Angesichts der immer häufigeren und ausgedehnten Hitzewellen statten immer mehr Menschen ihr Zuhause mit Klimaanlage, Ventilator und anderen Geräten zur Kühlung aus. In der Folge steigt der Strombedarf im Sommer deutlich an. Damit der Betrieb von Klimaanlagen nicht zulasten des Klimaschutzes geht, sollte der zusätzliche Energiebedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, ideal dafür ist Solarstrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage. Laut Internationaler Energieagentur ist unter anderem der Einsatz von Klimaanlagen einer der größten Treiber des Energiebedarfs.
Teufelskreis infolge des Klimawandels mit Solarstrom durchbrechen
Solaranlagen sind bestens geeignet, um im Sommer preiswert und sauber Energie für die Kühlung bereitzustellen. Denn anders als im Winter passen im Sommer Erzeugung und Verbrauch perfekt zueinander: An sonnigen und heißen Tagen, an denen der Kühlbedarf besonders groß ist, erzeugen Solarmodule auch sehr viel Strom. Dieser Solarstrom vom eigenen Dach kann dann direkt vor Ort verbraucht werden, ohne die Stromnetze zu belasten.
Der eigene Solarstrom kann nicht nur für eine klassische Klimaanlage genutzt werden. Er eignet sich auch perfekt für eine Wärmepumpe zur Kühlung.
Kosten für eigenen Solarstrom deutlich günstiger als vom Energieversorger
Im Eigenheimbereich kostet Solarstrom vom eigenen Dach heute rund 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde – das ist weniger als die Hälfte der Kosten wie beim Energieversorger (rund 31,2 ct/kWh, Stand Juni 2026). Wer in eine Photovoltaik-Anlage investieren möchte, macht das deshalb am besten gründlich und nutzt das gesamte Dach für Solarstrom.
--> Wichtig zu wissen: Nach dem Umstieg auf eine eigene Photovoltaik-Anlage kommt es im Schnitt oft zu einem höheren Energieverbrauch. Dieser sogenannte Rebound-Effekt hat ökonomische und psychologische Gründe: Weil Eigentümer:innen ein gutes Gewissen haben und kaum noch finanzielle Anreize zum Stromsparen sehen, wird mehr Energie verbraucht. Doch damit verschenken Haushalte nicht nur nur Klimaschutz-Potenzial, sondern auch Geld im eigenen Haushalt. Eine Klimaanlage sollte deshalb immer effizient und möglichst sparsam betrieben werden - auch wenn der Strom dafür aus der eigenen Solaranlage kommt.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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