Die besondere Aufmerksamkeit bei der Sanierung von Schimmelbefall gilt dem sichtbaren und dem nicht sichtbaren, verdeckten Befall. Ebenso wichtig: Bei der Sanierung sollten Hausbesitzer nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Denn von einigen zur Beseitigung des Schimmels eingesetzten Produkten gehen unter Umständen mehr Gesundheitsgefahren aus, als von den Schimmelpilzen selbst.
Schimmelpilzsanierung: Ursache des Schimmelbefalls erkennen und beseitigen
Bei der Schimmelpilzsanierung muss unterschieden werden, ob mit den Maßnahmen die Ursachen (Feuchtigkeitsquelle) beseitigt oder nur die Symptome (mikrobieller Befall) bekämpft werden. Bei sichtbarem Schimmelbefall muss weiterhin berücksichtigt werden, dass trotzdem oftmals auch ein versteckter, nicht sichtbarer Befall vorliegen kann. Wird dieser nicht saniert, kann es trotz "erfolgreicher" Sanierung zu unangenehmen Gerüchen kommen. Ein weiteres Indiz für eine "nicht ausreichende Sanierung" kann sich darin zeigen, dass die gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner nicht abklingen oder nach kurzer Zeit wieder auftreten.
Außerdem wird unterschieden zwischen der Beseitigung von Sekundärbefall (kleiner Umfang, oberflächiger Befall) und Primärbefall. In jedem Fall muss die Ursache erkannt und beseitigt werden. Diese Maßnahme sollte der mikrobiellen Sanierung immer vorausgehen. Hinzu kommt, dass eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen nicht ausreicht, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können. So ist vor der eigentlichen Sanierung eine mikrobielle Voruntersuchung notwendig, die sich nicht nur mit dem eigentlichen Schimmelbefall auseinandersetzt (Art und Konzentration der Schimmelpilzspezies und deren gesundheitliche Auswirkungen), sondern auch mit den Bewohnern (zum Beispiel Einstufung in eine Risikogruppe).
Schimmel-Primärbefall und Risikogruppen der Bewohner
Beim Primärbefall weisen die betroffenen Stellen einen mittleren bis großen Umfang und ein mittleres bis großes Gesundheitsrisiko auf. In der Regel handelt es sich um einen sichtbaren Schimmelbefall, der aber auch einen verdeckten, nicht sichtbaren Schimmelbefall zusätzlich nicht ausschließt. Unterschieden wird der Primärbefall der Kategorie II (mittlerer Schaden, durchschnittliches Risiko) und Kategorie III (großer Schaden, hohes Risiko). Das Ausmaß der sichtbar mit Schimmel befallenen Flächen beträgt in der Kategorie II ca. 0,5 bis maximal drei Quadratmeter. Der mikrobielle Schimmelbefall ist darüber hinaus maximal fünf Millimeter tief in den Untergrund eingedrungen. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Bewohner keiner besonderen Risikogruppe angehören und ein gutes bis maximal durchschnittliches Immunsystem aufweisen.
Im Gegensatz dazu stellt eine sichtbar befallene Fläche über drei Quadratmetern automatisch eine Kategorie III dar - unabhängig von den weiteren Kriterien. Zu diesen zählen, wie tief der mikrobielle Befall eingedrungen ist (> fünf Millimeter) sowie die Nutzung der Räume und der Gesundheitszustand der Bewohner.
Zu den relevanten Risikogruppen gehören Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, alte oder kranke Menschen sowie Allergiker und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Liegt nach Umfang und Größe sowie Art der Räume ein Schimmelpilzbefall der Kategorie II vor, aber die Bewohner gehören einer der genannten Risikogruppen an, verschiebt sich die Eingruppierung automatisch in die Kategorie III. Das gleiche Prinzip gilt bei dem Vorfinden eines verdeckten, nicht sichtbaren Schimmelbefalls. Wird der sichtbare Schimmelbefall zum Beispiel der Kategorie I (Sekundärbefall, Kleinflächen) zugeordnet, weil die Fläche kleiner als 0,5 Quadratmeter ist, und bei der Sanierung wird dann ein verdeckter, nicht sichtbarer Schimmelbefall entdeckt, verschiebt sich die Kategorie automatisch in die nächst höhere Kategorie II.
Beurteilung der Gefährdung während der Schimmelsanierung
Ein wichtiger Bestandteil der Schimmelpilzsanierung ist die Gefährdungsbeurteilung während der Sanierung. Bei einem Gesamtumfang der Tätigkeit unter einer Stunde wird unter normalen Bedingungen (sehr geringe Sporenbelastung) davon ausgegangen, dass keine besondere Gefährdung vorliegt. Bei einer Dauer der Tätigkeit zwischen einer und maximal zwei Stunden liegt bei einer schwachen bis mäßigen Sporenbelastung eine Gefährdungsklasse oder Belastungsstufe 1 vor. Hierzu zählen zum Beispiel das fachgerechte Entfernen von alten Beschichtungen, Farben, Putzen und Tapeten sowie Fugendichtstoffen im Nass- oder Sanitärbereich. Eine mäßige bis starke Sporenbelastung und eine Tätigkeit über zwei Stunden wird der Gefährdungsklasse oder Belastungsstufe 2 zugeordnet. Zu diesen Tätigkeiten gehören das Absaugen alter Putz- oder sonstiger Beschichtungen mit einer Putzfräse mit integrierter Absaugung, der Ausbau trockener Bauteile mit mikrobiellem Schimmelbefall sowie das Entfernen von Teppich-, Parkett-, Linoleum- oder Korkböden. Liegt allerdings eine starke Sporenbelastung vor, ist die Gefährdungsklasse oder Belastungsstufe 3 erreicht. Hierzu zählen mechanische Verfahren wie das Abschleifen, Abriss- und/oder Abbrucharbeiten, das Entfernen von Tapeten oder alter Dämmschichten, Schüttungen, Decken- und/oder Fußbodenkonstruktionen. Auch das Überdruckverfahren bei der Dämmschichttrocknung führt zu einer überdurchschnittlich starken Sporenbelastung und damit in diese Kategorie. In Abhängigkeit zu den einzelnen Gefährdungsklassen beziehungsweise Belastungsstufen (1 bis 3) müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Stufen und Arbeitsschritte bei der Schimmelpilzsanierung
Die eigentliche Schimmelpilzsanierung gliedert sich in folgende Stufen:
In Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen kann es erforderlich sein, Sofort- oder Schutzmaßnahmen durchzuführen. Die eigentliche Schimmelpilzsanierung wird in folgende Arbeitsschritte unterschieden:
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