1. BAFA-Zuschuss für die Lüftung (Einzelmaßnahme)
Den BAFA-Zuschuss im Bereich Anlagentechnik gibt es sowohl für die Erstinstallation einer Lüftungsanlage als auch für die Erneuerung einer vorhandenen Lüftung. Für die Förderung müssen sich die Kosten der Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.
Der Zuschuss für die Lüftungsanlage beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Lüftung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Der maximale Zuschuss beträgt damit 20 Prozent. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.
--> Wichtig zu wissen, wenn mehrere Einzelmaßnahmen geplant sind: Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt (pro Jahr und Antrag). Wer teurere Einzelmaßnahmen plant, kann diese auf mehrere Jahre verteilen.
2. Förderkredit für die Lüftungsanlage bei Effizienzhaus-Sanierung
Um einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt.
Was kostet eine Lüftungsanlage? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für die Lüftung einholen!
Voraussetzungen für die Förderung von Lüftungsanlagen - technische Mindestanforderungen
Gefördert werden in Wohngebäuden:
Zu den förderfähigen Kosten gehören darüber hinaus Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik.
Empfehlenswert ist folgende Maßnahmenkombination:
Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben. Die Kostenvoranschläge sind Grundlage für die Antragstellung. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung.
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Lüftungsanlage
Wer die Lüftungsanlage aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Aktuell liegt der U-Wert Ihrer Wand abhängig von der Qualität der verwendeten Baustoffe bei etwa 0,40 W/m²K. Rüsten Sie eine Dämmung ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Die Förderung der Wärmepumpe ist dadurch nicht ausgeschlossen. Allerdings wäre zu klären, ob Sie in diesem Fall den ...
Antwort lesen »Bei der beschriebenen Heizung handelt es sich aller Voraussicht nach um eine Niedertemperaturheizung. Diese ist von der Austauschpflicht ...
Antwort lesen »Die Härtefallbeihilfe bzw. die Entlastung für Heizöl und andere nicht leitungsgebundenen Brennstoffe können Sie nur online stellen. Möglich ...
Antwort lesen »Über die BEG-EM können Sie Fördermittel für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beantragen. Dazu gehören Sonnenschutzeinrichtungen mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW ist es ausreichend, wenn Sie die Anforderung der Selbstnutzung beim Nachweis der Vorhabensdurchführung erfüllen. ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich für ein Split-Klimagerät entscheiden, das der Raumluft Wärme entzieht ...
Antwort lesen »Im Beschluss des Bundestages heißt es dazu unter § 71 Punkt 12: "Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- ...
Antwort lesen »Bei dem beschriebenen Aufbau sind die Kabel sichtbar (eventuell in einem Kanal) unter der Decke bzw. im Bereich der Sparren oder in der ...
Antwort lesen »Es gibt Vorgaben, sowohl für die Isolierung als auch für die Verlegung von Rohrleitungen. Bei Letzteren geht es aber vor allem um ...
Antwort lesen »Nach der Beschlussempfehlung des Bundestages soll die Grundförderung für Heizungen genau wie im Wohnbau bei 30 Prozent liegen. Die ...
Antwort lesen »Schließen Sie ein bestehendes Gebäude an ein Fernwärmenetz an, bekommen Sie aktuell Fördermittel in Höhe von 30 Prozent. Tauschen Sie im ...
Antwort lesen »Abhängig vom Alter und der Qualität der Poroton-Steine liegt der U-Wert zwischen 0,5 und 0,7 W/m²K. Das ist eine gute Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Sind die Wände trocken, kann eine Dämmmaßnahme von innen durchgeführt werden. Sie sollte flankiert werden durch den Einbau einer ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist der Heizkostenzuschuss bzw. die Entlastung für leitungsgebundene Energieträger von demjenigen zu beantragen, der die ...
Antwort lesen »Aus dem Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht folgendes hervor: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen ...
Antwort lesen »Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Förderung aus dem KfW-Programm 442 ist, dass Sie die Komponenten ...
Antwort lesen »Das hängt vom eingesetzten Dämmstoff und dessen Eigenschaften ab. Liegt die Wärmeleitfähigkeit bei 0,035 W/mK (WLG 035), ist eine Stärke ...
Antwort lesen »Da sich die aktuellen Änderungen im GEG überwiegend auf heizungsrelevante Themen beziehen, gehen wir davon aus, dass diese Vorgabe auch ...
Antwort lesen »Nein, die komplette Fassade müssen Sie nicht dämmen. Ändern Sie mehr als 10 Prozent eines Bauteils des Gebäudes (zum Beispiel der gesamten ...
Antwort lesen »Voraussetzung für die Förderung über das KfW-Programm 442 ist ein Elektroauto der Klasse M1 oder N1 nach Elektromobilitätsgesetz. Dabei ...
Antwort lesen »In diesem Fall sind die genauen Umstände entscheidend. Geht es um den Ausbau eines nicht beheizten Gebäudeteils, durch den bestehender ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV ist dazu Folgendes zu lesen: "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, [...] ...
Antwort lesen »Um für eine ausreichend hohe Luftzirkulation zu sorgen, empfehlen Experten einen Abstand von etwa 10 cm. Nachlesen können Sie das in ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt nur Variante zwei infrage. Denn über die BEG-EM bekommen Sie keine Fördermittel für das Nachrüsten einer ...
Antwort lesen »Eine BAFA-Förderung für die Solaranlage können Sie hier nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die bestehende Anlage im gleichen Zuge erweitern ...
Antwort lesen »Unter diesen Voraussetzungen ist eine Förderung über das KfW-Programm 442 leider nicht mehr möglich. Denn dazu dürfen zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Antwort auf diese Frage nicht möglich. Wir empfehlen daher, den Zustand von einem Energieberater ...
Antwort lesen »Ohne detaillierte Kenntnisse vom Gebäude können wir Ihnen in diesem Fall leider keine Antwort geben. Diese bekommen Sie von Ihrem ...
Antwort lesen »Gesetzlich vorgegeben ist die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern hier noch keine Dämmung vorhanden ist. Die Maßnahme ist ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort