Irrtum Nr. 1: Wohnraumlüftung ist nur etwas für Passiv- und Energiesparhäuser
Bei energieeffizienten Neubauten sind Lüftungsanlagen bereits vorgeschrieben, aber auch in Altbauten ist eine Wohnraumlüftung eine sinnvolle Investition. Denn auch hier lässt sich durch reine Fensterlüftung ein konstanter und hygienisch optimaler Luftwechsel kaum realisieren. Um eine ausreichende Frischluftzufuhr zu erreichen, müssten die Bewohner:innen sehr regelmäßig für fünf Minuten querlüften. Bei Abwesenheit während des Tages und nachts ist das häufige Lüften kaum zu leisten. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung sorgt dagegen ganz automatisch und gleichmäßig für frische Luft – ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen.
Irrtum Nr. 2: Mit einer Lüftungsanlage darf man die Fenster nicht mehr öffnen
Eine Fensterlüftung ist nicht mehr notwendig, weil die Lüftungsanlage kontinuierlich pollenfreie Frischluft ins Haus bringt und Feuchtigkeit und Schadstoffe aus der Raumluft abführt. Damit ist ein angenehmes und gesundes Raumklima garantiert. Selbstverständlich dürfen die Fenster aber auch beim Betrieb einer Lüftungsanlage noch geöffnet werden.
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Irrtum Nr. 3: Im Winter geht teure Heizwärme durch den ständigen Luftaustausch der Wohnungslüftung verloren
Das Gegenteil ist richtig: Mit einer Lüftungsanlage können die Energiekosten sogar reduziert werden, denn sie vermeidet Wärmeverluste, wie sie bei der Fensterlüftung entstehen. Geräte mit Wärmerückgewinnung sind besonders effizient. Sie können bis zu 95 Prozent der Wärme aus der Abluft zurück gewinnen und wieder ins Haus führen. Damit lassen sich die Heizkosten spürbar senken.
Irrtum Nr. 4: Mit einer Lüftungsanlage wird die Luft in den Räumen trocken
Lüftungsanlagen sind in der niedrigsten Stufe auf den hygienisch notwendigen Feuchteschutz ausgelegt. Damit wird eine Grundlüftung auch bei Abwesenheit der Bewohner sichergestellt und Feuchteschäden wie Schimmel wirksam vermieden. Für eine optimale Raumluft können zusätzlich Feuchte- oder Luftqualitätssensoren installiert werden, die nutzerunabhängig immer genau für die richtige Luftmenge sorgen. Für besonders empfindsame Bewohner sind Lüftungsgeräte mit Feuchterückgewinnung eine gute Lösung. Diese Modelle gewinnen neben der Wärme auch einen Teil der Luftfeuchte aus der Abluft zurück, die Raumluft trocknet dadurch weniger aus.
Irrtum Nr. 5: Lüftungsanlagen verschmutzen schnell und sind unhygienisch
Moderne Geräte zur Wohnraumlüftung sind mit Filtern ausgestattet, die nicht nur vor Pollen sondern auch vor Dreck und Schmutz von außen schützen. Diese müssen für einen reibungslosen und hygienischen Betrieb regelmäßig gereinigt oder gewechselt werden. Die Bewohner:innen können das aber in der Regel ganz leicht selbst durchführen.
Irrtum Nr. 6: Eine Lüftungsanlage ist laut
Die Ventilatoren einer Lüftungsanlage sind im Gehäuse schallgedämmt eingebaut, daher sind die Geräte im Betrieb sehr geräuscharm. Ein weiterer Vorteil: Eine Wohnraumlüftung kann auch vor Lärm von draußen schützen. An einer stark befahrenen Hauptstraße beispielsweise sorgt die Lüftungsanlage kontinuierlich für frische Luft, ohne dass über offene Fenster und Türen der Straßenlärm zu hören ist.
Irrtum Nr. 7: Lüftungsanlagen wirbeln Staub im Wohnraum auf
Nein, denn zum einen gelangt durch die eingebauten Filter weniger Dreck und Staubpartikel von außen in die Wohnräume. Zum anderen erfolgt der Luftaustausch ganz langsam, so dass keine Zugluft entsteht und der Staub in den Räumen weniger aufgewirbelt wird als bei der Fensterlüftung.
Irrtum Nr. 8: Die nachträgliche Installation einer Lüftungsanlage ist teuer und kompliziert
Auch nachträglich ist die Installation einer Lüftungsanlage kein Problem. Gerade bei dezentralen Geräten ist der Aufwand gering: Nötig sind lediglich eine Außenwand zur Direktmontage und ein Stromanschluss. Durch die direkte Luftzufuhr und den Abtransport der verbrauchten Luft müssen keine zusätzlichen Luftkanäle im Raum verlegt werden. Wer sich für die Installation einer Wohnraumlüftung entscheidet, wird außerdem finanziell mit einer Förderung unterstützt.
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Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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