Die DIN 1946-6 ist eine Norm zur Lüftung der Räume einer Nutzungseinheit (Wohnung), die bei vielen Sanierungsprojekten ein Lüftungskonzept fordert. Was ist der Hintergrund dieser Vorschrift?
Energetisch sanierte Altbauten sind üblicherweise luftdicht ausgeführt, ein ausreichender Luftwechsel über Ritzen und Fugen ist nicht mehr möglich. Das ist energetisch absolut richtig, denn so werden unnötige Wärmeverluste verhindert. Verzichtet man in so einem Haus aber auf den Einbau einer Lüftungsanlage (die DIN 1946-6 spricht hier von einer lüftungstechnischen Maßnahme), verursacht man fast zwangsläufig eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen inklusive überhöhtem CO2-Anteil. Und das ist nicht nur schädlich für die Bausubstanz, sondern auch für die Gesundheit der Bewohner:innen.
Die DIN 1946-6 enthält vier verschiedene Lüftungsstufen:
Alle vier Lüftungsstufen müssen in einer Wohnung realisiert werden.
--> Wichtig zu wissen: Gibt es in der Wohnung fensterlose Räume, wie zum Beispiel ein innenliegendes Bad oder WC, gelten für die Lüftung die Anforderungen der DIN 18017-3 (Entlüftung von innenliegenden Räumen).
Was genau ist denn ein Lüftungskonzept?
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 klärt die Frage, wie eine Wohnung oder ein Gebäude grundsätzlich gelüftet wird. Erstellt wird das Lüftungskonzept von Fachplanern, Energieberatern oder Handwerkern.
Wann muss laut DIN 1946-6 verpflichtend ein Lüftungskonzept erstellt werden?
Die Vorgaben für die Überprüfung eines ausreichenden Luftwechsels im Haus sind genau geregelt: Im Altbau muss ein Lüftungscheck erfolgen, wenn bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder bei Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird.
In diesen Fällen muss geprüft werden, ob eine lüftungstechnische Maßnahme (also zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsanlage) durchgeführt werden muss. Falls dem so ist, muss eine Planung vorgelegt werden, wie das Lüftungskonzept in der Umsetzung aussehen soll. In diesen Fällen sind Fachplaner oder Fachhandwerker übrigens verpflichtet, Eigentümer:innen zum Thema Lüftung zu beraten. Andernfalls könnten sie im Nachtrag sogar in Regress genommen werden.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Installation einer Lüftungsanlage?
Bei den Lüftungsanlagen sind die verschiedensten Lösungen in unterschiedlichsten Preisklassen erhältlich, möglich sind sowohl dezentrale als auch zentrale Lüftungsgeräte. Das reicht von bedarfsgerecht geführten reinen Abluftanlagen, die für einen hygienischen Luftaustausch sorgen, bis hin zu zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die der Abluft die Wärme entziehen und damit Heizkosten minimieren. Welches Lüftungssystem am sinnvollsten ist, hängt immer auch von den baulichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Hauses ab. Im Detail müssen diese Punkte in einer persönlichen Beratung durch den Fachbetrieb geklärt werden.
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Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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