14.08.2022
mehr zu Lüftung
 

Förderung für die Lüftungsanlage - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus

Finanzielle Unterstützung für die kontrollierte Wohnungslüftung

Die kontrollierte Wohnungslüftung hat sich als fester Bestandteil bei energetischen Sanierungen etabliert. Sie sorgt für regelmäßige Frischluftzufuhr und Schimmelprophylaxe. Deshalb unterstützen BAFA und KfW den Einbau einer Lüftungsanlage mit Förderung, alternativ kommt der Steuerbonus in Frage. Alle Infos und Details zur Förderung für die Lüftung.

Euroscheine mit Häuschen und Geodreieck
Ob als Einzelmaßnahme oder im Rahmen einer Komplettsanierung - BAFA und KfW unterstützen den Einbau sowie die Erneuerung von Lüftungsanlagen mit einer FörderungFoto: energie-fachberater.de

1. BAFA-Zuschuss für die Lüftung (Einzelmaßnahme)

Den BAFA-Zuschuss im Bereich Anlagentechnik gibt es sowohl für die Erstinstallation einer Lüftungsanlage als auch für die Erneuerung einer vorhandenen Lüftung. Für die Förderung müssen sich die Kosten der Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.

Der Zuschuss für die Lüftungsanlage beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Lüftung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Der maximale Zuschuss beträgt damit 20 Prozent. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.

--> Wichtig zu wissen, wenn mehrere Einzelmaßnahmen geplant sind: Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt (pro Jahr und Antrag). Wer teurere Einzelmaßnahmen plant, kann diese auf mehrere Jahre verteilen.

2. Förderkredit für die Lüftungsanlage bei Effizienzhaus-Sanierung
Um einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt.


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Voraussetzungen für die Förderung von Lüftungsanlagen - technische Mindestanforderungen

Gefördert werden in Wohngebäuden:

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme (Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt) --> spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m3/h)
  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager, wenn ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m3/h) oder ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m3/h) erreicht wird 
  • Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 % bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz von ηs (ETAs) ≥ 140 % (bei 35 °C) und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m3/h) erreicht wird 
  • Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von ηs (ETAs) ≥ 140 % (bei 35 °C) bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m3/h) erreicht wird

Zu den förderfähigen Kosten gehören darüber hinaus Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik.

  • Die Einhaltung der Anforderungen an Lüftungsanlagen muss durch eine Fachunternehmererklärung zusammen mit einer Herstellerbescheinigung für die Gerätekomponenten auf Grundlage der DIN V 4701-10/12, DIN V 18599-6 und DIN 1946-6 dokumentiert werden. Die Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannte Lüftung zum Feuchteschutz für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherzustellen.
  • Die jeweiligen Anforderungen an die spezifische elektrische Leistungsaufnahme von Ventilatoren und an den Wärmebereitstellungsgrad von Lüftungsanlagen werden gleichwertig erfüllt, wenn die Lüftungsanlage einen spezifischen Energieverbrauch von SEV < –26 kWh/(m2 a) gemäß Ökodesign-Richtlinie aufweist. 
  • Lüftungsanlagen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnungslüftungsanlagen einhalten.

Empfehlenswert ist folgende Maßnahmenkombination:

  • Erneuerung oder Erstinstallation einer Lüftungsanlage und zusätzliche Umsetzung mindestens einer Maßnahme an der Gebäudehülle (neue Fenster, Dachdämmung, Fassadendämmung etc.)
  • Messtechnische Bestimmung der Luftdichtheit der Gebäudehülle nach der Sanierung (so genannter "Blower-Door-Test")

Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben. Die Kostenvoranschläge sind Grundlage für die Antragstellung. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung.

3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Lüftungsanlage
Wer die Lüftungsanlage aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.

Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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