Bei der Untersuchung und Bewertung von Schimmelpilzen in Haus oder Wohnung müssen neben bautechnischen, -physikalischen und -chemischen Fragen auch bau- und mikrobiologische Gesichtspunkte berücksichtigt und unter Umständen umweltmedizinische und gesundheitliche Aspekte beachtet werden. In der Praxis wird der Untersuchungsaufwand meistens nur auf die Messung der Luftfeuchtigkeit und Größe des mikrobiellen Befalls beschränkt. Hierbei wird häufig aus Unkenntnis vernachlässigt, dass neben dem sichtbaren Befall auch ein versteckter oder nicht sichtbarer Schimmelbefall vorliegen kann. Hinzu kommt, dass eine Belastung durch Schimmelpilze nicht pauschal und durch optische Wahrnehmung einzuschätzen ist. Hierfür muss die Schimmel-Art bzw. Spezies bestimmt, die räumliche Situation und die individuelle Konstitution der Bewohner berücksichtigt werden.
Für Schimmel-Diagnose Messung gründlich vorbereiten
Eine Analyse und Diagnose von Schimmelbefall muss objektiv, sachlich, fachkompetent und ganzheitlich ausgeführt werden. Die Ergebnisse müssen repräsentativ und jederzeit nachvollziehbar bleiben. Vor der Untersuchung muss geklärt werden, ob bauphysikalische Untersuchungen ausreichen oder auch mikrobiologische Untersuchungen notwendig werden. Ebenso sollte geklärt werden, welche Messgeräte und Diagnoseverfahren zum Einsatz kommen, ob diese allgemein und im Rahmen eines möglichen Rechtsstreites vor Gericht anerkannt sind. Wenn einmalige Messungen durchgeführt werden, müssen die Messpunkte und Probeentnahmen sorgfältig ausgewählt werden, da mögliche Folgeuntersuchungen unter gleichen Bedingungen nicht mehr möglich sind. Eine Vergleichbarkeit ist damit unmöglich und kann während eines eventuellen Rechtsstreites zu Komplikationen führen. Werden neben bauphysikalischen Untersuchungen auch raumklimatische Messungen und/oder eine mikrobiologische Diagnostik notwendig, müssen die Ziele plausibel und praxisgerecht formuliert und ökonomisch vertretbar sein. Sie sollten in Anwesenheit des Hausbesitzers und der Bewohner durchgesprochen werden. Das vermeidet Ärger und Missverständnisse und schafft Transparenz in Bezug auf Zeit, Kosten und Inhalt der nachfolgenden Untersuchungen.
Bauphysikalische und bautechnische Untersuchungen
Zu den bauphysikalischen Untersuchungen gehören in erster Linie Messungen der Luft- und Materialfeuchte sowie der Luft- und Materialtemperatur. Diese werden entweder einmalig (am Tag der Besichtigung) oder über einen längeren Zeitraum (Hygrometer oder Datenlogger) gemessen. Des Weiteren wird die Thermografie eingesetzt, um Wärmebrücken und/oder Leckagen aufzuspüren. Je nach Problemstellung werden diese Untersuchungen durch Messungen der Luftströmung und/oder einer Leckageortung abgerundet. Übermäßige Luftbewegungen zum Beispiel durch Undichtigkeiten an Türen und Fenstern oder Bauteilen wie zum Beispiel Rollladen- oder Spülkästen beeinflussen ganz erheblich die Behaglichkeit in Wohnungen und können, auch wenn es sich um eine subjektive Wahrnehmung handelt, sehr objektiv gemessen werden.
Mikrobiologische Untersuchungen
Mikrobiologische Untersuchungen dienen dem Nachweis von Schimmelpilzen und deren Stoffwechselprodukten. Neben der Schimmelpilzart wird die Gesamtzahl von kultivierbaren Schimmelpilzen bestimmt. In der Praxis wird ein Schimmelpilzbefall häufig nur bewertet, in dem die Größe der Fläche "begutachtet" wird. Auch der Geruch wird nur subjektiv erfasst und bewertet. So gelten in der Regel ein massiver Befall und/oder ein starker unangenehmer Geruch automatisch als gesundheitsgefährdend. Im Gegenzug wird ein kleiner oder nicht sichtbarer bzw. versteckter Befall automatisch vernachlässigt.
Mikrobielle Untersuchungen werden entweder durch eine direkte Kultivierung einer Abklatschprobe, direkte mikroskopische Betrachtung eines Klebefilmabriss-Präparates, eine Kultivierung einer suspendierten und/oder eine direkte mikroskopische Betrachtung einer Materialprobe durchgeführt. Anders verhält es sich bei einem versteckten oder nicht sichtbaren Schimmelbefall. In den Fällen werden entweder Messungen der Schimmelpilze in der Raum- und Außenluft oder im Staub vorgenommen oder Materialproben analysiert. Des Weiteren finden Messungen der MVOC (~ gasförmige mikrobielle Verbindungen) in der Raumluft statt. Bei allen Untersuchungen muss berücksichtigt werden, dass toxische und/oder allergische Reaktionen nicht nur von lebenden/kultivierbaren Schimmelpilzen, sondern auch von abgestorbenen/abgetöteten Sporen und mikrobiellen Partikeln ausgehen können. Nicht zu vergessen sind die mikrobiologischen Untersuchungen, die nicht vor, sondern nach einer Sanierung durchgeführt werden (müssen). Diese "Erfolgskontrolle" zeigt objektiv, ob eine Sanierung erfolgreich war und den mikrobiellen Schimmelbefall nachhaltig beseitigt hat.
Bewertung der Untersuchungsergebnisse
Für die Bewertung ist elementar, dass die mikrobielle Belastung der Innenräume mit der Qualität der Außenluft verglichen werden muss. Nur in der Differenz (> 100 KBE/m³ Luft pro Spezies oder > 500 KBE/m³ bei einer so genannten Mischexposition) zeigt sich, ob die mikrobielle Belastung ggf. durch die Außenluft verursacht wird oder innenraumindizierte Quellen hat. Des Weiteren muss die Art bzw. Spezies bekannt sein, da nicht von jedem Schimmelpilz automatisch eine allergische, toxische oder sonstige gesundheitsgefährdende Gefahr ausgehen muss. Hinzu kommen die Konstitution des Bewohners und die Frage, ob dieser ggf. in eine der so genannten Risikogruppen (z. B. Kinder, Allergiker, Autoimmunerkrankungen) eingestuft werden muss. Besonders gefährlich wird es, wenn gesundheitsgefährdende Schimmelpilze nachgewiesen werden, die bei 37°C und damit bei Körpertemperatur leben.
Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
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Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, wann Sie die erste Förderung der Heizung beantragt haben. War das bereits vor dem 29. ...
Antwort lesen »Da sich die Außenwand von außen nach innen stark abkühlt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Kondensation zwischen Dämmung und Ziegelwand, ...
Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
Antwort lesen »Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. ...
Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
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Antwort lesen »Zur Förderung der Photovoltaik steht die KfW-Förderung im Programm 270 zur Verfügung. Über diese bekommen Sie einen günstigen Kredit für ...
Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
Antwort lesen »Ob Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Entscheidend dafür ist der Zustand des Systems, den ein ...
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Antwort lesen »Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es ...
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Antwort lesen »Die Förderung der Heizung beantragen Sie über die KfW. Zunächst benötigen Sie dazu eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem ...
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