1. BAFA-Zuschuss für die Lüftung (Einzelmaßnahme)
Den BAFA-Zuschuss im Bereich Anlagentechnik gibt es sowohl für die Erstinstallation einer Lüftungsanlage als auch für die Erneuerung oder Optimierung einer vorhandenen Lüftung. Der Zuschuss für die Lüftungsanlage beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Lüftung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Der maximale Zuschuss beträgt also 20 Prozent. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für die Lüftungsanlage muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung einer Lüftungsanlage
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
3. Förderkredit für die Lüftungsanlage bei Effizienzhaus-Sanierung
Um einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt.
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Voraussetzungen für die Förderung von Lüftungsanlagen - technische Mindestanforderungen
Gefördert werden in Wohngebäuden:
Zu den förderfähigen Kosten gehören darüber hinaus Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik.
Empfehlenswert ist folgende Maßnahmenkombination:
Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden! Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung.
4. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Lüftungsanlage
Wer die Lüftungsanlage aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtig: Eigentümer:innen können für die gleiche Maßnahme entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Hier können Sie jeden Energieberater beauftragen. Wir empfehlen Experten mit einer Eintragung in der Energie-Effizienz-Experten-Liste, da ...
Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform führen wir selbst keine Handwerksarbeiten aus. Dazu empfehlen wir den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Aufstellung auf einem Carport-Dach möglich. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt neben der Belastbarkeit des ...
Antwort lesen »Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. ...
Antwort lesen »Der Wärmemengenzähler gehört zu den übergeordneten technischen Fördervoraussetzungen. Er ist daher erforderlich, wenn Sie die Förderung der ...
Antwort lesen »Haben Sie die BEG-WG-Förderung (KfW 262) im Jahr 2024 oder 2025 beantragt und bewilligt bekommen, ist eine Kombination aus BEG-WG- (KfW ...
Antwort lesen »Grundsätzlich liegen die Daten beim bisherigen Berater. Sie sind allerdings in Teilen auch aus der Berechnung zum iSFP herauslesbar. Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie nicht alle beantragten Maßnahmen durchgeführt haben. Wichtig ist nur, dass die ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. In der aktuellen BEG EM Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG sieht diese Vorgabe nicht vor. Relevant ist dabei Anlage 8 der ESanMV. Hier heißt es: ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine stillschweigende Änderung. Denn den Ergänzungskredit Plus (358) erhalten ...
Antwort lesen »In der BEG EM Richtlinie vom 16. September 2021 heißt es dazu: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die BEG-EM Förderung sowie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Denn beide Angebote zur Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie in der Regel keinen Energieberater. Sie müssen zur Antragstellung eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze, wenn Sie die Förderung der Heizung nutzen möchten. Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal ...
Antwort lesen »Viele Anlagen erfüllen die 65-Prozent-EE-Anforderung pauschal. So etwa die Wärmepumpe, zu der auch Split-Wärmepumpen (Klimaanlagen) zählen. ...
Antwort lesen »Erhalten Sie eine Förderung für die Heizung, können Sie diese auch für Umfeldmaßnahmen wie die Fußbodenheizung nutzen. Hier gibt es den ...
Antwort lesen »Aktuell können wir noch keine Aussagen zu den Förderangeboten im Jahr 2025 geben. Aktuell gibt es verschiedene Programme, die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gelten bei der BEG-Förderung immer die Bedingungen zum Antragszeitpunkt. Handelt es sich um den ersten Antrag in der ...
Antwort lesen »Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von 1774 und ist damit vom Phase-Down-Szenario der F-Gase-Verordnung betroffen. Das hat zur Folge, dass ...
Antwort lesen »Umsonst haben Sie nicht saniert, da Sie von den Vorteilen der neuen Heizung profitieren. Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie ...
Antwort lesen »Bei Scheitholzkesseln handelt es sich um Zentralheizkessel mit einer vergleichsweise hohen Effizienz. Das Holz lässt sich bei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Zweifamilienhaus, beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Effizienzbonus (optional) ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind alle volljährigen Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder ...
Antwort lesen »Das KfW-Programm 308 "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" können Sie nutzen, wenn Sie ein bestehendes Haus der EH-Klasse F, G oder ...
Antwort lesen »Da die Abrechnung erst einmal unabhängig vom Stromfluss in der Anlage funktioniert, sollte ein Energiemanager einsetzbar sein. Gleiches ...
Antwort lesen »Entsteht eine neue Wohneinheit im Ausbau eines zuvor nicht beheizten Bereichs, wertet die KfW das als Neubau. Eine Förderung über die ...
Antwort lesen »Ja, der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich, wenn Sie die Förderung der Heizung beantragen möchten. Haben Sie bereits einen ...
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