Heizen, kühlen und entfeuchten – alles mit einem System
Luft-Luft-Wärmepumpen übernehmen sowohl das Heizen im Winter als auch das Kühlen im Sommer. So ermöglicht das System mit nur einer Investition angenehme Raumtemperaturen in jeder Jahreszeit. Und es bietet einen weiteren Vorteil: Luft-Luft-Wärmepumpen können bei Bedarf die Raumluft entfeuchten und so den Komfort an schwül-heißen Sommertagen verbessern.
Praxisbeispiel: Sanierung einer Doppelhaushälfte
Ein reales Sanierungsprojekt zeigt, wie groß das Einsparpotenzial einer Luft-Luft-Wärmepumpe sein kann: Im vergangenen Jahr wurde in einer Doppelhaushälfte mit 158 m² Wohnfläche die Ölheizung durch zwei Multisplit-Systeme ersetzt. Ergänzt wurde die Anlage um einen neuen Speicher mit elektrischem Heizstab. Einen Teil des Strombedarfs deckt die vorhandene Photovoltaik-Anlage.
Mit zwei Außeneinheiten und sechs Innengeräten werden sechs Räume beheizt und gekühlt. Der höchste Kühlbedarf besteht im Dachgeschoss. Hier befindet sich das ganztägig genutzte Homeoffice, dementsprechend läuft dieses Innengerät viele Stunden am Tag. Die übrigen Räume werden nach Bedarf gekühlt, im Schlafzimmer auf Raumtemperaturen zwischen 21 und 25 °C, in allen anderen Räumen auf Werte zwischen 25 und 27 °C.
Kosten für Investition, Heiz- und Kühlbetrieb
Die Investitionskosten für die beiden Multisplit-Systeme einschließlich Elektroarbeiten und Energieberatung sowie Ausbau und Entsorgung der Ölheizung samt Tanks betrugen rund 27.000 Euro. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 30 Prozent bezuschusst (KfW-Heizungsförderung). Dazu kamen ca. 8.000 Euro für den Trinkwarmwasserspeicher abzüglich einer Abschreibung von rund 600 Euro (Steuerbonus). Insgesamt beliefen sich die Investitionskosten auf rund 26.000 Euro brutto.
Heizkosten: Bis zur Sanierung lagen die Energiekosten für das Heizen bei rund 2.120 Euro jährlich. Nach dem ersten vollständigen Betriebsjahr der neuen Anlage errechneten die Bewohner Heizkosten in Höhe von 1.220 Euro. Damit verringerten sich die Heizkosten um mehr als 40 Prozent.
Stromkosten für Klimatisierung: Vom Strombedarf für die Kühlung, der bei rund 350 kWh lag, deckte die Photovoltaik-Anlage etwa 40 Prozent, sodass die Kühlung im gesamten Jahr nur 63 Euro an Stromkosten verursachte. Bei Außentemperaturen bis ca. 30 °C kommt die Anlage mit 6 bis 8 kWh am Tag aus. Das entspricht bei einem Strompreis von 30 Cent je kWh ungefähr dem Preis für eine Kugel Eis. An extrem heißen Tagen mit Tageshöchsttemperaturen über 38 °C stiegen die Stromkosten auf den Gegenwert von 2 bis 3 Kugeln Eis.
--> Fazit: Durch die Kombination aus kostengünstiger Kühlung und großem Einsparpotenzial bei den Heizkosten sind Luft-Luft-Wärmepumpen eine interessante Alternative zu anderen Heizsystemen. Angesichts längerer und intensiverer Hitzewellen wird der thermische Komfort – im Sommer ebenso wie im Winter – künftig zu einem Qualitätsmerkmal moderner Wohngebäude.
Praxisbeispiel im Überblick
Doppelhaushälfte, Wohnfläche: 158 m²
Investitionskosten (gerundete Werte)
Heizungstausch, förderfähiger Anteil gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Warmwasserbereitung
elektrisch, Strombedarf wird teilweise mit Photovoltaik gedeckt
Heizkosten (jährlich, gemessener Energieverbrauch und reale Energiekosten)
Vor der Sanierung
Nach der Sanierung (Verbrauch Juli 2025 bis Juni 2026)
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Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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