Die DIN 1946-6 ist eine Norm zur Lüftung der Räume einer Nutzungseinheit (Wohnung), die bei vielen Sanierungsprojekten ein Lüftungskonzept fordert. Was ist der Hintergrund dieser Vorschrift?
Energetisch sanierte Altbauten sind üblicherweise luftdicht ausgeführt, ein ausreichender Luftwechsel über Ritzen und Fugen ist nicht mehr möglich. Das ist energetisch absolut richtig, denn so werden unnötige Wärmeverluste verhindert. Verzichtet man in so einem Haus aber auf den Einbau einer Lüftungsanlage (die DIN 1946-6 spricht hier von einer lüftungstechnischen Maßnahme), verursacht man fast zwangsläufig eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen inklusive überhöhtem CO2-Anteil. Und das ist nicht nur schädlich für die Bausubstanz, sondern auch für die Gesundheit der Bewohner:innen.
Die DIN 1946-6 enthält vier verschiedene Lüftungsstufen:
Alle vier Lüftungsstufen müssen in einer Wohnung realisiert werden.
--> Wichtig zu wissen: Gibt es in der Wohnung fensterlose Räume, wie zum Beispiel ein innenliegendes Bad oder WC, gelten für die Lüftung die Anforderungen der DIN 18017-3 (Entlüftung von innenliegenden Räumen).
Was genau ist denn ein Lüftungskonzept?
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 klärt die Frage, wie eine Wohnung oder ein Gebäude grundsätzlich gelüftet wird. Erstellt wird das Lüftungskonzept von Fachplanern, Energieberatern oder Handwerkern.
Wann muss laut DIN 1946-6 verpflichtend ein Lüftungskonzept erstellt werden?
Die Vorgaben für die Überprüfung eines ausreichenden Luftwechsels im Haus sind genau geregelt: Im Altbau muss ein Lüftungscheck erfolgen, wenn bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder bei Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird.
In diesen Fällen muss geprüft werden, ob eine lüftungstechnische Maßnahme (also zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsanlage) durchgeführt werden muss. Falls dem so ist, muss eine Planung vorgelegt werden, wie das Lüftungskonzept in der Umsetzung aussehen soll. In diesen Fällen sind Fachplaner oder Fachhandwerker übrigens verpflichtet, Eigentümer:innen zum Thema Lüftung zu beraten. Andernfalls könnten sie im Nachtrag sogar in Regress genommen werden.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Installation einer Lüftungsanlage?
Bei den Lüftungsanlagen sind die verschiedensten Lösungen in unterschiedlichsten Preisklassen erhältlich, möglich sind sowohl dezentrale als auch zentrale Lüftungsgeräte. Das reicht von bedarfsgerecht geführten reinen Abluftanlagen, die für einen hygienischen Luftaustausch sorgen, bis hin zu zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die der Abluft die Wärme entziehen und damit Heizkosten minimieren. Welches Lüftungssystem am sinnvollsten ist, hängt immer auch von den baulichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Hauses ab. Im Detail müssen diese Punkte in einer persönlichen Beratung durch den Fachbetrieb geklärt werden.
Was kostet eine Lüftungsanlage? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort