So lassen sich die kontrollierte Wohnungslüftung per Lüftungsanlage und die traditionelle Fenster-Lüftung nach Lust und Laune kombinieren. Nur in Extremfällen - also bei Neubauten in Passiv- oder Niedrigstenergie-Bauweise - kann es sein, dass die Fenster wirklich nicht mehr geöffnet werden sollten. Theoretisch ist es mit einer Lüftungsanlage natürlich nicht mehr nötig, die Fenster zu öffnen. Das ist aber kein Ausschluss-Kriterium. Die Bewohner dürfen auch per Hand lüften.
Lüftungsanlage hat viele Vorteile
Bei einer umfassenden Sanierung empfehlen Experten unbedingt den Einbau einer Lüftungsanlage. Trotzdem können sich viele Hausbesitzer nicht so richtig mit der automatischen Lüftung anfreunden und ziehen die normale Fenster-Lüftung vor. Dabei sprechen viele gute Gründe für den Einbau einer Lüftungsanlage. Sie erleichtert die Lüftung von luftdicht gedämmten Häusern und sorgt kontinuierlich für einen zuverlässigen Luftaustausch. Die verbrauchte, belastete Luft wird abgesaugt, die frische Luft kommt in die Wohnung - gleichmäßig und ganz automatisch, ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen. So geht bei kalten Außentemperaturen keine Heizenergie durchs Lüften verloren, die Heizkosten sinken. Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung übertragen die Wärme der Abluft fast vollständig auf die einströmende Frischluft.
Während die Heizwärme drin bleibt, müssen Pollen, Mücken und sogar Lärm draußen bleiben. Unangenehme Gerüche und Schadstoffe verschwinden wie von selbst und stauen sich nicht in den Wohnräumen. Die Luft im Haus ist stets frisch und die Luftqualität verbessert sich. Auch Feuchtigkeit wird nach draußen abgeführt, so dass sich die Bewohner keine Sorgen um Schimmel machen müssen. Und zu guter Letzt steigert eine Lüftungsanlage auch die Sicherheit im Haus. Schließlich sind Fenster und Türen, die zum Lüften geöffnet und dann vergessen wurden - geradezu eine Aufforderung für Einbrecher.
Komfortabel und bedarfsgerecht: kontrollierte Lüftung des Hauses
Eine Lüftungsanlage muss nicht aufwändig bedient werden. Dank moderner digitaler Display-Raumregler lassen sich Lüftungsprogramme, -zeiten und -funktionen frei nach Bedarf auswählen und einstellen: Bei Abwesenheit läuft die Lüftungsanlage im Minimal-Betrieb, bei Anwesenheit im normalen Modus und bei vollem Haus hilft die Intensivlüftung die Luft immer rein zu halten. Mit zusätzlichen Sensoren ausgestattet, kann die Lüftung sogar selbstständig die bedarfsgerechte Steuerung übernehmen.
Fenster dürfen nach Bedarf geöffnet werden
Wer trotzdem nicht auf die Fenster-Lüftung verzichten will, darf die Fenster und Balkontüren natürlich trotz laufender Lüftungsanlage öffnen. Bei entsprechenden Außentemperaturen können Bewohner das System ausschalten und per Hand lüften. Manche Lüftungsanlagen schalten sich bei geöffneten Fenstern auch automatisch ab.
Die gesetzliche Austauschpflicht trifft nur 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, die in der Regel mehr Energie verbrauchen als nötig. ...
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Antwort lesen »Nach aktuellem Gesetzesentwurf haben Sie ab 2024 zwei Optionen. Lösung 1 ist die Umstellung von Etagen- auf Zentralheizung, die in Ihrem ...
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Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie BEG-EM-Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, ...
Antwort lesen »Für Dämmarbeiten an der Fassade ist laut Musterbauordnung (§ 61 Nummer 11 d) keine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Verblendung und dem ...
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Antwort lesen »In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in ...
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