Nicht nur in den Großstädten, auch in kleineren Städten und Gemeinden ist Wohnraum knapp und teuer. Für Besitzer eines unterkellerten Eigenheims lohnt es sich daher, über einen Ausbau der Kellerräume nachzudenken, wenn der Platz nicht mehr ausreicht. So lassen sich Wohnräume, Hobbyräume oder ein zusätzliches Spielzimmer schaffen. Unbedingt klären müssen Eigentümer:innen bei einem Kellerausbau aber das Thema Lüftung! Da in Kellern häufig nur wenige und zudem kleine Fenster vorhanden sind, sollte vor dem Kellerausbau die Installation einer kontrollierten Wohnraumlüftung in Erwägung gezogen werden. So ist der erforderliche Luftwechsel ohne manuelle Fensterlüftung kontinuierlich sichergestellt und es herrscht zuverlässig ein gesundes Raumklima.
Luftfeuchtigkeit und Schadstoffe aus dem Keller lüften, Schimmel verhindern
Eine kontrollierte Lüftung verbessert nicht nur das Raumklima, sie mindert zusätzlich auch das Schimmelrisiko im Keller, da feuchtebelastete Luft, die an den kalten Außenwänden kondensieren kann, rechtzeitig abgeführt und gegen frische Luft ausgetauscht wird. Vor allem beim Einbau eines separaten Badezimmers oder einer Dusche ist das wichtig. Moderne Lüftungsanlagen arbeiten vollautomatisch. Sensoren überwachen dabei den Feuchtegehalt der Raumluft und steuern den Luftwechsel entsprechend. Feuchtigkeit und Schadstoffe werden rechtzeitig nach außen abgeführt. Zugleich sorgen Filter dafür, dass Blütenpollen und Staub aus der Außenluft nicht in die Räume gelangen. Für Menschen, die anfällig für Allergien sind, ist das ein großer Pluspunkt.
Dezentrale Lüftungsanlage einfach nachrüsten
Werden einzelne Räume im Keller zu Wohnraum ausgebaut, bietet sich der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage an. Diese benötigen nur einen Stromanschluss für den Ventilator und die Steuerungstechnik sowie eine freie Außenwand zur Direktmontage. Weitere Lüftungskanäle sind nicht erforderlich. Dezentrale Lüftungsgeräte eignen sich daher besonders gut für die Nachrüstung. Damit die Lüftungsanlage zur Raumgröße und zum Zustand des Hauses passt, sollte die Planung und Installation einem Fachbetrieb überlassen werden.
Verzicht auf manuelle Fensterlüftung kann auch Einbruchsrisiko senken
Angenehmer Nebeneffekt im Kellergeschoss: Eine Lüftungsanlage macht die Fensterlüftung überflüssig. So kann das Einbruchsrisiko gesenkt werden, denn schlecht gesicherte oder nicht verschlossene Kellerfenster sind ein häufiger Angriffspunkt für Einbrecher. Wenn die Fenster für die Lüftung nicht geöffnet werden müssen, dann können sie mit entsprechenden Verschlüssen oder zusätzlichen Schlössern gesichert werden. So finden Langfinger hier keine Schwachstelle mehr.
Energieeffiziente Kellerlüftung mit Wärmerückgewinnung
Lüftungsgeräte und -anlagen mit einer Wärmerückgewinnung sind besonders energieeffizient. Sie können bis zu 90 Prozent der Wärme aus der Abluft zurückgewinnen. Über Wärmetauscher wird der warmen Abluft Energie entzogen und an die kalte Zuluft übertragen, die dann vorgewärmt in die Räume gelangt. Weil die Heizung weniger Wärme erzeugen muss, lässt sich der Energieverbrauch der Heizung um bis zu 30 Prozent senken.
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Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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