Für die nachträgliche Horizontalabdichtung werden grundsätzlich zwei anerkannte Verfahren eingesetzt, die einen ganz unterschiedlichen Ansatz verfolgen, die
Mechnische Verfahren zur nachträglichen Horizonatalabdichtung - Einbringen von Abdichtungsschichten
Bei den mechanischen Verfahren werden nachträglich Abdichtungsschichten eingebracht, die in ihrer Funktion einer Bauwerksabdichtung nach DIN 18195, also wie bei einem Neubaustandard, entsprechen. Im Wesentlichen kommen das Chromstahlblechverfahren und das Mauerschneide- oder -sägeverfahren zum Einsatz. Während beim Chromstahlblechverfahren ein Chromstahlblech in die durchgehende Lagerfuge eingetrieben wird und Mauerwerksdurchtrennung und -abdichtung ein Arbeitsgang ist, wird beim Mauerschneide- oder -sägeverfahren zunächst das Mauerwerk auf- oder durchgesägt und anschließend abgedichtet. Dem entsprechend wird es auch als zweistufiges Verfahren bezeichnet. Der Vorteil der mechanischen Verfahren besteht darin, dass eine Abtrocknung des Mauerwerkes oberhalb der Abdichtungsebene sofort nach der Ausführung einsetzt und eine "echte" Horizontalabdichtung erfolgt. Nachteilig ist, dass diese Verfahren nur von außen ausgeführt werden können und einen relativ hohen technologischen Aufwand erfordern, was sich letztendlich auch in den Kosten niederschlägt. Hinzu kommt, dass diese Verfahren massiv in die Statik eines Hauses eingreifen, so dass sie bei Häusern in Hanglage, also bei seitlich angreifenden Kräften, in der Regel nicht ausgeführt werden können. Die Folge wären sonst Kerb- und Spannungsrisse an Öffnungen etc.
Injektionsverfahren zur nachträglichen Horizonatalabdichtung - Injektionsmittel durchbrechen die Kapillarität
Im Gegensatz dazu gibt es Injektionsverfahren, die keine Abdichtung im klassischen Sinne sind. Über Bohrlöcher werden verschiedene Injektionsmittel in das Mauerwerk eingebracht, die dort auf unterschiedliche Weise die Kapillarität unterbrechen. Entweder werden die Baustoffporen verstopft, die Oberflächen in den Poren hydrophobiert oder Substanzen ausgeschieden und somit der Kapillardurchmesser reduziert. Hierfür stehen ein- und mehrkomponentige, lösemittelhaltige oder -freie, hoch- oder niedrig-viskose, physikalisch trocknende oder chemisch reagierende Injektionsmittel zur Verfügung, die entweder drucklos oder mit Druck injiziert werden. Bei einigen Verfahren darf der Durchfeuchtungsgrad einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen, so dass das Mauerwerk vor der Injektion aufgeheizt bzw. vorgetrocknet werden muss, andere Systeme benötigen gerade einen hohen Durchfeuchtungsgrad, um reagieren zu können. Wiederum andere sind abhängig vom Versalzungsgrad oder können bei gipshaltigen Mauerwerken nicht eingesetzt werden.
Die Injektion erfolgt entweder über Flaschen oder alternative Vorratsbehälter sowie über Schlag- oder Schraubpacker, Injektionslanzen oder perforierte Schäume und spezielle Dochte. Davon hängt ab, ob das Mauerwerk vor der Injektion ggf. vorinjiziert werden muss und in wieweit während oder nach der Injektion flankierende Maßnahmen notwendig werden oder sinnvoll sind. Neben dem Aufheizen/ Vortrocknen des Mauerwerkes vor der Injektion werden auch Systeme angeboten, bei denen während oder nach der Injektion die thermische Beeinflussung des Mauerwerkes stattfindet. Einige Injektionssysteme, bestehend aus Injektionsmittel ("was wird eingebracht") und Injektionsverfahren ("wie wird es eingebracht") sind zwischenzeitlich WTA-zertifiziert. Dies bedeutet, dass ihre Wirkung in Abhängigkeit zum Durchfeuchtungsgrad nachgewiesen ist.
Fachgerechte Ausführung der Sanierung verhindert weitere Schäden
Nicht funktionierende nachträgliche Horizontalabdichtungen sind meistens auf Verarbeitungsfehler, die falsche Einschätzung der Schadensursachen oder die fehlende Kenntnis über Durchfeuchtungsmechanismen und deren Wechselwirkung zurück zu führen. Als unbekannte Wechselwirkung kann auch dieses Beispiel gelten: Durch die nachträgliche Horizontalabdichtung und der dadurch einsetzenden Abtrocknung des Mauerwerkes oberhalb der Abdichtungsebene kristallisieren die gelösten Salze aus und werden auf der Oberfläche als Ausblühung sichtbar. Hausbesitzer legen dieses "Schadensbild" dann gern als Nachweis für "Pfusch am Bau" aus. Dabei ist gerade dieses Zeichen der Abtrocknung ein Beleg dafür, dass die nachträgliche Horizontalabdichtung funktioniert.
Ganzheitliches Sanierungskonzept löst Feuchtigkeitsprobleme dauerhaft
Ausgeführt werden Verfahren zur nachträglichen Horizontalabdichtung im Sockelbereich (oberhalb Oberkante Gelände) oder oberhalb des Fundamentes (von innen oder außen). Dies ist abhängig von der Nutzung des Kellers, der Bauart und von der Tatsache, ob eine nachträgliche Vertikalabdichtung vorgesehen ist. In jedem Fall muss ein ganzheitliches Abdichtungskonzept erarbeitet werden, da es mit der nachträglichen Horizontalabdichtung allein in der Regel nicht getan ist. Hinzu kommt, dass vielfach die Meinung existiert, dass mit der nachträglichen Horizontalabdichtung die Ursache der Mauerwerksdurchfeuchtung beseitigt wird. Dem ist nicht so, da aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk in fast allen Fällen nur das Symptom für eine fehlende Vertikalabdichtung, Leckagen oder eine nicht ordnungsgemäße Regenentwässerung ist. Würden die tatsächlichen Ursachen einer Durchfeuchtung im Umfeld eines Hauses konstruktiv gelöst werden, müssten in vielen Fällen gar keine aufwändigen und teuren Horizontalabdichtungen nachträglich eingebracht werden.
Elektro-physikalische Verfahren entsprechen nicht Regeln der Technik
Abschließend sollen noch die so genannten elektro-physikalischen Verfahren genannt werden. Diese alternativen Verfahren werden in aktive und passive Verfahren unterschieden. Des Weiteren werden noch so genannte Schwingkreisverfahren angeboten, die umgangssprachlich unter dem Begriff "Wunderkästchen" bekannt sind. Eine Gemeinsamkeit verbindet alle diese Verfahren: Sie sind weder genormt noch technisch anerkannt. Sie entsprechen auch nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und viele Experten sprechen ihnen so gar den Status als Stand der Technik ab. Der Grund hierfür ist eindeutig: In der Fachwelt sind diese Verfahren nicht nur umstritten, sondern werden konsequent abgelehnt. Bei einigen Verfahren liegt sogar der offene Nachweis des Betrugs gegenüber dem Hausbesitzer vor. Finanzaufsichtsbehörden einiger Bundesländer haben sogar ausdrücklich die Ausschreibung und Ausführung dieser Verfahren bei öffentlichen Bauten untersagt, da Steuergelder nur für Sanierungen ausgegeben werden dürfen, die mit anerkannten Technologien ausgeführt werden. Selbst die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten durch private Hausbesitzer wurde von diesen Behörden abgelehnt. Darauf sollten private Hausbesitzer bei der Auftragsvergabe achten.
Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
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Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
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Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
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Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
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Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
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