Im Sommer angenehm kühl und im Winter wohlig warm: Ein Split-Klimagerät schafft beides, indem es Wärme je nach Bedarf nach drinnen oder draußen befördert. Möglich ist das mit mindestens einer Innen- und einer Außeneinheit. Im Kühlfall überträgt die im Raum angebrachte Inneneinheit Wärme der Raumluft auf ein Kältemittel. Während sich die Luft dabei abkühlt, verdampft das Kältemittel und strömt durch eine schlanke Leitung nach draußen. Dort sitzt das Außengerät, in dem ein elektrischer Verdichter den Druck und die Temperatur des Mediums anhebt. Es gibt Wärme an die Außenluft ab, kühlt herunter und strömt im flüssigen Zustand zurück zur Inneneinheit, wo der Kreislauf erneut beginnt. An kühlen Tagen lässt sich die Funktion einfach umkehren: Dann nehmen die Anlagen Wärme der Außenluft auf, um diese zum Heizen nutzbar zu machen.
Split-Klimagerät nachrüsten und von Vorteilen profitieren
Der größte Vorteil moderner Split-Klimageräte liegt in der hohen Effizienz. Denn durch die verbaute Wärmepumpentechnik ist es möglich, mit wenig Strom viel Wärme nach draußen zu befördern. Die Geräte verfügen häufig über eine Heizfunktion und sorgen somit auch in der Übergangszeit günstig für wohlige Temperaturen. Ein weiterer Vorteil liegt in der hohen Flexibilität, denn die Klimaanlagen lassen sich vergleichsweise einfach installieren. Sie benötigen wenig Platz und kommen daher in neuen sowie bestehenden Gebäuden zum Einsatz. Moderne Split-Klimageräte verfügen zudem über eine Reinigungsfunktion, durch die sie nur saubere Luft in den Raum einblasen. Sie lassen sich per App steuern und somit optimal an die Bedürfnisse ihrer Nutzer anpassen.
Anlagen mit einer oder mehreren Inneneinheiten wählen
Wer die Technik im Neubau oder im Bestand nutzen möchte, kann aus verschiedenen Anlagenkonfigurationen wählen. So gibt es Singlesplit-Klimageräte, die aus einer Außen- und einer Inneneinheit bestehen. Sie eignen sich für die Klimatisierung eines Raumes und lassen sich später nicht erweitern. Benötigen Verbraucher mehr Flexibilität, greifen sie stattdessen zum Multisplit-Klimagerät. Hierbei versorgt eine Außeneinheit mehrere Inneneinheiten, wodurch sich mehrere Räume klimatisieren lassen.
Bei der Planung auf Kühllast, Heizlast und Nutzung achten
Unabhängig von der Bauart kommt es immer auf eine passgenaue Auslegung an. Wichtig ist dabei, dass die vom Gerät angebotene Kühlleistung ausreicht, um die Kühllast im Raum zu decken. Letztere hängt neben der Anzahl der Fenster sowie der Ausrichtung des Raumes auch von internen Lasten (Personen, Geräte etc.) ab und sollte im Rahmen der Planung individuell berechnet werden. Bei Multisplit-Klimageräten kommt es zudem auf die Gleichzeitigkeit an. Klimatisieren Bewohner mehrere Räume parallel, ist ein leistungsstärkeres Außengerät zu wählen. Kühlen oder heizen sie hingegen abwechselnd, lässt sich die außen aufgestellte Einheit des Split-Klimageräts kleiner auslegen.
Effiziente Split-Klimageräte fachgerecht einbauen lassen
Auch in Bezug auf die Montage sind einige Punkte zu beachten. So benötigt die Außeneinheit der Split-Klimaanlage einen eigenen Stromanschluss (einphasig, 220 bis 240 V). Sie ist durch eine Kernbohrung mit der Inneneinheit zu verbinden, wobei Fachhandwerker Kältemittel- und Kommunikationsleitungen verlegen. Wichtig ist darüber hinaus die Anordnung. Bei Singlesplit-Anlagen sollten Innen- sowie Außeneinheiten maximal 15 bis 35 Meter auseinanderliegen – bei Multisplit-Anlagen sind 40 bis 80 Meter möglich. Der Höhenunterschied darf 10 bis 20 Meter betragen und bei der Platzierung der Geräte ist auf den Lärm zu achten. Dies betrifft vor allem die Außeneinheiten der Split-Klimageräte. Diese gelten mit etwa 60 dB(A) zwar als vergleichsweise leise, sind aber dennoch so laut wie eine Unterhaltung oder ein vorbeifahrendes Auto. Fachhandwerker berücksichtigen die Punkte und kümmern sich um den fachgerechten Einbau. Für die Arbeit an Kältemittel führenden Bauteilen sind sie ohnehin Pflicht.
Hat der Ofen die Wohnung zu Beginn auf die gewünschte Temperatur gebracht, lässt sich eine zu geringe Leistung ausschließen. Für die ...
Antwort lesen »Da Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen, können Sie auch einzelne Anträge stellen. Wichtig ist allerdings, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Geräte vertreibt heute der Hersteller Dimplex. Unter Umständen kann dieser verbindliche Informationen zu Baujahr und Asbest-Gehalt ...
Antwort lesen »Im Entwurf der neuen BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung bzw. Förderzusage des Antrags ist zulässig, erfolgt ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von PVT-Kollektoren und Wärmepumpen, kommt die BEG-EM infrage. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Schallschutzhauben sind eine gute Möglichkeit, die Geräuschemissionen von Wärmepumpen zu reduzieren. Die Lärmminderung ist häufig aber ...
Antwort lesen »Uns sind keine entsprechenden Informationen bekannt. Die CO2-Abgabe ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Dieses gilt ...
Antwort lesen »Errichten Sie eine Anlage in Eigenleistung, ist nach GEG keine Unternehmererklärung erforderlich. Diese muss nur bei geschäftsmäßiger ...
Antwort lesen »Nutzen Sie einen zeitvariablen Heizstrom-Tarif mit HT- und NT-Abrechnung gilt die Strompreisbremse für Wärmestrom. Mit dieser senkt der ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider keine verbindliche Antwort geben. Da es sich bei dem Steuerbonus für die Sanierung nicht um ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie einen elektrischen Heizstab im Warmwasserspeicher. Diesen fördert der Staat leider nicht explizit. Geht es um ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen ohne weitere Angaben zum Sachverhalt leider keine verbindliche Antwort geben. Denn geht es um die Förderung ...
Antwort lesen »Im Heizbetrieb sorgt die wasserführende Decke für höhere Temperaturen, die einer Kondensation von Feuchtigkeit entgegenwirken. Im Kühlfall ...
Antwort lesen »Im Neubau bekommen Sie keine Fördermittel, die explizit auf die Wärmepumpe ausgerichtet sind. Es ist allerdings möglich, einen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie erst einmal bei der beantragten Förderung für die Wärmepumpe bleiben. Tritt die BEG-EM-Förderung ab 2024 in ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Hauseingangstür oder eine andere Außentür eines beheizten Raumes, gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K. Bei Fenstern und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es auch ohne Dampfbremse möglich, den bestehenden Dachboden mit Zellulose zu dämmen. Wichtig ist dabei, dass Sie nach ...
Antwort lesen »Das gilt voraussichtlich für alle Einzelmaßnahmen, also gleichermaßen für Arbeiten am Haus wie an der Heizung. Wichtig sind dabei jedoch ...
Antwort lesen »Für eine neue Gasheizung bekommen Sie aktuell keine Förderung. Sie können aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen, wenn Sie ...
Antwort lesen »Gemäß § 71 g des ab 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes erfüllen Sie die GEG-Vorgaben zukünftig auch mit einer Pelletheizung ohne ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es vermutlich keine Sicherheit. Sie können allerdings Fallen aufstellen und die Mäuse fangen oder umsiedeln. Sobald ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung ist auch in Zukunft aller Voraussicht nach kein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. So heißt es unter Punkt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Unter Umständen fordert das BAFA eine Sanierungserlaubnis von Ihrer Miteigentümerin bzw. Tochter. Dafür genügt aber ...
Antwort lesen »Hier herrscht aktuell eine große Unsicherheit. Aus diesem Grund können wir Ihnen die Frage nicht verbindlich beantworten. Aktuell bekommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es leider keine Förderung vom Staat. Sie können allerdings den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 ...
Antwort lesen »Sie können die Heizungsförderung auslagern, müssten das dann aber vor oder nach der Effizienzhaus-Sanierung umsetzen lassen. Denn eine ...
Antwort lesen »Ab 2024 ändert sich das etwas. Grundsätzlich steht die Obergrenze der förderbaren Kosten dann getrennt voneinander zur Verfügung. Für die ...
Antwort lesen »Haben Sie die Heizung am 01.11.2023 bestellt, gelten bei Einbau ab 2024 die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Die Verzichtserklärung senden Sie als formloses und unterschriebenes Schreiben direkt an den zuständigen Fördergeber. Haben Sie Mittel über ...
Antwort lesen »Im aktuellen Entwurf der Richtlinie ist die höhere Förderung enthalten. Sie setzt sich aus einer Basisförderung in Höhe von 15 Prozent, ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort