Neben dem schmerzlichen Verlust von Einrichtung und persönlichen Dingen wird spätestens nach dem Ablauf des Wassers deutlich, dass auch die Bausubstanz starken Schaden genommen hat. Zurückgelassen werden durchfeuchte, durchnässte und verschlammte Fußböden, Decken und Wände. Doch die Verschmutzung selbst ist noch das geringere Übel. Denn darüber hinaus bieten Schmutz und Feuchtigkeit den idealen Nährboden für Schimmelpilze und Bakterien. Das Hochwasser hat zudem eine Vielzahl von Keimen im Gepäck, der als mikrobieller Belag zurückgelassen wird. Aus diesem Grund müssen bei der Sanierung von Hochwasserschäden am Haus zahlreiche Aspekte beachtet werden - die einseitige Konzentration auf die Trocknung der feuchten Bauteile greift zu kurz. Um das umfangreiche Risikopotenzial richtig einschätzen zu können, ist die umfassende und fachlich versierte Einschätzung der Situation durch Sanierungsexperten enorm wichtig, damit die Sanierung der Hochwasserschäden erfolgreich ist.
Hochwasserschäden: Mehr als nur durchnässte Baustoffe
Erfahrungen aus der Sanierung herkömmlicher Wasserschäden helfen bei der Sanierung von Hochwasserschäden nur bedingt. Denn die massive Durchfeuchtung ganzer Gebäudekonstruktionen und über einen längeren Zeitraum kann mit Überflutungen nach starken Regenfällen und/oder Leitungswasserschäden nicht verglichen werden. Bei Hochwasser wirken große Kräfte, die zu einem Auftrieb von Gebäuden führen können. Wird die Auftriebskraft größer als die Summe aller Gebäudelasten, schwimmt das Gebäude im ungünstigsten Fall auf, was zu statischen Problemen an der Gebäudegründung oder innerhalb der Konstruktion führen kann. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust. Befindet sich das Haus direkt am hochwasserführenden Fluss, kommt eine zusätzliche Belastung durch die Gewässerströmung hinzu. Gerade kleinere Gebäude mit einer geringen Gründungstiefe und/oder in erosionsgefährdeten Böden können dann mitgerissen und zum Einsturz gebracht werden. Treibgut im Hochwasser kann die Situation zusätzlich verschärfen und auch größere Häuser an ihre Grenzen führen. Das Unter- oder Ausspülen von Gebäuden kann darüber hinaus zu Hohlräumen und infolgedessen zu Setzungen führen.
Baustoffe reagieren verschieden auf Feuchtigkeit
Baustoffe und Bauteile, die im erdberührten Bereich ausgeführt werden (also im Keller- und Sockelbereich), sind grundsätzlich für eine dauerhafte Feuchtebelastung ausgelegt. Für Baustoffe und Bauteile der Fassade oder des Erdgeschosses gilt das nicht. Infolgedessen reagieren die dort verwendeten Materialien anders auf eine starke Durchfeuchtung durch Hochwasser. Einige Baustoffe sind noch nicht einmal für eine kurzzeitige Durchfeuchtung ausgelegt, geschweige denn für eine massive und längere Durchfeuchtung. Dem entsprechend muss man unterscheiden zwischen Baustoffen, die stark durchfeuchtet sind und einfach getrocknet werden können, und Baustoffen, die kaum getrocknet werden können oder nur sehr schwer und über einen längeren Zeitraum zu trocknen sind. Wieder andere Baustoffe sind nach einem Hochwasser so beschädigt oder durchweicht, dass sie komplett rückgebaut und entsorgt werden müssen.
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Hochwasser hinterlässt starke Verschmutzung
Noch ein Problem: Das Hochwasser hinterlässt eine starke Verschmutzung unbekannter Herkunft und Zusammensetzung. Ein Punkt, der bei einer zu schnellen und unüberlegten Sanierung langfristige und angenehme Folgen für die Bewohner haben kann. Deshalb muss die Trocknung nasser Häuser auch unter mikrobiellen Gesichtspunkten gesehen werden. Schließlich überschwemmt das Hochwasser auch landwirtschaftliche Felder und wäscht Pestizide, Herbizide und Fungizide aus. Außerdem werden Fäkalien aus überfluteten Kläranlagen, Toilettenanlagen und Tierställen mitgeführt, wie auch Keime aus Abwasserleitungen oder mitgeführten Tierkadavern. Hinzu kommen Chemikalien aus überschwemmten Industrieanlagen sowie Heizöle und Kraftstoff aus Kellern, Garagen, Heizungsanlagen und Tankstellen.
So verständlich es auch ist, dass vom Hochwasser betroffene Eigentümer:innen die Sanierung der Schäden so schnell wie möglich erledigen wollen – Konzepte von der Stange gibt es leider keine. Für eine differenzierte Schadensanalyse (physikalische, chemische und mikrobiologische Schadensprozesse) und das Erstellen eines Sanierungskonzeptes durch Sachverständige sollten sie sich Zeit nehmen. Und danach die Sanierung der Hochwasserschäden zügig in Angriff nehmen.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Nach Rücksprache mit der KfW ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
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