Um Feuchtigkeit im Keller in den Griff zu kriegen, können sich Eigentümer:innen kaltes und trockenes Winterwetter zu Nutze machen. Dafür sollten ein- bis zweimal in der Woche bei sehr kalten Temperaturen die Fenster für eine halbe Stunde geöffnet werden. Da die warme Luft im Keller mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als die kalte Außenluft im Winter, wird die mit Feuchtigkeit angereicherte Luft beim Stoßlüften entweichen.
Kellerfenster nicht dauerhaft offen stehen lassen
Die Kellerfenster im Winter grundsätzlich offen stehen zu lassen, ist dagegen keine gute Idee, dann das führt zu einer unnötigen Auskühlung des Kellers. Bei ungedämmter Kellerdecke bedeutet das dann zusätzlich Fußkälte und höhere Heizkosten im Erdgeschoss. Deshalb nutzen Eigentümer die kalte Jahreszeit am besten für zwei Dinge: Das regelmäßige Lüften gegen Feuchtigkeit im Keller und die Dämmung der Kellerdecke für mehr Wohnkomfort im Erdgeschoss.
Übrigens: Entgegen der Meinung vieler Eigentümer bringt das Kellerlüften im Sommer keine Verbesserung der Situation, sondern verschlimmert oft die Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel noch. Deshalb den feuchten Keller nur bei kalter Witterung lüften! Wer den Keller zu Wohnraum ausbaut, sollte über eine Lüftungsanlage nachdenken.
Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
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Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
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Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
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