Nicht nur in den Großstädten, auch in kleineren Städten und Gemeinden ist Wohnraum knapp und teuer. Für Besitzer eines unterkellerten Eigenheims lohnt es sich daher, über einen Ausbau der Kellerräume nachzudenken, wenn der Platz nicht mehr ausreicht. So lassen sich Wohnräume, Hobbyräume oder ein zusätzliches Spielzimmer schaffen. Unbedingt klären müssen Hausbesitzer bei einem Kellerausbau das Thema Lüftung! Da in Kellern häufig nur wenige und zudem kleine Fenster vorhanden sind, sollte man vor dem Kellerausbau die Installation einer kontrollierten Wohnraumlüftung in Erwägung ziehen. So ist der erforderliche Luftwechsel ohne manuelle Fensterlüftung kontinuierlich sichergestellt und es herrscht zuverlässig ein gesundes Raumklima.
Luftfeuchtigkeit und Schadstoffe aus dem Keller lüften, Schimmel verhindern
Eine kontrollierte Lüftung verbessert nicht nur das Raumklima, sie mindert zusätzlich auch das Schimmelrisiko im Keller, da feuchtebelastete Luft, die an den kalten Außenwänden kondensieren kann, rechtzeitig abgeführt und gegen frische Luft ausgetauscht wird. Vor allem beim Einbau eines separaten Badezimmers oder einer Dusche ist das wichtig. Moderne Lüftungsanlagen arbeiten vollautomatisch. Sensoren überwachen dabei den Feuchtegehalt der Raumluft und steuern den Luftwechsel entsprechend. Feuchtigkeit und Schadstoffe werden rechtzeitig nach außen abgeführt. Zugleich sorgen Filter dafür, dass Blütenpollen und Staub aus der Außenluft nicht in die Räume gelangen. Für Menschen, die anfällig für Allergien sind, ist das ein großer Pluspunkt.
Dezentrale Lüftungsanlage einfach nachrüsten
Werden einzelne Räume im Keller zu Wohnraum ausgebaut, bietet sich der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage an. Diese benötigen nur einen Stromanschluss für den Ventilator und die Steuerungstechnik sowie eine freie Außenwand zur Direktmontage. Weitere Lüftungskanäle sind nicht erforderlich. Dezentrale Lüftungsgeräte eignen sich daher besonders gut für die Nachrüstung. Damit die Lüftungsanlage zur Raumgröße und zum Zustand des Hauses passt, sollte die Planung und Installation einem Fachbetrieb überlassen werden.
Verzicht auf manuelle Fensterlüftung kann auch Einbruchsrisiko senken
Angenehmer Nebeneffekt im Kellergeschoss: Eine Lüftungsanlage macht die Fensterlüftung überflüssig. So kann das Einbruchsrisiko gesenkt werden, denn schlecht gesicherte oder nicht verschlossene Kellerfenster sind ein häufiger Angriffspunkt für Einbrecher. Wenn die Fenster für die Lüftung nicht geöffnet werden müssen, dann können sie mit entsprechenden Verschlüssen oder zusätzlichen Schlössern gesichert werden. So finden Langfinger hier keine Schwachstelle mehr.
Energieeffiziente Kellerlüftung mit Wärmerückgewinnung
Lüftungsgeräte und -anlagen mit einer Wärmerückgewinnung sind besonders energieeffizient. Sie können bis zu 90 Prozent der Wärme aus der Abluft zurückgewinnen. Über Wärmetauscher wird der warmen Abluft Energie entzogen und an die kalte Zuluft übertragen, die dann vorgewärmt in die Räume gelangt. Weil die Heizung weniger Wärme erzeugen muss, lässt sich der Energieverbrauch der Heizung um bis zu 30 Prozent senken.
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Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen ...
Antwort lesen »Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen ...
Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »Auch bei vermieteten Objekten gibt es Ausnahmen von der Heizungs-Austauschpflicht im GEG. So können alte Heizungen bestehen bleiben, wenn ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt: Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu ...
Antwort lesen »Die einfachste Lösung ist hier eine Warmwasserwärmepumpe. Diese nimmt warme Luft auf, entzieht ihr Energie und bläst sie dann abgekühlt in ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
Antwort lesen »Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, ...
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