Nicht nur in den Großstädten, auch in kleineren Städten und Gemeinden ist Wohnraum knapp und teuer. Für Besitzer eines unterkellerten Eigenheims lohnt es sich daher, über einen Ausbau der Kellerräume nachzudenken, wenn der Platz nicht mehr ausreicht. So lassen sich Wohnräume, Hobbyräume oder ein zusätzliches Spielzimmer schaffen. Unbedingt klären müssen Hausbesitzer bei einem Kellerausbau das Thema Lüftung! Da in Kellern häufig nur wenige und zudem kleine Fenster vorhanden sind, sollte man vor dem Kellerausbau die Installation einer kontrollierten Wohnraumlüftung in Erwägung ziehen. So ist der erforderliche Luftwechsel ohne manuelle Fensterlüftung kontinuierlich sichergestellt und es herrscht zuverlässig ein gesundes Raumklima.
Luftfeuchtigkeit und Schadstoffe aus dem Keller lüften, Schimmel verhindern
Eine kontrollierte Lüftung verbessert nicht nur das Raumklima, sie mindert zusätzlich auch das Schimmelrisiko im Keller, da feuchtebelastete Luft, die an den kalten Außenwänden kondensieren kann, rechtzeitig abgeführt und gegen frische Luft ausgetauscht wird. Vor allem beim Einbau eines separaten Badezimmers oder einer Dusche ist das wichtig. Moderne Lüftungsanlagen arbeiten vollautomatisch. Sensoren überwachen dabei den Feuchtegehalt der Raumluft und steuern den Luftwechsel entsprechend. Feuchtigkeit und Schadstoffe werden rechtzeitig nach außen abgeführt. Zugleich sorgen Filter dafür, dass Blütenpollen und Staub aus der Außenluft nicht in die Räume gelangen. Für Menschen, die anfällig für Allergien sind, ist das ein großer Pluspunkt.
Dezentrale Lüftungsanlage einfach nachrüsten
Werden einzelne Räume im Keller zu Wohnraum ausgebaut, bietet sich der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage an. Diese benötigen nur einen Stromanschluss für den Ventilator und die Steuerungstechnik sowie eine freie Außenwand zur Direktmontage. Weitere Lüftungskanäle sind nicht erforderlich. Dezentrale Lüftungsgeräte eignen sich daher besonders gut für die Nachrüstung. Damit die Lüftungsanlage zur Raumgröße und zum Zustand des Hauses passt, sollte die Planung und Installation einem Fachbetrieb überlassen werden.
Verzicht auf manuelle Fensterlüftung kann auch Einbruchsrisiko senken
Angenehmer Nebeneffekt im Kellergeschoss: Eine Lüftungsanlage macht die Fensterlüftung überflüssig. So kann das Einbruchsrisiko gesenkt werden, denn schlecht gesicherte oder nicht verschlossene Kellerfenster sind ein häufiger Angriffspunkt für Einbrecher. Wenn die Fenster für die Lüftung nicht geöffnet werden müssen, dann können sie mit entsprechenden Verschlüssen oder zusätzlichen Schlössern gesichert werden. So finden Langfinger hier keine Schwachstelle mehr.
Energieeffiziente Kellerlüftung mit Wärmerückgewinnung
Lüftungsgeräte und -anlagen mit einer Wärmerückgewinnung sind besonders energieeffizient. Sie können bis zu 90 Prozent der Wärme aus der Abluft zurückgewinnen. Über Wärmetauscher wird der warmen Abluft Energie entzogen und an die kalte Zuluft übertragen, die dann vorgewärmt in die Räume gelangt. Weil die Heizung weniger Wärme erzeugen muss, lässt sich der Energieverbrauch der Heizung um bis zu 30 Prozent senken.
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In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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