung genauso wie für die Wärmepumpe! Eine Sanierung kann also sinnvoll sein, um die Energiekosten zu senken und das Wohnklima zu verbessern. So kann die Dämmung von Kellerdecke und Dachboden vergleichsweise einfach und kostengünstig umgesetzt werden. Auch neue Fenster verbessern den Energiestandard eines Hauses deutlich.
Brauche ich eine Fußbodenheizung für den Betrieb einer Wärmepumpe?
Nein. Eine Wärmepumpe funktioniert auch mit Heizkörpern. Auch eine Kombination aus Fußbodenheizung und Heizkörpern ist möglich. Sind allerdings noch sehr alte oder kleine Heizkörper vorhanden, ist der Umstieg auf größere Flächenheizkörper oder spezielle Wärmepumpenheizkörper sinnvoll.
Reicht die niedrige Vorlauftemperatur einer Wärmepumpe aus, um mein Haus zu heizen?
Das können Sie leicht testen: Stellen Sie an einem richtig kalten Tag die Vorlauftemperatur des vorhandenen Heizkessels auf 50 Grad ein und drehen Sie dann die Thermostate der Heizkörper auf. Reicht die Temperatur aus, um die Räume gemütlich warm zu bekommen, sind die Heizkörper großflächig genug für eine Wärmepumpe. Übrigens: Auch moderne Gas-Brennwertkessel arbeiten mit niedrigeren Vorlauftemperaturen als alte Heizungen. Wer so eine Gasheizung schon im Haus einsetzt, kommt in der Regel auch mit einer Wärmepumpe zurecht. Alternativ sind inzwischen auch Wärmepumpen für die Sanierung erhältlich, die höhere Vorlauftemperaturen erreichen.
Was bedeutet die Jahresarbeitszahl und wie kann man sie beeinflussen?
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) steht für die Effizienz des Heizsystems, das mit der Wärmepumpe betrieben wird. Sie gibt das Verhältnis zwischen zugeführter Energie und der tatsächlich erzeugten Heizungswärme über die Dauer eines Jahres wieder. Moderne Wärmepumpen erreichen eine Jahresarbeitszahl zwischen 3 und 5, das heisst aus einem Teil Energie werden 3 bis 5 Teile Wärme gebildet. Je höher die JAZ, umso niedriger sind die Stromkosten. Eine Wärmepumpe kann am effizientesten - also mit einer höheren Jahresarbeitszahl - betrieben werden, wenn sie nur wenig Energie aufwenden muss, um die notwendige Systemtemperatur zu erreichen. Hier können Flächenheizungen als Niedertemperatursystem (Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen) vorteilhaft sein und im Idealfall eine Jahresarbeitszahl von 5 erreichen. Mit einer Vorlauftemperatur von 30 bis 35° liegen Flächenheizungen deutlich unter den Vorlauftemperaturen, die Heizkörper benötigen (max. 55° Vorlauftemperatur, das bedeutet eine Jahresarbeitszahl von 3,5). Eine genaue Berechnung des Verbrauchs ist deshalb unbedingt empfehlenswert. Weiterer Vorteil einer Flächenheizung. Sie kann in Kombination mit einer reversiblen Wärmepumpe die Räume im Sommer auch kühlen.
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Wärmepumpen sind wahnsinnig teuer - wer soll das bezahlen?
Ja, Wärmepumpen sind aktuell sehr teuer. Das liegt an der hohen Nachfrage, dem knappen Angebot und daran, dass nicht alle Betriebe Wärmepumpen einbauen können. Hersteller gehen aber davon aus, dass die Kosten für Wärmepumpen in den kommenden Jahren um 40 Prozent sinken. Außerdem sollen die neuen gesetzlichen Vorgaben von Förderungen begleitet werden. Schon jetzt sind maximal 40 Prozent Förderung für eine Wärmepumpe möglich. Inzwischen hat die Bundesregierung auch bekannt gegeben, wie neue Heizungen ab 2024 gefördert werden sollen.
Heizen Wärmepumpen wirklich klimaneutral?
Das kommt auf den eingesetzten Strommix an. 2022 wurde Strom unter anderem zu einem Drittel aus Kohle erzeugt, ein Viertel aus Windkraft, 10 Prozent des Strom stammte aus Photovoltaik-Anlagen, 11 Prozent aus Erdgas, 6 Prozent aus Kernenergie. Knapp 50 Prozent des erzeugten Strom stammt inzwischen aus erneuerbaren Energien, dieser Anteil wird also bereits klimaneutral erzeugt.
Wer seine Klimabilanz privat noch verbessern möchte, kann die Wärmepumpe mit einer Photovoltaik-Anlage koppeln. Da Wärmepumpen aber eine lange Lebensdauer haben und die Umstellung der Stromerzeugung auf erneubare Energien aktuell auf Hochtouren läuft, ist davon auszugehen, dass Wärmepumpen in Zukunft komplett klimaneutral betrieben werden können.
Und was ist mit klimaschädlichen Kältemitteln in Wärmepumpen?
Viele Hersteller bieten inzwischen auch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel an, wie zum Beispiel Propan. Bei der Förderung wird der Einsatz solcher Geräte mit einem Bonus von 5 Prozent belohnt.
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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