Zuerst einmal gilt: Wer mit Holz heizen will, sollte einen effizienten Kamin, Kachelofen beziehungsweise eine emissionsarme Holzheizung anschaffen und den Rohstoff Holz bewusst einsetzen. Das bedeutet, dass der wertvolle Rohstoff beim Heizen möglichst sparsam verwendet wird. Darüber hinaus spielt die Art und Weise, wie geheizt wird, bei der Feinstaubentstehung eine große Rolle.
Tipps für den bewussten und richtigen Einsatz von Brennholz
1. Auf den Wärmeschutz des Zuhauses achten
Wer sich einen Kamin oder Kachelofen anschaffen möchte oder bereits einen besitzt, sollte zunächst die Dämmung seiner vier Wände prüfen. Denn mit schlechtem Wärmeschutz können auch moderne und effiziente Holzheizungen ihre Sparsamkeit nicht ausreizen. Schon kleine Maßnahmen - wie die Dämmung des Dachbodens oder der Kellerdecke - senken den Energieverbrauch des Hauses erheblich. Das spart Holz und schont den Geldbeutel.
2. Effizienten und emissionsarmen Ofen wählen
Ein Großteil der privaten Öfen in Deutschland gilt als veraltet und ineffizient. Deshalb gelten inzwischen strengere Emissionsvorschriften. Auch das Umweltzeichen "Blauer Engel" und das Qualitätssiegel "DINplus" helfen dabei, einen besonders emissionsarmen Ofen zu finden. Ältere Öfen lassen sich mit Filtern nachrüsten, um die Belastung durch Emissionen zu minimieren. Eigentümer:innen sollten zudem auf die richtige Ofengröße und einen optimalen Wirkungsgrad achten. Eine Ofenbaufirma oder Schornsteinfeger können hier beraten.
3. Nur trockenes Brennholz verwenden
Feuchtes Holz hat einen deutlich geringeren Brennwert und erzeugt mehr Feinstaub als trockenes. Deshalb sollten Holzstücke gespalten und an einem trockenen und gut belüfteten Platz locker gestapelt werden. Dabei ist ein Abstand von zehn bis 20 Zentimetern zu Boden, Wand und der Überdachung des Holzstapels wichtig, um eine optimale Luftzirkulation zu gewährleisten. Wird das Holz so über mindestens ein bis zwei Jahre gelagert, erreicht es seinen höchsten Brennwert. Der Feuchtegehalt von Brennholz muss unter 25 Prozent liegen. --> 4 Tipps für den Brennholz-Kauf
4. Von oben anzünden
Mittlerweile wird das Anzünden von oben empfohlen. Als unterste Schicht legt man zwei bis drei Holzscheite in den Brennraum. Darauf kommen Anzünder und gitterartig mehrere Anzündhölzer. Diese sind deutlich dünner als Holzscheite, bestehen oft aus Weichholz und brennen daher schnell an. Wichtig ist, dass die Luftregler geöffnet sind, damit genügend Verbrennungsluft zuströmen kann. Erst wenn das Feuer gut brennt, sollte die Luftzufuhr nach Herstellerangaben wieder verringert werden.
Weitere Tipps zur richtigen Lagerung von Brennholz, zum Anzünden und zur Auswahl eines Kamins oder Kachelofens finden Sie in der Broschüre "Heizen mit Holz" der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR).
Weiterlesen:
Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
Antwort lesen »In diesem Fall muss Ihr Sohn die Förderung der Heizung beantragen. Denn diese gibt es seit 2024 nur noch für Eigentümer des Gebäudes. Er ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier eine Frist von 10 Jahren. In der vorangegangen BAFA-Förderung waren es 7 Jahre. Sie müssen also keine Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Dachsanierung, benötigen Sie hier die Unterstützung von einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser erstellt ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude und den Schaden zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen daher, das Objekt von einem ...
Antwort lesen »Wenn Sie nicht selbst im Haus gemeldet sind, können Sie die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch ...
Antwort lesen »Die Kombination verbindet die guten Wärmeschutz-Eigenschaften der Mineralwolle mit den guten Hitzeschutz-Eigenschaften der Holzfaserdämmung ...
Antwort lesen »In Punkt 8.4.2 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm ...
Antwort lesen »Einmalig ist hier mit Kosten von rund 200 Euro zu rechnen. Fallen weitere Arbeiten an (neuer Zählerschrank etc.), können individuell auch ...
Antwort lesen »Die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel betrifft 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider so. Sobald mehrere Wohneinheiten in einem Haus vorhanden sind, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, und das Programm ...
Antwort lesen »Durch das Mauerwerk und die außenseitige Dämmung ist Kondensation in diesem Bereich unwahrscheinlich, wodurch eine Verkleidung mit OSB ...
Antwort lesen »Seit 2024 bekommen Sie pauschal 150 bis 190 Euro pro Jahr von Ihrem Stromversorger erstattet, wenn es sich um eine steuerbare Wärmepumpe im ...
Antwort lesen »Nein. Eine Pflicht zur Dämmung besteht nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen an mind. 10 Prozent der entsprechenden Bauteile ausführen. ...
Antwort lesen »Durch die Fassadendämmung von außen steigt die Temperatur in der Wand. Das hat zur Folge, dass eventuell eingedrungene Feuchtigkeit nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine PV-Anlage mit einer Nachtspeicherheizung zu verbinden. Sie können die Ladesteuerung dabei so umbauen ...
Antwort lesen »Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 ...
Antwort lesen »Uns sind keine Förderprogramme bekannt, die für einen zusätzlichen Stromzähler infrage kommen. Geht es um die Installation einer ...
Antwort lesen »Dämmen Sie die Wand aufseiten des Schuppens, sollte das möglich sein. Da der Wohnraum in aller Regel wärmer ist, kommt es bei dem ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit ...
Antwort lesen »Die aktuelle BEG-EM-Richtlinie, die der Förderung der Fenster zugrunde liegt, gilt bis zum 31. Dezember 2030. So lange ist das ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Ölheizung weiter betreiben, bekommen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe. Allein den Klimageschwindigkeitsbonus können ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag sollte von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachhandwerker ausgestellt werden. Fachunternehmer sind ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, da sich der U-Wert nicht wesentlich unterscheidet. Wichtig ist aber die Abdichtung. Ist diese ...
Antwort lesen »Uns ist kein amtlicher Vordruck bekannt. Wichtig ist aber, dass der Fachhandwerker die Maßnahme kurz beschreibt und bestätigt, dass die ...
Antwort lesen »In einem Neubau ist die Elektroheizung nur zulässig, wenn der Wärmeschutz die GEG-Anforderungen um 45 Prozent unterschreitet. Durch den ...
Antwort lesen »Der Staat fördert die Dacherneuerung nur dann, wenn Sie damit einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Das setzt eine entsprechende Dämmung ...
Antwort lesen »Die Förderung von Bodentreppen ist allein leider nicht möglich. Voraussetzung ist immer die Förderung einer Geschossdecke. Die Kosten der ...
Antwort lesen »Als Eigentümer können die Kinder Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Das können Sie in diesem Fall aber auch für drei ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort