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15.11.2023
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Gibt es Förderung für eine wärmegedämmte Bodentreppe?

Im Rahmen der Dachbodendämmung ist Bodentreppe förderfähig

Manchmal gibt’s auch für Sanierungsmaßnahmen eine Förderung, bei denen keiner sie vermutet: Der Einbau einer wärmegedämmten Bodentreppe zum Beispiel ist zwar für sich keine förderfähige Maßnahme. Wenn aber die Bodentreppe im Rahmen der Dachbodendämmung ausgetauscht wird, erhalten Eigentümer:innen die Förderung für Dämmung und Bodentreppe! Alle Infos und Details zur Förderung mit Zuschüssen und Krediten.

50-Euro-Scheine, 2-Euro-Münzen
Wenn im Rahmen der Dachbodendämmung eine wärmegedämmte Bodentreppe eingebaut wird, gibt es auch dafür eine FörderungFoto: energie-fachberater.de

Wer also die Dämmung seiner obersten Geschossdecke plant, sollte nichts überstürzen und erst in Ruhe überlegen, ob sich der gleichzeitige Austausch der Bodentreppe lohnt, um auch das letzte Energieleck zu schließen. Denn erst der Einbau einer wärmegedämmten Bodentreppe macht Schluss mit Energieverlusten durch undichte Fugen und den Deckel der Treppe.

Diese Programme fördern Dachbodendämmung plus wärmegedämmte Bodentreppe:

  • BAFA-Zuschuss für Dachbodendämmung mit Bodentreppe: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ein Zuschuss für Dachbodendämmung und Bodentreppe beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn diese Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
  • KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW für eine Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261): In diesem KfW-Programm wird eine Sanierung zum Effizienzhaus gefördert. Eigentümer:innen erhalten maximal 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit zu sehr günstigen Konditionen, zusätzlich sind bis zu 20 Prozent Tilgungszuschuss möglich. Zu den förderfähigen Kosten beim Effizienzhaus gehören auch Dachbodendämmung samt Bodentreppe.

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Wichtig zu wissen:
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragserteilung beim BAFA bzw. bei der KfW gestellt werden. Dafür ist die Einbindung eines sachverständigen Energieberaters Pflicht, er muss in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die notwendigen Bescheinigungen ausstellen.

Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wer keine Förderung in Anspruch nehmen möchte oder die Antragstellung vor der Sanierung vergessen hat, kann die Kosten für die Dachbodendämmung plus Bodentreppe von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem Dämmung und Einbau fertiggestellt wurden. Ein Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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