1. Schornsteinfeger mit regelmäßiger Reinigung beauftragen
Der Schornstein wird stark beansprucht. Bei einer Ölheizung erreicht die Abgastemperatur in der Heizphase oftmals mehr als 150 Grad, und das über längere Zeiten. Wird bei milderer Witterung weniger geheizt, sinkt auch die Temperatur im Schornstein deutlich ab. Diese Schwankungen strapazieren das Material stark. Dazu kommt noch die chemischen Belastung, denn die Schadstoffe im Abgas schlagen sich an den Innenwänden des Rauchfangs nieder und können zusammen mit kondensiertem Wasserdampf Schwefelsäure bilden, die den Schornstein von innen angreift. Wenn die Heizung richtig eingestellt ist, wird die so genannte "Versottung" gemildert, aber ganz ausschließen lässt sie sich auf Dauer nicht. Darüber hinaus kann sich die Ablagerung von Ruß im Rauchabzug entzünden und im schlimmsten Fall einen Brand auslösen. Deshalb ist eine regelmäßige Reinigung unerlässlich.
2. Feuerstättenbescheid nicht ignorieren
Der Feuerstättenbescheid kündigt eine regelmäßig anstehende Überprüfung des Schornsteins an. Dieser setzt eine Frist von einigen Wochen, in der die Kehrarbeiten ausgeführt werden müssen. Nach Eingang des Bescheids muss ein Kaminkehrer mit der Arbeit beauftragt werden. Im Anschluss an die Durchführung der Feuerstättenschau muss mit Formularen nachgewiesen werden, dass der Kamin gekehrt wurde. Entsprechende Unterlagen erhalten Hausbesitzer vom Schornsteinfeger. Der Nachweis des Kehrens muss spätestens 14 Tage nach Ablauf der Frist beim Bevollmächtigten sein, sonst erhält man einen zweiten gebührenpflichtigen Bescheid.
3. Sanierungsbedarf beim Schornstein nicht unterschätzen
Regelmäßige Kontrollen und Instandhaltungen durch den Schornsteinfeger halten Risiken unter Kontrolle, aber vor allem in Altbauten ist irgendwann eine Schornsteinsanierung nötig. Verschleißerscheinungen treten zuerst oben am Schornstein auf. Der Sanierungsbedarf trifft daher selten den kompletten Schornstein, sondern meistens nur den Kaminkopf. Dort wirkt sich die Versottung besonders stark aus. Darüber hinaus setzt die Witterung dem Schornstein von oben zu. In vielen Fällen reicht es, die Fugen am Kaminkopf erneuern zu lassen. Bei stärker vorangeschrittenen Schäden sollte ein Fachbetrieb das obere Ende am Schornstein neu mauern.
4. Bei neuer Heizung auch Schornstein prüfen lassen
Die Versottung am Kaminkopf kann durch den Einbau einer neuen Heizung sogar noch beschleunigt werden. Moderne Heizungen funktionieren mit einer niedrigen Abgastemperatur. So schlägt sich mehr Wasserdampf im Schornstein nieder und das Mauerwerk trocknet nicht mehr vollständig aus. Wird nur eine herkömmliche Heizung ohne gänzlichen Austausch des Heizsystems gewechselt, reicht es meist, den Kaminkopf neu zu dämmen. Dafür gibt es Komplettsysteme, die von außen übergestülpt werden.
Ein konventioneller Kamin geht bei einem Umstieg auf Brennwerttechnik schnell kaputt, da dabei die Abgastemperatur teilweise auf nur noch 50 Grad absinkt, daher ist die Sanierung oftmals mit einem größeren Aufwand verbunden. Allerdings muss der Schornstein nicht unbedingt neu gemauert werden. In den meisten Fällen lässt sich ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr in den bestehenden Kaminschacht schieben.
5. Kaminofen vom Profi installieren lassen
Der Schornsteinfeger ist auch die beste Adresse, wenn es um die Installation eines Kaminofens geht. Er kann hinsichtlich der Heizleistung verschiedener Ausführungen beraten und die Voraussetzungen in den Wohnräumen prüfen. Bevor ein Kaminofen das erste Mal in Betrieb genommen werden darf, braucht es ebenfalls die Absegnung durch einen Schornsteinfeger. Bei Missachtung dieser Regelung kommt im Zweifel die Versicherung nicht für Brandschäden auf.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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