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Wann braucht man ein Lüftungskonzept bei der Sanierung?

Das schreibt die DIN 1946-6 vor

Eine Sanierung verändert den Luftwechsel im Haus: Wo vorher (ungewollt) Frischluft über Fugen und Ritzen einströmte, ist danach alles luftdicht verschlossen. Deshalb muss laut DIN 1946-6 je nach Sanierungsvorhaben auch ein Lüftungskonzept erstellt werden. Was genau die Norm besagt und was es mit dem Lüftungskonzept auf sich hat, erklärt im Interview Claus Händel vom Fachverband Gebäude-Klima (FGK).
Lüftungscheck: Paar mit Bauplänen in ihrem Haus
Der Fachplaner oder Handwerker muss bei einer energetischen Sanierung feststellen, ob eine Lüftungsanlage nötig wird. Durch ein Lüftungskonzept lassen sich spätere Bauschäden und ein ungesundes Raumklima vermeidenFoto: Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V./Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK)

Seit einiger Zeit gibt es eine neue Richtlinie, die so genannte DIN 1946-6, die bei vielen Sanierungsprojekten ein Lüftungskonzept fordert. Was ist der Hintergrund dieser neuen Vorschrift?

Claus Händel: Energetisch sanierte Altbauten sind üblicherweise luftdicht ausgeführt, ein ausreichender Luftwechsel über Ritzen und Fugen ist nicht mehr möglich. Dies ist energetisch absolut richtig, denn man verhindert so unnötige Wärmeverluste. Verzichtet man in so einem Haus aber auf den Einbau einer Lüftungsanlage (die DIN 1946-6 spricht hier von einer lüftungstechnischen Maßnahme), verursacht man fast zwangsläufig eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen inklusive überhöhtem CO2-Anteil. Und das ist nicht nur schädlich für die Bausubstanz, sondern auch für die Gesundheit der Bewohner.

Wann muss denn laut DIN 1946-6 zwingend ein Lüftungskonzept erstellt werden?  

Claus Händel: Die Vorgaben für die Überprüfung eines ausreichenden Luftwechsels im Haus sind genau geregelt: Im Altbau muss ein Lüftungscheck erfolgen, wenn bei Mehr- oder Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder bei Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird. In all diesen Fällen muss der Fachmann überprüfen, ob eine lüftungstechnische Maßnahme (also zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsanlage) durchgeführt werden muss. Falls dem so ist, muss er eine Planung vorlegen, wie das Lüftungskonzept in der Umsetzung aussehen soll. In diesen Fällen ist der Fachplaner oder Fachhandwerker übrigens verpflichtet, den Hausbesitzer zum Thema Lüftung zu beraten. Andernfalls könnte er im Nachtrag sogar in Regress genommen werden.   

Welche Möglichkeiten beziehungsweise Systemvarianten stehen für die Installation einer Lüftungsanlage denn zur Verfügung?

Claus Händel: Die Hersteller von Lüftungsanlagen bieten die verschiedensten Lösungen in unterschiedlichsten Preisklassen an. Das reicht von bedarfsgerecht geführten reinen Abluftanlagen, die für einen hygienischen Luftaustausch sorgen, bis hin zu zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die der Abluft die Wärme entziehen und damit Heizkosten minimieren. Welches Lüftungssystem am sinnvollsten ist, hängt immer auch von den baulichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Hauses ab. Im Detail müssen diese Punkte in einer persönlichen Beratung durch den Fachmann geklärt werden.

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Quelle: BDH / FGK / www.Energie-Fachberater.de
 
 

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