Mit Inkrafttreten des §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) im Januar 2022 muss die Mündung eines neu errichteten bzw. nachträglich gebauten Schornsteins den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 Zentimeter überragen. Je weiter der Standort des Schornsteins vom First positioniert wird, desto höher muss der Schornstein werden. Und zwar unabhängig davon, ob der Schornsteinzug innenliegend oder außen an der Hauswand positioniert wird. Ziel der Neuregelung ist eine bestmögliche Verdünnung von Rauchgasen. Diese ist dann gegeben, wenn die Austrittsöffnung des Schornsteins möglichst weit oben im freien Windstrom liegt.
Unterschiedliche Lösungen für die Schornstein-Nachrüstung
1. Außengeführter Schornstein - Nachrüstung Edelstahl-Schornstein
Eine mögliche Methode für die nachträgliche Installation eines Schornsteins ist die Montage eines außen angebrachten Edelstahlschornsteins, der für alle zugelassenen Feuerstätten genutzt werden kann. Der Vorteil liegt in der zeitsparenden und flexiblen Installation. Darüber hinaus fällt im Haus keine größere Baumaßnahme an. Kann der Edelstahlschornstein firstnah montiert werden, ist das von Vorteil.
Ist das nicht der Fall, gilt: Je weiter die Schornsteinmündung vom First entfernt ist, umso größer ist der Montageaufwand, da die Länge des freistehenden Rauchrohres überproportional zunimmt. Bis zu 3 Metern Höhe über der letzten Abstützung der Anlage sind in der Regel ohne weitere Maßnahmen möglich. Darüber hinaus muss der Schornstein zwingend zusätzlich abgesichert, also abgestützt oder abgespannt werden.
Die Mehrkosten (im Vergleich zur alten gesetzlichen Regelung) für einen außengeführten Schornstein liegen bei circa 900 bis 1.000 Euro. Für einen komplett neuen Außenkamin belaufen sich die Kosten auf circa 3.900 Euro. Muss ein vorhandener Schornstein dagegen nur verlängert werden, liegen die Kosten bei circa 500 Euro.
2. Innengeführter Schornstein
Grundsätzlich ist auch eine innen geführte Abgasanlage mit überschaubarem Montage- und Kostenaufwand, sowie ohne hohe statische Anforderungen möglich. Lösungen werden mit Leichtbauschächten und Edelstahlinnenrohr sowie in gemauerter Form angeboten. Hierbei müssen Decken- und Wanddurchbrüche vorgenommen werden. Systeme mit Leichtbauschächten sind sehr kompakt und so leicht, dass sie auf jeder normalbelastbaren Geschossdecke montiert werden können.
An wen muss ich ich mich wenden für die Schornstein-Nachrüstung?
Wer den nachträglichen Einbau einer Holzheizung oder eines Kaminofens sowie Schornsteins plant, sollte sich mit dem zuständigen Schornsteinfeger, dem Schornsteinhersteller, dem Dachdecker und einem Kaminstudio/Ofenbauer in Verbindung setzen. Denn die Installation gehört zu den anspruchsvolleren Arbeiten und erfordert die besonderen Fachkenntnisse. Die Anleitungen der Hersteller sowie die Bestimmungen zum Brandschutz müssen unbedingt beachtet werden. Ist die Feuerstätte an den Schornstein angeschlossen, überprüft der zuständige Schornsteinfeger die gesamte Anlage. Ist alles in Ordnung, erteilt er die offizielle Betriebserlaubnis.
Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Das hängt immer vom individuellen Fall ab. Entscheidend ist in der Regel, ob das Vorhaben laut Baugenehmigung bzw. Bauantrag als Sanierung ...
Antwort lesen »Bei der Förderung von Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (Dämmung, Fenstertausch, Türenaustausch, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) ...
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Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik "Fördermittel". Hier finden Sie Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, die aktuell ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie bekommen eine 30-prozentige Basisförderung. Diese können Sie mit dem Effizienzbonus (5 % mehr für eine Sole- oder ...
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