Schritt 1: Nachdem das Hochwasser das Haus verlassen hat, wird eine erste Grundreinigung vorgenommen. Durchnässte Oberflächenbeschichtungen (wie z.B. Putze) werden entfernt.
Schritt 2: Dann erfolgt die technische Bautrocknung. Hierbei werden grundsätzlich vier Arten unterschieden: die Beschleunigung der Bauteiltrocknung durch Reduzierung der Raumluftfeuchtigkeit, Durchlüftung von Hohlräumen in Folge eines Luftstroms, Erzeugung eines Luftstroms um das betroffene Bauteil sowie die Erwärmung des durchnässten Bereiches mittels Schwingungstechnik. Hierzu gehören zum Beispiel Niederfrequenz, Mikrowellen oder Infrarot. Bei der Sanierung von Hochwasserschäden werden meistens mehrere Trocknungsverfahren kombiniert, um eine schnelle Trocknung zu erreichen.
Verschiedene Geräte für die Dämmschichttrocknung
Die Dämmschichttrocknung kommt zur Anwendung, wenn horizontale Wärme- und Trittschalldämmungen, Ausgleichsschüttungen jeglicher Art oder Wärmedämmungen in Außenwandkonstruktionen und/oder Trennwänden getrocknet werden müssen. Am Markt werden zwei verschiedene Technologien angeboten: das Überdruck- und das Unterdruckverfahren. Beim Überdruckverfahren wird erwärmte Luft durch spezielle Öffnungen in die Dämmschicht eingebracht. Bei diesem Vorgang reichert sich die trockene Luft mit Feuchtigkeit aus der Wärmedämmschicht an, bevor anschließend die feuchtegesättigte Luft über die offenen Randfugen in den Raum geleitet und dort über aufgestellte Trocknungsgeräte entfeuchtet wird. Dem Unterdruckverfahren liegt eine Umkehrung des technologischen Prinzips des Überdruckverfahrens zugrunde. Das bedeutet, dass die feuchte Luft mit Vakuumpumpen aus der Dämmschicht heraus gezogen wird und trockene Luft über die offenen Randfugen nachströmt. Damit die nachströmende Luft auch wirklich trocken ist, muss sie über Trocknungsgeräte vorgetrocknet werden. Die Leistungsfähigkeit des Überdruckverfahrens ist im Vergleich zum Unterdruckverfahren zwar um 20 bis 30 Prozent höher. Andererseits wird beim Überdruckverfahren die Raumluft durch Staub und unter Umständen auch Sporen oder andere mikrobielle Partikel belastet. Um eine Staubbelastung zu vermeiden, empfiehlt sich beim Vakuumverfahren der Einsatz von Mikrofiltern. Um eine mikrobielle Belastung zu vermeiden, werden so genannte HEPA-Filter verwendet.
Schritt 3: Systeme zur Geruchsneutralisation - die letzten Hochwasser-Spuren beseitigen
Je nachdem, wie lange das Hochwasser im Haus gestanden hat und wie hoch die Belastung durch Fäkalien und Keime gewesen ist, entstehen relativ schnell Gerüche. Nicht selten ist die Geruchsbildung auf unzureichend getrocknete Bereiche oder nicht entdecktes stehendes Wasser in Hohlräumen zurückführen, in denen sich organische Stoffe wie Holz, Kork oder Ähnliches langsam zersetzen. Für die dann notwendige Geruchsneutralisation können unterschiedliche Systeme eingesetzt werden: Trocken- und Feuchtnebelerzeugung, Besprühung, Bedampfung, Ozonisierung und Ionisierung. Hierdurch kann eine dauerhafte Geruchsneutralisierung durch Verdünnung, Modifikation oder Zerstörung der Geruchsmoleküle erreicht werden. Die beste Variante ist eine Neutralisation und damit die wirkliche Beseitigung, denn eine Geruchsüberdeckung ist keine Lösung von langer Dauer. Für alle Anwendungen gilt jedoch das gleiche Prinzip: Erst muss die Geruchsquelle beseitigt und anschließend gegebenenfalls gereinigt und desinfiziert werden, bevor Maßnahmen zur Geruchsneutralisation erfolgreich eingesetzt werden können.
Hierbei werden dann desinfizierende und geruchsneutralisierende Substanzen in feinste Tröpfchen vernebelt. Je nach Zielsetzung werden Geräte zur Erzeugung von Feuchtnebel oder Trockennebel eingesetzt. Der Feuchtnebel eignet sich insbesondere zum Desinfizieren und Neutralisieren von Oberflächen, die gezielt eingesprüht werden sollen. In einer konzentrierten Form bildet sich ein Oberflächenfilm, der jedoch durch das Auge nicht wahrgenommen werden kann. Der Vorteil beim Trockennebel-Verfahren liegt in der außergewöhnlichen Feinheit der produzierten Tröpfchen, die bis zu 20 Stunden in der Luft schweben. Infolgedessen können sie auch in Hohlräume eindringen und dort eingezogene Geruchsstoffe erreichen. Die Konstruktion eingesetzter Verfahren bietet aufgrund der äußerst kurzen Berührungszeit von Substanz und Heißluftstrom außerdem den Vorteil, dass selbst thermisch sehr empfindliche Substanzen ohne Wirkungsverlust vernebelt werden können.
Schritt 4: Abschluss der Sanierung von Hochwasserschäden - Neubeschichtung
Den Abschluss der Sanierung von Hochwasserschäden bildet die Neubeschichtung. Hierbei sollte unterschieden werden, ob die Fassade oder Innenräume beschichtet werden. Ebenso muss geklärt werden, ob der vorhandene Untergrund bereits ausgetrocknet ist oder ob er sich noch in der Trocknungsphase befindet. Des Weiteren spielt für die richtige Beschichtung eine Rolle, ob der Untergrund neben der Feuchte- gegebenenfalls auch eine Salzbelastung aufweist oder weitere Belastungen durch Kontaminationen (wie zum Beispiel durch Öl oder Diesel) auf dem Untergrund oder im Mauerwerk vorhanden sind. Und letztendlich spielt auch eine wesentliche Rolle, welche Nutzung für diese Räume vorgesehen ist. Pauschale Empfehlungen zur "richtigen" Beschichtung können deshalb nicht gegeben werden. Die Auswahl sollte aufgrund der individuellen Situation untergrund- und objektbezogen erfolgen. Im Allgemeinen haben sich diffusionsoffene Beschichtungen wie Kalkputze oder Silikatfarben bewährt.
Auch wenn nachvollziehbar ist, dass die Betroffenen nach Hochwasserschäden so schnell wie möglich den alten Zustand wieder herstellen wollen, sollte allen Beteiligten bewusst sein, dass die Austrocknung der Bausubstanz grundlegende Voraussetzung ist, bevor eine Beschichtung aufgetragen wird. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass sich in der Zwischenzeit bereits mikrobieller Befall gebildet hat und dieser nicht unbedingt sichtbar sein muss. Dennoch kann ein solcher Befall die Gesundheit der Bewohner und sanierenden Fachfirmen erheblich beeinträchtigen. Entsprechende Maßnahmen zum Atem- und Arbeitsschutz sind deshalb unbedingt zu ergreifen.
Aktuell heißt es in § 79 Absatz 4 GModG: "(4) Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein ...
Antwort lesen »Die Förderung verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, Preise zu halten. Wichtig sind hier die individuellen vertraglichen Bedingungen. Um ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich dürfen sich PV-Anlage und Wechselrichter auch auf zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Grundstücken befinden. Das gilt ...
Antwort lesen »Die Wärmepumpe leistet bei Norm-Außentemperatur weniger als 7 kW, während die Heizlast an diesem Punkt bei rund 9 kW liegt. Das kann ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten Kosten. Anrechenbar sind dabei 28.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
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