Zuerst einmal gilt: Wer mit Holz heizen will, sollte einen effizienten Kamin, Kachelofen beziehungsweise eine emissionsarme Holzheizung anschaffen und den Rohstoff Holz bewusst einsetzen. Das bedeutet, dass der wertvolle Rohstoff beim Heizen möglichst sparsam verwendet wird. Darüber hinaus spielt die Art und Weise, wie geheizt wird, bei der Feinstaubentstehung eine große Rolle.
Tipps für den bewussten und richtigen Einsatz von Brennholz
1. Auf den Wärmeschutz des Zuhauses achten
Wer sich einen Kamin oder Kachelofen anschaffen möchte oder bereits einen besitzt, sollte zunächst die Dämmung seiner vier Wände prüfen. Denn mit schlechtem Wärmeschutz können auch moderne und effiziente Holzheizungen ihre Sparsamkeit nicht ausreizen. Schon kleine Maßnahmen - wie die Dämmung des Dachbodens oder der Kellerdecke - senken den Energieverbrauch des Hauses erheblich. Das spart Holz und schont den Geldbeutel.
2. Effizienten und emissionsarmen Ofen wählen
Ein Großteil der privaten Öfen in Deutschland gilt als veraltet und ineffizient. Deshalb gelten inzwischen strengere Emissionsvorschriften. Auch das Umweltzeichen "Blauer Engel" und das Qualitätssiegel "DINplus" helfen dabei, einen besonders emissionsarmen Ofen zu finden. Ältere Öfen lassen sich mit Filtern nachrüsten, um die Belastung durch Emissionen zu minimieren. Eigentümer:innen sollten zudem auf die richtige Ofengröße und einen optimalen Wirkungsgrad achten. Eine Ofenbaufirma oder Schornsteinfeger können hier beraten.
3. Nur trockenes Brennholz verwenden
Feuchtes Holz hat einen deutlich geringeren Brennwert und erzeugt mehr Feinstaub als trockenes. Deshalb sollten Holzstücke gespalten und an einem trockenen und gut belüfteten Platz locker gestapelt werden. Dabei ist ein Abstand von zehn bis 20 Zentimetern zu Boden, Wand und der Überdachung des Holzstapels wichtig, um eine optimale Luftzirkulation zu gewährleisten. Wird das Holz so über mindestens ein bis zwei Jahre gelagert, erreicht es seinen höchsten Brennwert. Der Feuchtegehalt von Brennholz muss unter 25 Prozent liegen. --> 4 Tipps für den Brennholz-Kauf
4. Von oben anzünden
Mittlerweile wird das Anzünden von oben empfohlen. Als unterste Schicht legt man zwei bis drei Holzscheite in den Brennraum. Darauf kommen Anzünder und gitterartig mehrere Anzündhölzer. Diese sind deutlich dünner als Holzscheite, bestehen oft aus Weichholz und brennen daher schnell an. Wichtig ist, dass die Luftregler geöffnet sind, damit genügend Verbrennungsluft zuströmen kann. Erst wenn das Feuer gut brennt, sollte die Luftzufuhr nach Herstellerangaben wieder verringert werden.
Weitere Tipps zur richtigen Lagerung von Brennholz, zum Anzünden und zur Auswahl eines Kamins oder Kachelofens finden Sie in der Broschüre "Heizen mit Holz" der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR).
Weiterlesen:
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort