Im Freien sind Allergiker:innen mit Heuschnupfen meistens chancenlos, aber in den eigenen vier Wänden gibt es Linderung: Eine Lüftungsanlage mit Pollenfilter sorgt dann dafür, dass Bewohner mit Pollenallergie befreit durchatmen können.
Lüftungsanlage mit Pollenfilter ausrüsten
Die meisten modernen Lüftungsanlagen lassen sich preiswert mit Feinstaub- oder Pollenfiltern ausrüsten. So wird die Partikelbelastung der Raumluft minimiert und eine quasi allergenfreie Zone geschaffen. Im Gegensatz zum Lüften von Hand werden außerdem Ruß- oder Staubpartikel von außen abgefangen. Zudem bleibt Straßenlärm dank geschlossener Fenster draußen und eine zu hohe CO2-Konzentration wird vermieden. Deshalb profitieren auch Nicht-Allergiker vom Einbau einer Lüftung, genauso wie die Bausubstanz: Denn kontrollierte Lüftungsanlagen verhindern eine zu hohe Raumluftfeuchtigkeit. Das beugt Schimmelbefall vor, der wiederum Allergien und Atemwegserkrankungen auslösen kann. Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Bedarfsregelung sparen zudem Energie.
Allergiker sollten Lüftungsanlage nachrüsten lassen - das geht auch im Altbau
Auch Allergiker im Altbau können eine Lüftungsanlage nachrüsten lassen. Bei dezentralen Lüftungsgeräten ist der Aufwand gering. Im Zuge einer Komplettsanierung kann auch eine zentrale Lüftungsanlage eingebaut werden. Übrigens: Die Fenster dürfen natürlich trotz Lüftungsanlage noch geöffnet werden. Für Allergiker ist es allerdings praktischer, wenn diese zumindest während der Pollenflugsaison geschlossen bleiben.
Lüftungsanlage regelmäßig warten und Filter austauschen
Damit die Lüftungsanlage reibungslos ihren Dienst tun kann und das Zuhause mit sauberer Frischluft versorgt, sollte die Lüftung regelmäßig gewartet und gereinigt werden. Alle zwei Jahre steht deshalb am besten die Wartung der Lüftungsanlage durch einen Fachbetrieb auf dem Programm, den regelmäßigen Austausch der Pollenfilter können die Bewohner auch selbst übernehmen. Die Filter der Lüftungsanlage sollten mindestens einmal im Jahr gewechselt werden, besser sind halbjährliche Kontrolle und Wechsel.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe und ...
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Antwort lesen »Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben ...
Antwort lesen »Die iSFP-Nummer bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Sie gehört zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen benötigen Sie, um den ...
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