Die früher üblichen Kohle- und Holzheizungen erzeugten große Mengen
heißer Abgase. Weil heiße Luft leichter ist als die Umgebungsluft,
entstand im Schornstein starker Auftrieb. Ein einfacher, gemauerter
Schornstein reichte aus, um die Abgase abzuführen. "Eine moderne
Heizung nutzen den Brennstoff dagegen effektiver und durch eine
Dämmung des Hauses wird die erforderliche Kesselleistung kleiner",
erläutert Weule. Bei der Verbrennung entstehen also weniger Abgase,
die zudem weniger heiß sind und langsamer aufsteigen. Die Folge:
Der Schornstein zieht nicht richtig. Weil der alte Schornstein
einen viel zu großen Querschnitt hat und meist unzureichend
wärmegedämmt ist, kondensiert das Gemisch aus Wasserdampf und
Schwefelsäure, das bei der Verbrennung von Gas und insbesondere
leichtem Heizöl entsteht, im Inneren. Der Schornstein wird
durchfeuchtet und von der Säure angegriffen; diesen Prozess
bezeichnet man als Versottung.
Neuer Schornstein hält Säure
stand
"Neue wärmegedämmte Schornsteine mit mehreren Zügen aus
korrosionsbeständigen Werkstoffen wie zum Beispiel Keramik halten
niedrige Abgastemperaturen, Kondensatfeuchte und hohen Säureanfall
unbeschadet aus", weiß Rolf-Peter Weule. Weil sich solche
Schornsteine für alle Brennstoffe eignen, haben Hauseigentümer auch
in Zukunft die Wahl unter verschiedenen Energieträgern, egal ob Öl,
Gas oder regenerative Brennstoffe wie zum Beispiel
Holzpellets.
Raumluftunabhängige Feuerstätte
gibt Sicherheit
Aus der verbesserten Wärmedämmung ergibt sich ein weiteres Problem.
Jedes Feuer braucht für den Verbrennungsprozess Sauerstoff.
Herkömmliche Feuerstätten benutzten dazu die Raumluft, frische Luft
zieht über eine undichte Hülle des Hauses nach. "Dieses Prinzip
funktioniert in gedämmten Häusern mit energiesparender, luftdichter
Hülle jedoch nicht mehr", warnt Energieberater Weule. Dem Feuer
fehlt der Sauerstoff, der Brennstoff verbrennt unvollständig und
erzeugt giftige Rauchgase. Deshalb sollten Feuerstätten
raumluftunabhängig arbeiten. Das bedeutet, dass die Feuerstätte mit
einer separaten Zuluftführung von außen mit Verbrennungsluft
versorgt wird, erklärt der Energieberater. Eine Lösung sind
mehrzügige "Luft-Abgas-Schornsteine" mit Installationsschacht.
Diese leiten die Abgase nach außen und versorgen gleichzeitig die
Feuerstätte mit Verbrennungsluft.
Dabei wird im ersten Zug für die Heizung die Verbrennungsluft in
einem Keramikrohr nach außen geführt. Im selben Zug wird im Raum
zwischen Rohr und Kaminsteinen Frischluft für die Verbrennung
angesaugt. "An den zweiten Zug können Kamine oder Kachelöfen
angeschlossen werden, so dass die Wärme auch durch andere
Feuerstätten und Brennstoffen erzeugt werden kann", nennt
Rolf-Peter Weule einen weiteren Vorteil. Der Installationsschacht
schließlich kann Leitungen für eine Solar- oder Photovoltaikanlage
aufnehmen. Bei modernen Schornsteinsystemen ist dieser Schacht als
Thermo-Luftzug ausgebildet und kann somit auch für
Frischluftzuführung an den Kamin oder Kachelofen genutzt
werden.
Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
Antwort lesen »Möchten Sie einen Zuschuss zur Förderung der neuen Haustür beantragen, benötigen Sie einen Energieberater. Dieser muss die technische ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach ...
Antwort lesen »Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort