Dass die Klimaanlage nicht ohne Mitsprache der anderen Eigentümer installiert werden darf, gilt für sogenannte Split-Klimageräte. Diese werden fest installiert und bestehen aus zwei Teilen – der eine Teil wird innerhalb der Wohnräume angebracht, der andere (der Kompressor) außen an der Fassade. Doch die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum und dessen Veränderung muss die Eigentümerversammlung beschließen.
WEG muss Klimaanlage mit Außengerät zustimmen zustimmen
In der Praxis läuft das dann so: Der Eigentümer muss der Eigentümerversammlung einen Beschlussantrag vorlegen. Bekommt er mehrheitlich ein Ja für seine Klimaanlage, sollte abgewartet werden, ob der Beschluss innerhalb eines Monats angefochten wird. Nur wenn das nicht geschieht, wird der Beschluss rechtskräftig und der Einbau kann, ggf. entsprechend der Vorgaben und Auflagen im Beschluss, erfolgen.
Ohne Beschluss können Eigentümer zum Rückbau gezwungen werden
Eine Klimaanlage im Alleingang ohne rechtskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) installieren zu lassen, ist nicht ratsam. Denn im Zweifel können Wohnungseigentümer dann zum Rückbau gezwungen werden.
Lösung ohne WEG-Zustimmung: Mobiles Klimagerät
Wer seine Eigentumswohnung kühlen möchte, ohne die WEG um Erlaubnis fragen zu müssen, kann das mit einem mobilen Klimagerät (Monoblock-Gerät) tun. Dieses muss nicht fest eingebaut werden, sondern es wird lediglich an die Steckdose angeschlossen. Allerdings sind diese Klimageräte deutlich weniger effizient und verbrauchen damit mehr Strom.
Bei den Klimageräten handelt es sich um Luft/Luft-Wärmepumpen, für die es aktuell leider keine Fördermittel gibt. Das BAFA fördert ...
Antwort lesen »Vor allem die zweite von Ihnen genannte Pilzart (Aspergillus fumigatus) fühlt sich in feuchten Gebieten im Haus besonders wohl. Die Pilze ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht in der Regel dann, wenn Feuchtigkeit aus der Raumluft häufig an kalten Oberflächen kondensiert. Um dem entgegenzuwirken, ...
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