Wie funktionieren Split-Klimageräte?
Im Sommer angenehm kühl und im Winter wohlig warm: Ein Split-Klimagerät schafft beides, indem es Wärme je nach Bedarf nach drinnen oder draußen befördert. Möglich ist das mit mindestens einer Innen- und einer Außeneinheit. Im Kühlfall überträgt die im Raum angebrachte Inneneinheit Wärme der Raumluft auf ein Kältemittel. Während sich die Luft dabei abkühlt, verdampft das Kältemittel und strömt durch eine schlanke Leitung nach draußen. Dort sitzt das Außengerät, in dem ein elektrischer Verdichter den Druck und die Temperatur des Mediums anhebt. Es gibt Wärme an die Außenluft ab, kühlt herunter und strömt im flüssigen Zustand zurück zur Inneneinheit, wo der Kreislauf erneut beginnt. An kühlen Tagen lässt sich die Funktion einfach umkehren: Dann nehmen die Anlagen Wärme der Außenluft auf, um diese zum Heizen nutzbar zu machen.
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Split-Klimagerät nachrüsten: Vorteile im Sommer und in der Übergangszeit
Der größte Vorteil moderner Split-Klimageräte liegt in der hohen Effizienz. Denn durch die verbaute Wärmepumpentechnik (= Luft-Luft-Wärmepumpe) ist es möglich, mit wenig Strom viel Wärme nach draußen zu befördern. Die Geräte verfügen häufig über eine Heizfunktion und sorgen somit auch in der Übergangszeit günstig für wohlige Temperaturen. Ein weiterer Vorteil liegt in der hohen Flexibilität, denn die Klimaanlagen lassen sich vergleichsweise einfach installieren. Sie benötigen wenig Platz und kommen daher in neuen sowie bestehenden Gebäuden zum Einsatz. Moderne Split-Klimageräte verfügen zudem über eine Reinigungsfunktion, durch die sie nur saubere Luft in den Raum einblasen. Sie lassen sich per App steuern und somit optimal an die Bedürfnisse ihrer Nutzer anpassen.
Singlesplit oder Multisplit? Anlagen mit einer oder mehreren Inneneinheiten wählen
Wer die Technik im Neubau oder im Bestand nutzen möchte, kann aus verschiedenen Anlagenkonfigurationen wählen. So gibt es Singlesplit-Klimageräte, die aus einer Außen- und einer Inneneinheit bestehen. Sie eignen sich für die Klimatisierung eines Raumes und lassen sich später nicht erweitern. Benötigen Verbraucher:innen mehr Flexibilität, greifen sie stattdessen zum Multisplit-Klimagerät. Hierbei versorgt eine Außeneinheit mehrere Inneneinheiten, wodurch sich mehrere Räume klimatisieren lassen.
Klimaanlage planen: Auf Kühllast, Heizlast und Nutzung achten
Unabhängig von der Bauart kommt es immer auf eine passgenaue Auslegung an. Wichtig ist dabei, dass die vom Gerät angebotene Kühlleistung ausreicht, um die Kühllast im Raum zu decken. Letztere hängt neben der Anzahl der Fenster sowie der Ausrichtung des Raumes auch von internen Lasten (Personen, Geräte etc.) ab und sollte im Rahmen der Planung individuell berechnet werden. Bei Multisplit-Klimageräten kommt es zudem auf die Gleichzeitigkeit an: Klimatisieren Bewohner mehrere Räume parallel, ist ein leistungsstärkeres Außengerät zu wählen. Kühlen oder heizen sie hingegen abwechselnd, lässt sich die außen aufgestellte Einheit des Split-Klimageräts kleiner auslegen.
Installation: Split-Klimageräte fachgerecht einbauen lassen
Auch in Bezug auf die Montage sind einige Punkte zu beachten:
Fachbetriebe berücksichtigen diese Punkte und kümmern sich um den fachgerechten Einbau. Für die Arbeit an Kältemittel führenden Bauteilen ist ein Sachkundenachweis, der sogenannte Kälteschein, Pflicht! Heimwerker:innen dürfen Split-Klimageräte nicht installieren.
Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte der Energieberater das Objekt kennen, um die entsprechenden Nachweise erstellen zu können. In Einzelfällen kann unter ...
Antwort lesen »Den iSFP können Sie aller Voraussicht nach für Einzelmaßnahmen ausstellen, da es im Falle der BEG-WG-Förderung keinen Bonus gibt. Eine ...
Antwort lesen »Sie können Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Den Klima-Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie aber nicht. Denn den gibt es nur ...
Antwort lesen »Ob Sie die Leitungen austauschen sollten, hängt vom aktuellen Zustand ab. Sind die Rohre dicht, ausreichend groß dimensioniert und bestehen ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Einbau, denn auch bei geschlossenen Systemen kann es vorkommen, dass Luft eintritt oder durch Temperatur- und ...
Antwort lesen »Wichtig für die Förderung ist, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers ...
Antwort lesen »Bei engen Bebauungen, insbesondere bei Reihenhäusern, kann der Lärmschutz bei Wärmepumpen eine Herausforderung darstellen. Möglich ist es, ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen den Klimageschwindigkeitsbonus alle, die ihre Wohnung im Haus selbst nutzen. Die ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Anlage sich nicht negativ auf das Umfeld auswirkt. Das setzt voraus, dass der Schornstein eine gewisse Höhe aufweisen ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung auch, wenn der Dachraum aktuell nicht ausgebaut ist. Allerdings bringt es kaum Vorteile, Dachboden und Dach zu ...
Antwort lesen »Nein, es genügt je ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung pro Antrag. Der Liefer- oder Leistungsvertrag sollte dabei vom ...
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