So lassen sich die kontrollierte Wohnungslüftung per Lüftungsanlage und die traditionelle Fenster-Lüftung nach Lust und Laune kombinieren. Nur in Extremfällen - also bei Neubauten in Passiv- oder Niedrigstenergie-Bauweise - kann es sein, dass die Fenster wirklich nicht mehr geöffnet werden sollten. Theoretisch ist es mit einer Lüftungsanlage natürlich nicht mehr nötig, die Fenster zu öffnen. Das ist aber kein Ausschluss-Kriterium. Die Bewohner:innen dürfen auch per Hand lüften.
Lüftungsanlage hat viele Vorteile
Bei einer umfassenden Sanierung empfehlen Experten unbedingt den Einbau einer Lüftungsanlage. Trotzdem können sich viele Eigentümer nicht so richtig mit der automatischen Lüftung anfreunden und ziehen die normale Fenster-Lüftung vor. Dabei sprechen viele gute Gründe für den Einbau einer Lüftungsanlage. Sie erleichtert die Lüftung von luftdicht gedämmten Häusern und sorgt kontinuierlich für einen zuverlässigen Luftaustausch. Die verbrauchte, belastete Luft wird abgesaugt, die frische Luft kommt in die Wohnung - gleichmäßig und ganz automatisch, ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen. So geht bei kalten Außentemperaturen keine Heizenergie durchs Lüften verloren, die Heizkosten sinken. Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung übertragen die Wärme der Abluft fast vollständig auf die einströmende Frischluft.
Während die Heizwärme drin bleibt, müssen Pollen, Mücken und sogar Lärm draußen bleiben. Unangenehme Gerüche und Schadstoffe verschwinden wie von selbst und stauen sich nicht in den Wohnräumen. Die Luft im Haus ist stets frisch und die Luftqualität verbessert sich. Auch Feuchtigkeit wird nach draußen abgeführt, so dass sich die Bewohner keine Sorgen um Schimmel machen müssen. Und zu guter Letzt steigert eine Lüftungsanlage auch die Sicherheit im Haus. Schließlich sind Fenster und Türen, die zum Lüften geöffnet und dann vergessen wurden, geradezu eine Aufforderung für Einbrecher.
Komfortabel und bedarfsgerecht: kontrollierte Lüftung des Hauses
Eine Lüftungsanlage muss nicht aufwändig bedient werden. Dank moderner digitaler Display-Raumregler lassen sich Lüftungsprogramme, -zeiten und -funktionen frei nach Bedarf auswählen und einstellen: Bei Abwesenheit läuft die Lüftungsanlage im Minimal-Betrieb, bei Anwesenheit im normalen Modus und bei vollem Haus hilft die Intensivlüftung die Luft immer rein zu halten. Mit zusätzlichen Sensoren ausgestattet, kann die Lüftung sogar selbstständig die bedarfsgerechte Steuerung übernehmen.
Fenster dürfen nach Bedarf geöffnet werden
Wer trotzdem nicht auf die Fenster-Lüftung verzichten will, darf die Fenster und Balkontüren natürlich trotz laufender Lüftungsanlage öffnen. Bei entsprechenden Außentemperaturen können Bewohner:innen das System ausschalten und per Hand lüften. Manche Lüftungsanlagen schalten sich bei geöffneten Fenstern auch automatisch ab.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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