Schritt 1: Nachdem das Hochwasser das Haus verlassen hat, wird eine erste Grundreinigung vorgenommen. Durchnässte Oberflächenbeschichtungen (wie z.B. Putze) werden entfernt.
Schritt 2: Dann erfolgt die technische Bautrocknung. Hierbei werden grundsätzlich vier Arten unterschieden: die Beschleunigung der Bauteiltrocknung durch Reduzierung der Raumluftfeuchtigkeit, Durchlüftung von Hohlräumen in Folge eines Luftstroms, Erzeugung eines Luftstroms um das betroffene Bauteil sowie die Erwärmung des durchnässten Bereiches mittels Schwingungstechnik. Hierzu gehören zum Beispiel Niederfrequenz, Mikrowellen oder Infrarot. Bei der Sanierung von Hochwasserschäden werden meistens mehrere Trocknungsverfahren kombiniert, um eine schnelle Trocknung zu erreichen.
Verschiedene Geräte für die Dämmschichttrocknung
Die Dämmschichttrocknung kommt zur Anwendung, wenn horizontale Wärme- und Trittschalldämmungen, Ausgleichsschüttungen jeglicher Art oder Wärmedämmungen in Außenwandkonstruktionen und/oder Trennwänden getrocknet werden müssen. Am Markt werden zwei verschiedene Technologien angeboten: das Überdruck- und das Unterdruckverfahren. Beim Überdruckverfahren wird erwärmte Luft durch spezielle Öffnungen in die Dämmschicht eingebracht. Bei diesem Vorgang reichert sich die trockene Luft mit Feuchtigkeit aus der Wärmedämmschicht an, bevor anschließend die feuchtegesättigte Luft über die offenen Randfugen in den Raum geleitet und dort über aufgestellte Trocknungsgeräte entfeuchtet wird. Dem Unterdruckverfahren liegt eine Umkehrung des technologischen Prinzips des Überdruckverfahrens zugrunde. Das bedeutet, dass die feuchte Luft mit Vakuumpumpen aus der Dämmschicht heraus gezogen wird und trockene Luft über die offenen Randfugen nachströmt. Damit die nachströmende Luft auch wirklich trocken ist, muss sie über Trocknungsgeräte vorgetrocknet werden. Die Leistungsfähigkeit des Überdruckverfahrens ist im Vergleich zum Unterdruckverfahren zwar um 20 bis 30 Prozent höher. Andererseits wird beim Überdruckverfahren die Raumluft durch Staub und unter Umständen auch Sporen oder andere mikrobielle Partikel belastet. Um eine Staubbelastung zu vermeiden, empfiehlt sich beim Vakuumverfahren der Einsatz von Mikrofiltern. Um eine mikrobielle Belastung zu vermeiden, werden so genannte HEPA-Filter verwendet.
Schritt 3: Systeme zur Geruchsneutralisation - die letzten Hochwasser-Spuren beseitigen
Je nachdem, wie lange das Hochwasser im Haus gestanden hat und wie hoch die Belastung durch Fäkalien und Keime gewesen ist, entstehen relativ schnell Gerüche. Nicht selten ist die Geruchsbildung auf unzureichend getrocknete Bereiche oder nicht entdecktes stehendes Wasser in Hohlräumen zurückführen, in denen sich organische Stoffe wie Holz, Kork oder Ähnliches langsam zersetzen. Für die dann notwendige Geruchsneutralisation können unterschiedliche Systeme eingesetzt werden: Trocken- und Feuchtnebelerzeugung, Besprühung, Bedampfung, Ozonisierung und Ionisierung. Hierdurch kann eine dauerhafte Geruchsneutralisierung durch Verdünnung, Modifikation oder Zerstörung der Geruchsmoleküle erreicht werden. Die beste Variante ist eine Neutralisation und damit die wirkliche Beseitigung, denn eine Geruchsüberdeckung ist keine Lösung von langer Dauer. Für alle Anwendungen gilt jedoch das gleiche Prinzip: Erst muss die Geruchsquelle beseitigt und anschließend gegebenenfalls gereinigt und desinfiziert werden, bevor Maßnahmen zur Geruchsneutralisation erfolgreich eingesetzt werden können.
Hierbei werden dann desinfizierende und geruchsneutralisierende Substanzen in feinste Tröpfchen vernebelt. Je nach Zielsetzung werden Geräte zur Erzeugung von Feuchtnebel oder Trockennebel eingesetzt. Der Feuchtnebel eignet sich insbesondere zum Desinfizieren und Neutralisieren von Oberflächen, die gezielt eingesprüht werden sollen. In einer konzentrierten Form bildet sich ein Oberflächenfilm, der jedoch durch das Auge nicht wahrgenommen werden kann. Der Vorteil beim Trockennebel-Verfahren liegt in der außergewöhnlichen Feinheit der produzierten Tröpfchen, die bis zu 20 Stunden in der Luft schweben. Infolgedessen können sie auch in Hohlräume eindringen und dort eingezogene Geruchsstoffe erreichen. Die Konstruktion eingesetzter Verfahren bietet aufgrund der äußerst kurzen Berührungszeit von Substanz und Heißluftstrom außerdem den Vorteil, dass selbst thermisch sehr empfindliche Substanzen ohne Wirkungsverlust vernebelt werden können.
Schritt 4: Abschluss der Sanierung von Hochwasserschäden - Neubeschichtung
Den Abschluss der Sanierung von Hochwasserschäden bildet die Neubeschichtung. Hierbei sollte unterschieden werden, ob die Fassade oder Innenräume beschichtet werden. Ebenso muss geklärt werden, ob der vorhandene Untergrund bereits ausgetrocknet ist oder ob er sich noch in der Trocknungsphase befindet. Des Weiteren spielt für die richtige Beschichtung eine Rolle, ob der Untergrund neben der Feuchte- gegebenenfalls auch eine Salzbelastung aufweist oder weitere Belastungen durch Kontaminationen (wie zum Beispiel durch Öl oder Diesel) auf dem Untergrund oder im Mauerwerk vorhanden sind. Und letztendlich spielt auch eine wesentliche Rolle, welche Nutzung für diese Räume vorgesehen ist. Pauschale Empfehlungen zur "richtigen" Beschichtung können deshalb nicht gegeben werden. Die Auswahl sollte aufgrund der individuellen Situation untergrund- und objektbezogen erfolgen. Im Allgemeinen haben sich diffusionsoffene Beschichtungen wie Kalkputze oder Silikatfarben bewährt.
Auch wenn nachvollziehbar ist, dass die Betroffenen nach Hochwasserschäden so schnell wie möglich den alten Zustand wieder herstellen wollen, sollte allen Beteiligten bewusst sein, dass die Austrocknung der Bausubstanz grundlegende Voraussetzung ist, bevor eine Beschichtung aufgetragen wird. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass sich in der Zwischenzeit bereits mikrobieller Befall gebildet hat und dieser nicht unbedingt sichtbar sein muss. Dennoch kann ein solcher Befall die Gesundheit der Bewohner und sanierenden Fachfirmen erheblich beeinträchtigen. Entsprechende Maßnahmen zum Atem- und Arbeitsschutz sind deshalb unbedingt zu ergreifen.
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Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
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