Schritt 1: Nachdem das Hochwasser das Haus verlassen hat, wird eine erste Grundreinigung vorgenommen. Durchnässte Oberflächenbeschichtungen (wie z.B. Putze) werden entfernt.
Schritt 2: Dann erfolgt die technische Bautrocknung. Hierbei werden grundsätzlich vier Arten unterschieden: die Beschleunigung der Bauteiltrocknung durch Reduzierung der Raumluftfeuchtigkeit, Durchlüftung von Hohlräumen in Folge eines Luftstroms, Erzeugung eines Luftstroms um das betroffene Bauteil sowie die Erwärmung des durchnässten Bereiches mittels Schwingungstechnik. Hierzu gehören zum Beispiel Niederfrequenz, Mikrowellen oder Infrarot. Bei der Sanierung von Hochwasserschäden werden meistens mehrere Trocknungsverfahren kombiniert, um eine schnelle Trocknung zu erreichen.
Verschiedene Geräte für die Dämmschichttrocknung
Die Dämmschichttrocknung kommt zur Anwendung, wenn horizontale Wärme- und Trittschalldämmungen, Ausgleichsschüttungen jeglicher Art oder Wärmedämmungen in Außenwandkonstruktionen und/oder Trennwänden getrocknet werden müssen. Am Markt werden zwei verschiedene Technologien angeboten: das Überdruck- und das Unterdruckverfahren. Beim Überdruckverfahren wird erwärmte Luft durch spezielle Öffnungen in die Dämmschicht eingebracht. Bei diesem Vorgang reichert sich die trockene Luft mit Feuchtigkeit aus der Wärmedämmschicht an, bevor anschließend die feuchtegesättigte Luft über die offenen Randfugen in den Raum geleitet und dort über aufgestellte Trocknungsgeräte entfeuchtet wird. Dem Unterdruckverfahren liegt eine Umkehrung des technologischen Prinzips des Überdruckverfahrens zugrunde. Das bedeutet, dass die feuchte Luft mit Vakuumpumpen aus der Dämmschicht heraus gezogen wird und trockene Luft über die offenen Randfugen nachströmt. Damit die nachströmende Luft auch wirklich trocken ist, muss sie über Trocknungsgeräte vorgetrocknet werden. Die Leistungsfähigkeit des Überdruckverfahrens ist im Vergleich zum Unterdruckverfahren zwar um 20 bis 30 Prozent höher. Andererseits wird beim Überdruckverfahren die Raumluft durch Staub und unter Umständen auch Sporen oder andere mikrobielle Partikel belastet. Um eine Staubbelastung zu vermeiden, empfiehlt sich beim Vakuumverfahren der Einsatz von Mikrofiltern. Um eine mikrobielle Belastung zu vermeiden, werden so genannte HEPA-Filter verwendet.
Schritt 3: Systeme zur Geruchsneutralisation - die letzten Hochwasser-Spuren beseitigen
Je nachdem, wie lange das Hochwasser im Haus gestanden hat und wie hoch die Belastung durch Fäkalien und Keime gewesen ist, entstehen relativ schnell Gerüche. Nicht selten ist die Geruchsbildung auf unzureichend getrocknete Bereiche oder nicht entdecktes stehendes Wasser in Hohlräumen zurückführen, in denen sich organische Stoffe wie Holz, Kork oder Ähnliches langsam zersetzen. Für die dann notwendige Geruchsneutralisation können unterschiedliche Systeme eingesetzt werden: Trocken- und Feuchtnebelerzeugung, Besprühung, Bedampfung, Ozonisierung und Ionisierung. Hierdurch kann eine dauerhafte Geruchsneutralisierung durch Verdünnung, Modifikation oder Zerstörung der Geruchsmoleküle erreicht werden. Die beste Variante ist eine Neutralisation und damit die wirkliche Beseitigung, denn eine Geruchsüberdeckung ist keine Lösung von langer Dauer. Für alle Anwendungen gilt jedoch das gleiche Prinzip: Erst muss die Geruchsquelle beseitigt und anschließend gegebenenfalls gereinigt und desinfiziert werden, bevor Maßnahmen zur Geruchsneutralisation erfolgreich eingesetzt werden können.
Hierbei werden dann desinfizierende und geruchsneutralisierende Substanzen in feinste Tröpfchen vernebelt. Je nach Zielsetzung werden Geräte zur Erzeugung von Feuchtnebel oder Trockennebel eingesetzt. Der Feuchtnebel eignet sich insbesondere zum Desinfizieren und Neutralisieren von Oberflächen, die gezielt eingesprüht werden sollen. In einer konzentrierten Form bildet sich ein Oberflächenfilm, der jedoch durch das Auge nicht wahrgenommen werden kann. Der Vorteil beim Trockennebel-Verfahren liegt in der außergewöhnlichen Feinheit der produzierten Tröpfchen, die bis zu 20 Stunden in der Luft schweben. Infolgedessen können sie auch in Hohlräume eindringen und dort eingezogene Geruchsstoffe erreichen. Die Konstruktion eingesetzter Verfahren bietet aufgrund der äußerst kurzen Berührungszeit von Substanz und Heißluftstrom außerdem den Vorteil, dass selbst thermisch sehr empfindliche Substanzen ohne Wirkungsverlust vernebelt werden können.
Schritt 4: Abschluss der Sanierung von Hochwasserschäden - Neubeschichtung
Den Abschluss der Sanierung von Hochwasserschäden bildet die Neubeschichtung. Hierbei sollte unterschieden werden, ob die Fassade oder Innenräume beschichtet werden. Ebenso muss geklärt werden, ob der vorhandene Untergrund bereits ausgetrocknet ist oder ob er sich noch in der Trocknungsphase befindet. Des Weiteren spielt für die richtige Beschichtung eine Rolle, ob der Untergrund neben der Feuchte- gegebenenfalls auch eine Salzbelastung aufweist oder weitere Belastungen durch Kontaminationen (wie zum Beispiel durch Öl oder Diesel) auf dem Untergrund oder im Mauerwerk vorhanden sind. Und letztendlich spielt auch eine wesentliche Rolle, welche Nutzung für diese Räume vorgesehen ist. Pauschale Empfehlungen zur "richtigen" Beschichtung können deshalb nicht gegeben werden. Die Auswahl sollte aufgrund der individuellen Situation untergrund- und objektbezogen erfolgen. Im Allgemeinen haben sich diffusionsoffene Beschichtungen wie Kalkputze oder Silikatfarben bewährt.
Auch wenn nachvollziehbar ist, dass die Betroffenen nach Hochwasserschäden so schnell wie möglich den alten Zustand wieder herstellen wollen, sollte allen Beteiligten bewusst sein, dass die Austrocknung der Bausubstanz grundlegende Voraussetzung ist, bevor eine Beschichtung aufgetragen wird. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass sich in der Zwischenzeit bereits mikrobieller Befall gebildet hat und dieser nicht unbedingt sichtbar sein muss. Dennoch kann ein solcher Befall die Gesundheit der Bewohner und sanierenden Fachfirmen erheblich beeinträchtigen. Entsprechende Maßnahmen zum Atem- und Arbeitsschutz sind deshalb unbedingt zu ergreifen.
Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
Antwort lesen »Im ersten Schritt lassen Sie die Kosten für Material und Einbau schätzen. Sie beauftragen einen Energieberater damit, eine technische ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort