Bei der Untersuchung und Bewertung von Schimmelpilzen in Haus oder Wohnung müssen neben bautechnischen, -physikalischen und -chemischen Fragen auch bau- und mikrobiologische Gesichtspunkte berücksichtigt und unter Umständen umweltmedizinische und gesundheitliche Aspekte beachtet werden. In der Praxis wird der Untersuchungsaufwand meistens nur auf die Messung der Luftfeuchtigkeit und Größe des mikrobiellen Befalls beschränkt. Hierbei wird häufig aus Unkenntnis vernachlässigt, dass neben dem sichtbaren Befall auch ein versteckter oder nicht sichtbarer Schimmelbefall vorliegen kann. Hinzu kommt, dass eine Belastung durch Schimmelpilze nicht pauschal und durch optische Wahrnehmung einzuschätzen ist. Hierfür muss die Schimmel-Art bzw. Spezies bestimmt, die räumliche Situation und die individuelle Konstitution der Bewohner berücksichtigt werden.
Für Schimmel-Diagnose Messung gründlich vorbereiten
Eine Analyse und Diagnose von Schimmelbefall muss objektiv, sachlich, fachkompetent und ganzheitlich ausgeführt werden. Die Ergebnisse müssen repräsentativ und jederzeit nachvollziehbar bleiben. Vor der Untersuchung muss geklärt werden, ob bauphysikalische Untersuchungen ausreichen oder auch mikrobiologische Untersuchungen notwendig werden. Ebenso sollte geklärt werden, welche Messgeräte und Diagnoseverfahren zum Einsatz kommen, ob diese allgemein und im Rahmen eines möglichen Rechtsstreites vor Gericht anerkannt sind. Wenn einmalige Messungen durchgeführt werden, müssen die Messpunkte und Probeentnahmen sorgfältig ausgewählt werden, da mögliche Folgeuntersuchungen unter gleichen Bedingungen nicht mehr möglich sind. Eine Vergleichbarkeit ist damit unmöglich und kann während eines eventuellen Rechtsstreites zu Komplikationen führen. Werden neben bauphysikalischen Untersuchungen auch raumklimatische Messungen und/oder eine mikrobiologische Diagnostik notwendig, müssen die Ziele plausibel und praxisgerecht formuliert und ökonomisch vertretbar sein. Sie sollten in Anwesenheit des Hausbesitzers und der Bewohner durchgesprochen werden. Das vermeidet Ärger und Missverständnisse und schafft Transparenz in Bezug auf Zeit, Kosten und Inhalt der nachfolgenden Untersuchungen.
Bauphysikalische und bautechnische Untersuchungen
Zu den bauphysikalischen Untersuchungen gehören in erster Linie Messungen der Luft- und Materialfeuchte sowie der Luft- und Materialtemperatur. Diese werden entweder einmalig (am Tag der Besichtigung) oder über einen längeren Zeitraum (Hygrometer oder Datenlogger) gemessen. Des Weiteren wird die Thermografie eingesetzt, um Wärmebrücken und/oder Leckagen aufzuspüren. Je nach Problemstellung werden diese Untersuchungen durch Messungen der Luftströmung und/oder einer Leckageortung abgerundet. Übermäßige Luftbewegungen zum Beispiel durch Undichtigkeiten an Türen und Fenstern oder Bauteilen wie zum Beispiel Rollladen- oder Spülkästen beeinflussen ganz erheblich die Behaglichkeit in Wohnungen und können, auch wenn es sich um eine subjektive Wahrnehmung handelt, sehr objektiv gemessen werden.
Mikrobiologische Untersuchungen
Mikrobiologische Untersuchungen dienen dem Nachweis von Schimmelpilzen und deren Stoffwechselprodukten. Neben der Schimmelpilzart wird die Gesamtzahl von kultivierbaren Schimmelpilzen bestimmt. In der Praxis wird ein Schimmelpilzbefall häufig nur bewertet, in dem die Größe der Fläche "begutachtet" wird. Auch der Geruch wird nur subjektiv erfasst und bewertet. So gelten in der Regel ein massiver Befall und/oder ein starker unangenehmer Geruch automatisch als gesundheitsgefährdend. Im Gegenzug wird ein kleiner oder nicht sichtbarer bzw. versteckter Befall automatisch vernachlässigt.
Mikrobielle Untersuchungen werden entweder durch eine direkte Kultivierung einer Abklatschprobe, direkte mikroskopische Betrachtung eines Klebefilmabriss-Präparates, eine Kultivierung einer suspendierten und/oder eine direkte mikroskopische Betrachtung einer Materialprobe durchgeführt. Anders verhält es sich bei einem versteckten oder nicht sichtbaren Schimmelbefall. In den Fällen werden entweder Messungen der Schimmelpilze in der Raum- und Außenluft oder im Staub vorgenommen oder Materialproben analysiert. Des Weiteren finden Messungen der MVOC (~ gasförmige mikrobielle Verbindungen) in der Raumluft statt. Bei allen Untersuchungen muss berücksichtigt werden, dass toxische und/oder allergische Reaktionen nicht nur von lebenden/kultivierbaren Schimmelpilzen, sondern auch von abgestorbenen/abgetöteten Sporen und mikrobiellen Partikeln ausgehen können. Nicht zu vergessen sind die mikrobiologischen Untersuchungen, die nicht vor, sondern nach einer Sanierung durchgeführt werden (müssen). Diese "Erfolgskontrolle" zeigt objektiv, ob eine Sanierung erfolgreich war und den mikrobiellen Schimmelbefall nachhaltig beseitigt hat.
Bewertung der Untersuchungsergebnisse
Für die Bewertung ist elementar, dass die mikrobielle Belastung der Innenräume mit der Qualität der Außenluft verglichen werden muss. Nur in der Differenz (> 100 KBE/m³ Luft pro Spezies oder > 500 KBE/m³ bei einer so genannten Mischexposition) zeigt sich, ob die mikrobielle Belastung ggf. durch die Außenluft verursacht wird oder innenraumindizierte Quellen hat. Des Weiteren muss die Art bzw. Spezies bekannt sein, da nicht von jedem Schimmelpilz automatisch eine allergische, toxische oder sonstige gesundheitsgefährdende Gefahr ausgehen muss. Hinzu kommen die Konstitution des Bewohners und die Frage, ob dieser ggf. in eine der so genannten Risikogruppen (z. B. Kinder, Allergiker, Autoimmunerkrankungen) eingestuft werden muss. Besonders gefährlich wird es, wenn gesundheitsgefährdende Schimmelpilze nachgewiesen werden, die bei 37°C und damit bei Körpertemperatur leben.
Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG-EM) mit der Effizienzhausförderung (BEG-WG) zu kombinieren. Dabei können ...
Antwort lesen »Ob der Ventilstift fest sitzt, lässt sich nach dem Abnehmen des Thermostatkopfes feststellen. Denn dann ist der kleine Stift direkt zu ...
Antwort lesen »Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel bekommen Sie die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung kann grundsätzlich nur der Eigentümer beantragen. Da es sich um die Förderung einer Heizung für zwei Gebäude handelt, ...
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Antwort lesen »Auch wenn Ihr Partner nicht Eigentümer ist, wird sein Einkommen unter Umständen herangezogen. Der Fall ist das, wenn er dort mit seinem ...
Antwort lesen »Ist der Raum unter dem Dach nicht beheizt, gibt es keine Anforderungen (siehe Punkt 2.2 im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und ...
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