Nach der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie müssen Geräte für die Wohnungslüftung ab Januar 2016 mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Zeitgleich hält das schon bekannte Energielabel im Bereich der Lüftungsanlagen Einzug, zumindest in den für private Hausbesitzer relevanten Leistungsklassen bis zu 1.000 m³/h Luftförderung. Ausgenommen von der Kennzeichnung sind Lüftungsgeräte ohne Wärmerückgewinnung unter einer Leistungsaufnahme von 30 Watt je Luftstrom – womit die einfachen Toilettenlüfter gemeint sind. Damit gibt es das Energielabel für alle Lüftungsanlagen für Privat-Wohnungen, Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser. Die Kennzeichnung gilt sowohl für zentrale wie auch dezentrale Lüftungsgeräte.
Energieeffizienz von A+ bis G
Das Energielabel für Lüftungsanlagen zeigt an, auf welchem Tabellenplatz der Energieeffizienz das jeweilige Lüftungsgerät rangiert: Die Bewertung in Energieeffizienzklassen geht von A+ bis G. Als Ausgangspunkt für das Energielabel symbolisiert die Kennzeichnung "G" dabei die Energieeffizienz des Fensterlüftens im Hinblick auf die Wärmeverluste. Gegenüber diesem Lüften von Hand bedeutet die höchste Stufe A+ eine Primärenergieeinsparung von mehr als 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Wert gibt die Einsparung des Lüftungsgerätes im Vergleich zur Fensterlüftung bei gleicher Luftqualität an und beinhaltet die Verrechnung des Stromaufwandes zur Betreibung der Ventilatoren mit der Einsparung der Heizenergie. Zusätzlich können Hausbesitzer aus dem Energielabel auch ablesen, wie leise oder laut das Lüftungsgerät im Aufstellraum arbeitet und wieviel Kubikmeter Luft es pro Stunde maximal fördern kann.
Für Auswahl der passenden Lüftungsanlage Fachbetrieb befragen
Das Energielabel ist für Hausbesitzer eine gute erste Orientierung bei der Auswahl einer Lüftungsanlage. Das für ihr Haus sinnvollste Lüftungsgerät besprechen sie am besten aber nach wie vor mit einem Fachbetrieb. Denn neben der Energieeffizienz zählen auch die individuellen Anforderungen an Energierückgewinnung, Montageaufwand und natürlich die Kosten einer Lüftungsanlage.
Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
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