Das Soll-Ziel beim Lüften ist klar: Die alte, verbrauchte Luft soll raus, frische Luft soll rein ins Haus. Gleichzeitig soll gerade im Winter nicht zu viel Heizwärme verloren gehen. Doch bis Feuchtigkeit, Schadstoffe und Gerüche ihren Weg nach draußen finden, braucht es seine Zeit. Je nach Jahreszeit - oder besser gesagt nach Außentemperatur - funktioniert der Luftaustausch unterschiedlich gut. Die Regel lautet: Je größer der Temperaturunterschied zwischen innen und außen ist, desto schneller geht es voran beim Lüften.
Clever Lüften: Stoßlüften - so viel Zeit muss sein
Die Bewohner müssen sich beim Lüften aber nicht auf ihr Bauchgefühl verlassen. Stattdessen können sie sich nach dem Monat richten. Denn das Jahr lässt sich mehr oder weniger parallel zu den Jahreszeiten in verschiedene "Lüftungszonen" unterteilen. Die grobe Tendenz: Je höher die Außentemperatur, desto länger muss gelüftet werden. Wichtig ist, die Fenster ganz aufzumachen und die Heizung zu drosseln. Am effektivsten ist Querlüften. Dabei werden gegenüberliegende Fenster weit geöffnet.
Richtwerte - so lange muss pro Lüftungsvorgang gelüftet werden:
*Im September ermöglichen Temperatur und Luftfeuchtigkeit einen schnelleren Luftaustausch. Deshalb kann in der Regel kürzer gelüftet werden als z.B. im Oktober.
Im Hochsommer muss also dreimal so lange gelüftet werden wie im Winter. Während der Heizperiode reichen 5 Minuten pro Lüftungsvorgang aus. Bei längerem Lüften wird zu viel Heizenergie verschwendet. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Fensterlaibungen zu stark auskühlen und sich Schimmel bildet.
Drei Mal lüften pro Tag ist das absolute Minimum
Die nächste Frage: Wie oft muss gelüftet werden? Das hängt vor allem vom Raum, dem Feuchtigkeitsaufkommen und von den Anwesenheitszeiten der Bewohner ab. Als Beispiel: Eine vierköpfige Familie gibt circa 10 bis 12 Liter Wasser am Tag an die Umgebung ab - durchs Atmen, Kochen, Duschen, Waschen etc.. In Bad und Küche ist das Feuchtigkeitsaufkommen entsprechend größer, hier muss öfter gelüftet werden. Aber auch im Schlafzimmer ist nach dem Aufstehen einmal lüften fällig oder im Wohnzimmer, wo oft Pflanzen stehen, die Feuchtigkeit an die Raumluft abgeben. Insgesamt gilt als Richtwert:
Schimmel muss draußen bleiben
Wird die Feuchtigkeit nicht abgeführt, riskieren die Bewohner Schimmel. Die Raumluft nimmt die Feuchtigkeit als unsichtbaren Dampf in sich auf, bis sich das Wasser an kalten Oberflächen wieder niederschlägt. Auf diesem kalten, feuchten Untergrund gedeiht Schimmel besonders gut. Mit cleverem Heizen und Lüften werden dagegen die Wände, Decken und Böden trocken gehalten. Praktische Hilfsmittel sind Luftqualitätsfühler und Luftfeuchtemesser (Hygrometer).
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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