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10.02.2017
mehr zu Schornstein
 

Auch Schornstein muss richtig gepflegt werden

Regelmäßig kehren lassen / Kaminofen installiert Experte

Wenn es um wohlige Wärme geht, steht oft die Heizung im Mittelpunkt und der Schornstein gerät schnell in Vergessenheit. Doch egal welcher Heizkessel installiert ist - der Schornstein ist stark beansprucht! Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass der Schornsteinfeger regelmäßig nach dem Rechten sieht und der Kamin einsatzbereit ist.

Schornstein - Kamin
Leistet viel und wird stark beansprucht - Hausbesitzer sollten den Schornstein deshalb regelmäßig kontrollieren lassenFoto: energie-fachberater.de

1. Schornsteinfeger mit regelmäßiger Reinigung beauftragen
Der Schornstein wird stark beansprucht. Bei einer Ölheizung erreicht die Abgastemperatur in der Heizphase oftmals mehr als 150 Grad, und das über längere Zeiten. Wird bei milderer Witterung weniger geheizt, sinkt auch die Temperatur im Schornstein deutlich ab. Diese Schwankungen strapazieren das Material stark. Dazu kommt noch die chemischen Belastung, denn die Schadstoffe im Abgas schlagen sich an den Innenwänden des Rauchfangs nieder und können zusammen mit kondensiertem Wasserdampf Schwefelsäure bilden, die den Schornstein von innen angreift. Wenn die Heizung richtig eingestellt ist, wird die so genannte "Versottung" gemildert, aber ganz ausschließen lässt sie sich auf Dauer nicht. Darüber hinaus kann sich die Ablagerung von Ruß im Rauchabzug entzünden und im schlimmsten Fall einen Brand auslösen. Deshalb ist eine regelmäßige Reinigung unerlässlich.

2. Feuerstättenbescheid nicht ignorieren
Der Feuerstättenbescheid kündigt eine regelmäßig anstehende Überprüfung des Schornsteins an. Dieser setzt eine Frist von einigen Wochen, in der die Kehrarbeiten ausgeführt werden müssen. Nach Eingang des Bescheids muss ein Kaminkehrer mit der Arbeit beauftragt werden. Im Anschluss an die Durchführung der Feuerstättenschau muss mit Formularen nachgewiesen werden, dass der Kamin gekehrt wurde. Entsprechende Unterlagen erhalten Hausbesitzer vom Schornsteinfeger. Der Nachweis des Kehrens muss spätestens 14 Tage nach Ablauf der Frist beim Bevollmächtigten sein, sonst erhält man einen zweiten gebührenpflichtigen Bescheid.

3. Sanierungsbedarf beim Schornstein nicht unterschätzen
Regelmäßige Kontrollen und Instandhaltungen durch den Schornsteinfeger halten Risiken unter Kontrolle, aber vor allem in Altbauten ist irgendwann eine Schornsteinsanierung nötig. Verschleißerscheinungen treten zuerst oben am Schornstein auf. Der Sanierungsbedarf trifft daher selten den kompletten Schornstein, sondern meistens nur den Kaminkopf. Dort wirkt sich die Versottung besonders stark aus. Darüber hinaus setzt die Witterung dem Schornstein von oben zu. In vielen Fällen reicht es, die Fugen am Kaminkopf erneuern zu lassen. Bei stärker vorangeschrittenen Schäden sollte ein Fachbetrieb das obere Ende am Schornstein neu mauern.

4. Bei neuer Heizung auch Schornstein prüfen lassen
Die Versottung am Kaminkopf kann durch den Einbau einer neuen Heizung sogar noch beschleunigt werden. Moderne Heizungen funktionieren mit einer niedrigen Abgastemperatur. So schlägt sich mehr Wasserdampf im Schornstein nieder und das Mauerwerk trocknet nicht mehr vollständig aus. Wird nur eine herkömmliche Heizung ohne gänzlichen Austausch des Heizsystems gewechselt, reicht es meist, den Kaminkopf neu zu dämmen. Dafür gibt es Komplettsysteme, die von außen übergestülpt werden.

Ein konventioneller Kamin geht bei einem Umstieg auf Brennwerttechnik schnell kaputt, da dabei die Abgastemperatur teilweise auf nur noch 50 Grad absinkt, daher ist die Sanierung oftmals mit einem größeren Aufwand verbunden. Allerdings muss der Schornstein nicht unbedingt neu gemauert werden. In den meisten Fällen lässt sich ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr in den bestehenden Kaminschacht schieben.

5. Kaminofen vom Profi installieren lassen
Der Schornsteinfeger ist auch die beste Adresse, wenn es um die Installation eines Kaminofens geht. Er kann hinsichtlich der Heizleistung verschiedener Ausführungen beraten und die Voraussetzungen in den Wohnräumen prüfen. Bevor ein Kaminofen das erste Mal in Betrieb genommen werden darf, braucht es ebenfalls die Absegnung durch einen Schornsteinfeger. Bei Missachtung dieser Regelung kommt im Zweifel die Versicherung nicht für Brandschäden auf. 

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Quelle: IVD / Energie-Fachberater.de
 
 

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