Im Sommer angenehm kühl und im Winter wohlig warm: Ein Split-Klimagerät schafft beides, indem es Wärme je nach Bedarf nach drinnen oder draußen befördert. Möglich ist das mit mindestens einer Innen- und einer Außeneinheit. Im Kühlfall überträgt die im Raum angebrachte Inneneinheit Wärme der Raumluft auf ein Kältemittel. Während sich die Luft dabei abkühlt, verdampft das Kältemittel und strömt durch eine schlanke Leitung nach draußen. Dort sitzt das Außengerät, in dem ein elektrischer Verdichter den Druck und die Temperatur des Mediums anhebt. Es gibt Wärme an die Außenluft ab, kühlt herunter und strömt im flüssigen Zustand zurück zur Inneneinheit, wo der Kreislauf erneut beginnt. An kühlen Tagen lässt sich die Funktion einfach umkehren: Dann nehmen die Anlagen Wärme der Außenluft auf, um diese zum Heizen nutzbar zu machen.
Split-Klimagerät nachrüsten und von Vorteilen profitieren
Der größte Vorteil moderner Split-Klimageräte liegt in der hohen Effizienz. Denn durch die verbaute Wärmepumpentechnik ist es möglich, mit wenig Strom viel Wärme nach draußen zu befördern. Die Geräte verfügen häufig über eine Heizfunktion und sorgen somit auch in der Übergangszeit günstig für wohlige Temperaturen. Ein weiterer Vorteil liegt in der hohen Flexibilität, denn die Klimaanlagen lassen sich vergleichsweise einfach installieren. Sie benötigen wenig Platz und kommen daher in neuen sowie bestehenden Gebäuden zum Einsatz. Moderne Split-Klimageräte verfügen zudem über eine Reinigungsfunktion, durch die sie nur saubere Luft in den Raum einblasen. Sie lassen sich per App steuern und somit optimal an die Bedürfnisse ihrer Nutzer anpassen.
Anlagen mit einer oder mehreren Inneneinheiten wählen
Wer die Technik im Neubau oder im Bestand nutzen möchte, kann aus verschiedenen Anlagenkonfigurationen wählen. So gibt es Singlesplit-Klimageräte, die aus einer Außen- und einer Inneneinheit bestehen. Sie eignen sich für die Klimatisierung eines Raumes und lassen sich später nicht erweitern. Benötigen Verbraucher mehr Flexibilität, greifen sie stattdessen zum Multisplit-Klimagerät. Hierbei versorgt eine Außeneinheit mehrere Inneneinheiten, wodurch sich mehrere Räume klimatisieren lassen.
Bei der Planung auf Kühllast, Heizlast und Nutzung achten
Unabhängig von der Bauart kommt es immer auf eine passgenaue Auslegung an. Wichtig ist dabei, dass die vom Gerät angebotene Kühlleistung ausreicht, um die Kühllast im Raum zu decken. Letztere hängt neben der Anzahl der Fenster sowie der Ausrichtung des Raumes auch von internen Lasten (Personen, Geräte etc.) ab und sollte im Rahmen der Planung individuell berechnet werden. Bei Multisplit-Klimageräten kommt es zudem auf die Gleichzeitigkeit an. Klimatisieren Bewohner mehrere Räume parallel, ist ein leistungsstärkeres Außengerät zu wählen. Kühlen oder heizen sie hingegen abwechselnd, lässt sich die außen aufgestellte Einheit des Split-Klimageräts kleiner auslegen.
Effiziente Split-Klimageräte fachgerecht einbauen lassen
Auch in Bezug auf die Montage sind einige Punkte zu beachten. So benötigt die Außeneinheit der Split-Klimaanlage einen eigenen Stromanschluss (einphasig, 220 bis 240 V). Sie ist durch eine Kernbohrung mit der Inneneinheit zu verbinden, wobei Fachhandwerker Kältemittel- und Kommunikationsleitungen verlegen. Wichtig ist darüber hinaus die Anordnung. Bei Singlesplit-Anlagen sollten Innen- sowie Außeneinheiten maximal 15 bis 35 Meter auseinanderliegen – bei Multisplit-Anlagen sind 40 bis 80 Meter möglich. Der Höhenunterschied darf 10 bis 20 Meter betragen und bei der Platzierung der Geräte ist auf den Lärm zu achten. Dies betrifft vor allem die Außeneinheiten der Split-Klimageräte. Diese gelten mit etwa 60 dB(A) zwar als vergleichsweise leise, sind aber dennoch so laut wie eine Unterhaltung oder ein vorbeifahrendes Auto. Fachhandwerker berücksichtigen die Punkte und kümmern sich um den fachgerechten Einbau. Für die Arbeit an Kältemittel führenden Bauteilen sind sie ohnehin Pflicht.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
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Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
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