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13.08.2025
 

Gibt es eine Förderung für Klimaanlagen im Eigenheim?

Zuschuss, Kredit und Steuerbonus für Luft-Luft-Wärmepumpen

Luft-Luft-Wärmepumpen sind die heimlichen Stars der Heizungsförderung, sie werden auch in Deutschland immer öfter im Altbau installiert. Was das mit der Förderung von Klimaanlagen im Eigenheim zu tun hat? Luft-Luft-Wärmepumpen sind auch als Split-Klimaanlagen bekannt. Was aber nur wenige wissen: Die Geräte eignen sich für das Heizen und Kühlen gleichermaßen. Tipps, Infos und Details zur Förderung von Klimaanlagen.

Klimaanlage über Sofa
Luft-Luft-Wärmepumpen sind auch als Split-Klimaanlagen bekannt. Gefördert werden sie beim Heizungstausch, wenn die Geräte vor allem zum Heizen eingesetzt werdenFoto: Tumisu / Pixabay

 --> Wichtig zu wissen: Nicht alle Klimageräte und Klimaanlagen im Eigenheim werden gefördert! Wichtig ist, dass die Anlage vorrangig als Heizung genutzt wird (mehr als 50 Prozent müssen der Wärmeerzeugung dienen) und erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Effiziente Luft-Luft-Wärmepumpen erfüllen diese Vorgaben - die Geräte können kühlen und heizen und damit ganzjährig zum Einsatz kommen. Eine Berechnung der Heiz- und Kühllast stellt sicher, dass effizient geheizt und gekühlt werden kann. Gleichzeitig kann über die Berechnung nachgewiesen werden, dass die Anlage hauptsächlich der Heizung dient.

Für die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen / Split-Klimaanlagen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung

--> Alle Varianten der Förderung, Infos und Details haben wir hier zusammengefasst.
Voraussetzungen für die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen / Split-Klimageräten

Damit die Heizungsförderung für Luft-Luft-Wärmepumpen möglich wird, müssen diese technischen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Stromzählers
  • Eine Schnittstelle für Netzdienlichkeit (z.B. SG Ready oder VHP Ready) ist Pflicht
  • Luft/Luft-Wärmepumpe ≤ 12 kW Heizleistung/Kühlleistung (Heizen mit Klimaanlage): ƞs ≥ 181 % (Effizienzklasse A++ oder A+++)
  • Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0
  • Das Gebäude muss zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.
  • Bei luftheizenden Systemen müssen die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert werden (Nachweis zum Abgleich der Luftvolumenströme in der Fachunternehmererklärung)

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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