So lassen sich die kontrollierte Wohnungslüftung per Lüftungsanlage und die traditionelle Fenster-Lüftung nach Lust und Laune kombinieren. Nur in Extremfällen - also bei Neubauten in Passiv- oder Niedrigstenergie-Bauweise - kann es sein, dass die Fenster wirklich nicht mehr geöffnet werden sollten. Theoretisch ist es mit einer Lüftungsanlage natürlich nicht mehr nötig, die Fenster zu öffnen. Das ist aber kein Ausschluss-Kriterium. Die Bewohner:innen dürfen auch per Hand lüften.
Lüftungsanlage hat viele Vorteile
Bei einer umfassenden Sanierung empfehlen Experten unbedingt den Einbau einer Lüftungsanlage. Trotzdem können sich viele Eigentümer nicht so richtig mit der automatischen Lüftung anfreunden und ziehen die normale Fenster-Lüftung vor. Dabei sprechen viele gute Gründe für den Einbau einer Lüftungsanlage. Sie erleichtert die Lüftung von luftdicht gedämmten Häusern und sorgt kontinuierlich für einen zuverlässigen Luftaustausch. Die verbrauchte, belastete Luft wird abgesaugt, die frische Luft kommt in die Wohnung - gleichmäßig und ganz automatisch, ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen. So geht bei kalten Außentemperaturen keine Heizenergie durchs Lüften verloren, die Heizkosten sinken. Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung übertragen die Wärme der Abluft fast vollständig auf die einströmende Frischluft.
Während die Heizwärme drin bleibt, müssen Pollen, Mücken und sogar Lärm draußen bleiben. Unangenehme Gerüche und Schadstoffe verschwinden wie von selbst und stauen sich nicht in den Wohnräumen. Die Luft im Haus ist stets frisch und die Luftqualität verbessert sich. Auch Feuchtigkeit wird nach draußen abgeführt, so dass sich die Bewohner keine Sorgen um Schimmel machen müssen. Und zu guter Letzt steigert eine Lüftungsanlage auch die Sicherheit im Haus. Schließlich sind Fenster und Türen, die zum Lüften geöffnet und dann vergessen wurden, geradezu eine Aufforderung für Einbrecher.
Komfortabel und bedarfsgerecht: kontrollierte Lüftung des Hauses
Eine Lüftungsanlage muss nicht aufwändig bedient werden. Dank moderner digitaler Display-Raumregler lassen sich Lüftungsprogramme, -zeiten und -funktionen frei nach Bedarf auswählen und einstellen: Bei Abwesenheit läuft die Lüftungsanlage im Minimal-Betrieb, bei Anwesenheit im normalen Modus und bei vollem Haus hilft die Intensivlüftung die Luft immer rein zu halten. Mit zusätzlichen Sensoren ausgestattet, kann die Lüftung sogar selbstständig die bedarfsgerechte Steuerung übernehmen.
Fenster dürfen nach Bedarf geöffnet werden
Wer trotzdem nicht auf die Fenster-Lüftung verzichten will, darf die Fenster und Balkontüren natürlich trotz laufender Lüftungsanlage öffnen. Bei entsprechenden Außentemperaturen können Bewohner:innen das System ausschalten und per Hand lüften. Manche Lüftungsanlagen schalten sich bei geöffneten Fenstern auch automatisch ab.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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