Lösungsansätze: Wärmepumpen für Mehrfamilienhäuser
Für Mehrfamilienhäuser bieten sich verschiedene Wärmepumpen-Lösungen an: Die Möglichkeiten reichen von zentralisierten Wärmepumpen-Systemen für das gesamte Gebäude bis hin zu Wärmepumpen für einzelne Räume. Bei sehr hohen Systemtemperaturen können auch Hybridheizungen - wie zum Beispiel eine Wärmepumpe mit einem Gaskessel für die Spitzenlast - in Frage kommen.
Technisch identisch, aber rechtlich deutlich anders ist die Situation in Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG). Einzelne Schritte im und am Haus müssen Wohneigentümer:innen dann nämlich gemäß der im Wohneigentumsgesetz vorgeschriebenen Regeln abstimmen.
Wärmequelle und Aufstellort der Wärmepumpe auswählen
Die Erschließung der Wärmequelle kann bei einer innerstädtischen Bebauung herausfordernd sein. Dreißig Prozent der Mehrfamilienhäuser in Deutschland stehen in solchen Gebietslagen. Das macht die Nutzung von Erdwärme, Grundwasser oder Außenluft als Wärmequelle problematisch:
Heizwasser-Verteilnetz für die Wärmepumpe prüfen
Um die passende Größe einer Wärmepumpe und aller Raumheizflächen zu bestimmen, sollte eine Heizlastberechnung vorliegen. Ein hydraulischer Abgleich ist sinnvoll und zwingend notwendig, um eine Förderung zu erhalten. Weiterhin müssen im Vorfeld folgende Fragen geklärt werden:
Wärmepumpen für den Altbau können mittlerweile Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erzeugen. Für eine effizient arbeitende Wärmepumpe sollte die maximale Heizkreistemperatur jedoch am besten unter 55 Grad Celsius liegen. Jedes Grad weniger senkt die Betriebskosten der Wärmepumpe.
Statt Etagenheizung künftig Luft-Luft-Wärmepumpe?
Sind im Mehrfamilienhaus dagegen einzelne Etagenheizungen und keine zentrale Heizungsverteilung verbaut, kann eine Luft-Luft-Wärmepumpe eine Alternative sein. Mehrere Räume können an eine Außeneinheit angeschlossen werden, die an der Fassade befestigt wird. Diese Option ist auch bekannt als "Heizen mit Klimaanlage" und vergleichsweise kostengünstig. Mit dieser Variante lässt sich jedoch kein Warmwasser bereiten. Dafür ist ein zusätzliches System erforderlich, beispielsweise ein elektrischer Durchlauferhitzer.
Förderung für die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus
Nicht nur im privaten Einfamilienhaus werden Wärmepumpen gefördert, auch im Mehrfamilienhaus ist eine Förderung möglich - das gilt sowohl bei einzelnen Eigentümern als auch für Eigentümergemeinschaften. Das das Thema Heizungsförderung im Mehrfamilienhaus komplex ist, sollten sich Eigentümer rechtzeitig damit beschäftigen und am besten von einem erfahrenen Energieberater dazu beraten lassen. Auch die Verbraucherzentralen bieten Beratung an.
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Verbrauchserfassung seit Oktober 2025 Pflicht bei Wärmepumpe als Zentralheizung
Wichtig für Eigentümer und Vermieter:innen im Mehrfamilienhaus: Seit Oktober 2025 wird die Verbrauchserfassung Pflicht - die Pauschalregelung (bekannt auch als Wärmepumpen-Privileg) ist ausgelaufen. Der Stromverbrauch muss also verbrauchsabhängig gemessen und abgerechnet werden. Das gilt für Zentralheizungen, die mehrere Wohneinheiten versorgen (nicht aber für Einzelheizungen / Etagenheizungen).
Ebenso wichtig ist die Pflicht zur Heizungsoptimierung - sie gilt für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 6 Wohneinheiten oder Nutzungseinheiten. Zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe ist eine Prüfung und Optimierung vorgeschrieben.
Praxis-Leitfaden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern: Infos, Checklisten, Praxisbeispiele
Hilfreiche Information, Checklisten sowie 8 verschiedenen Praxisbeispiele bietet der "Praxisleitfaden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern" - erstellt von der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wärmepumpe, dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme. Der Leitfaden enthält auch Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen und zur Förderung.
Referenzobjekte für Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe
Nicht alles müssen Eigentümer:innen neu erfinden und selbst planen, manchmal sorgt schon der Blick auf andere realisierte Projekte für Aha-Erlebnisse. Der Bundesverband Wärmepumpe stellt auf seiner Homepage zahlreiche Referenzen vor, filtern können Interessenten unter anderem nach Art der Wärmepumpe, Baualter und Heizleistung.
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Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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