Das Soll-Ziel beim Lüften ist klar: Die alte, verbrauchte Luft soll raus, frische Luft soll rein ins Haus. Gleichzeitig soll gerade im Winter nicht zu viel Heizwärme verloren gehen. Doch bis Feuchtigkeit, Schadstoffe und Gerüche ihren Weg nach draußen finden, braucht es seine Zeit. Je nach Jahreszeit - oder besser gesagt nach Außentemperatur - funktioniert der Luftaustausch unterschiedlich gut. Die Regel lautet: Je größer der Temperaturunterschied zwischen innen und außen ist, desto schneller geht es voran beim Lüften.
Clever Lüften: Stoßlüften - so viel Zeit muss sein
Die Bewohner müssen sich beim Lüften aber nicht auf ihr Bauchgefühl verlassen. Stattdessen können sie sich nach dem Monat richten. Denn das Jahr lässt sich mehr oder weniger parallel zu den Jahreszeiten in verschiedene "Lüftungszonen" unterteilen. Die grobe Tendenz: Je höher die Außentemperatur, desto länger muss gelüftet werden. Wichtig ist, die Fenster ganz aufzumachen und die Heizung zu drosseln. Am effektivsten ist Querlüften. Dabei werden gegenüberliegende Fenster weit geöffnet.
Richtwerte - so lange muss pro Lüftungsvorgang gelüftet werden:
*Im September ermöglichen Temperatur und Luftfeuchtigkeit einen schnelleren Luftaustausch. Deshalb kann in der Regel kürzer gelüftet werden als z.B. im Oktober.
Im Hochsommer muss also dreimal so lange gelüftet werden wie im Winter. Während der Heizperiode reichen 5 Minuten pro Lüftungsvorgang aus. Bei längerem Lüften wird zu viel Heizenergie verschwendet. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Fensterlaibungen zu stark auskühlen und sich Schimmel bildet.
Drei Mal lüften pro Tag ist das absolute Minimum
Die nächste Frage: Wie oft muss gelüftet werden? Das hängt vor allem vom Raum, dem Feuchtigkeitsaufkommen und von den Anwesenheitszeiten der Bewohner ab. Als Beispiel: Eine vierköpfige Familie gibt circa 10 bis 12 Liter Wasser am Tag an die Umgebung ab - durchs Atmen, Kochen, Duschen, Waschen etc.. In Bad und Küche ist das Feuchtigkeitsaufkommen entsprechend größer, hier muss öfter gelüftet werden. Aber auch im Schlafzimmer ist nach dem Aufstehen einmal lüften fällig oder im Wohnzimmer, wo oft Pflanzen stehen, die Feuchtigkeit an die Raumluft abgeben. Insgesamt gilt als Richtwert:
Schimmel muss draußen bleiben
Wird die Feuchtigkeit nicht abgeführt, riskieren die Bewohner Schimmel. Die Raumluft nimmt die Feuchtigkeit als unsichtbaren Dampf in sich auf, bis sich das Wasser an kalten Oberflächen wieder niederschlägt. Auf diesem kalten, feuchten Untergrund gedeiht Schimmel besonders gut. Mit cleverem Heizen und Lüften werden dagegen die Wände, Decken und Böden trocken gehalten. Praktische Hilfsmittel sind Luftqualitätsfühler und Luftfeuchtemesser (Hygrometer).
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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