Ob Gasheizung oder Ölheizung, Kaminofen oder Kachelofen, Pelletheizung oder Scheitholzheizung - einen Feuerstättenbescheid erhalten alle Hausbesitzer. Er enthält eine Auflistung der Feuerstätten und Abgasanlagen sowie der künftigen Termine für eine Überprüfung, Messung und Reinigung. Hausbesitzer sollten den Feuerstättenbescheid unbedingt aufbewahren, denn er enthält wichtige Informationen, damit grundlegende Brandschutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Was steht drin im Feuerstättenbescheid?
Woher bekommen Hausbesitzer einen Feuerstättenbescheid?
Der Feuerstättenbescheid wird nach einer Feuerstättenschau vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt. Wird die Heizung erneuert, eine weitere Feuerstätte wie zum Beispiel ein Kaminofen in Betrieb genommen oder ändern sich Termine für die Überprüfung dann wird auch der Feuerstättenbescheid entsprechend geändert. Wer einen Schornsteinfegerbetrieb seiner Wahl mit den Kehrarbeiten beauftragt hat, bekommt die Arbeiten auf einem gesonderten Formblatt nachgewiesen, das Hausbesitzer dann an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übergeben oder schicken, damit dieser die Daten in das Kehrbuch aufnehmen kann. Handelt es sich bei dem beauftragten Schornsteinfegerbetrieb um den Betrieb des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, entfällt dieser Schritt.
Was kostet ein Feuerstättenbescheid?
Die Ausstellung des Feuerstättenbescheids durch den Schornsteinfeger kostet je nach Anzahl der Feuerstätten zwischen 12,50 und 50 Euro.
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