Neben dem schmerzlichen Verlust von Einrichtung und persönlichen Dingen wird spätestens nach dem Ablauf des Wassers deutlich, dass auch die Bausubstanz starken Schaden genommen hat. Zurückgelassen werden durchfeuchte, durchnässte und verschlammte Fußböden, Decken und Wände. Doch die Verschmutzung selbst ist noch das geringere Übel. Denn darüber hinaus bieten Schmutz und Feuchtigkeit den idealen Nährboden für Schimmelpilze und Bakterien. Das Hochwasser hat zudem eine Vielzahl von Keimen im Gepäck, der als mikrobieller Belag zurückgelassen wird. Aus diesem Grund müssen bei der Sanierung von Hochwasserschäden am Haus zahlreiche Aspekte beachtet werden - die einseitige Konzentration auf die Trocknung der feuchten Bauteile greift zu kurz. Um das umfangreiche Risikopotenzial richtig einschätzen zu können, ist die umfassende und fachlich versierte Einschätzung der Situation durch Sanierungsexperten enorm wichtig, damit die Sanierung der Hochwasserschäden erfolgreich ist.
Hochwasserschäden: Mehr als nur durchnässte Baustoffe
Erfahrungen aus der Sanierung herkömmlicher Wasserschäden helfen bei der Sanierung von Hochwasserschäden nur bedingt. Denn die massive Durchfeuchtung ganzer Gebäudekonstruktionen und über einen längeren Zeitraum kann mit Überflutungen nach starken Regenfällen und/oder Leitungswasserschäden nicht verglichen werden. Bei Hochwasser wirken große Kräfte, die zu einem Auftrieb von Gebäuden führen können. Wird die Auftriebskraft größer als die Summe aller Gebäudelasten, schwimmt das Gebäude im ungünstigsten Fall auf, was zu statischen Problemen an der Gebäudegründung oder innerhalb der Konstruktion führen kann. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust. Befindet sich das Haus direkt am hochwasserführenden Fluss, kommt eine zusätzliche Belastung durch die Gewässerströmung hinzu. Gerade kleinere Gebäude mit einer geringen Gründungstiefe und/oder in erosionsgefährdeten Böden können dann mitgerissen und zum Einsturz gebracht werden. Treibgut im Hochwasser kann die Situation zusätzlich verschärfen und auch größere Häuser an ihre Grenzen führen. Das Unter- oder Ausspülen von Gebäuden kann darüber hinaus zu Hohlräumen und infolgedessen zu Setzungen führen.
Baustoffe reagieren verschieden auf Feuchtigkeit
Baustoffe und Bauteile, die im erdberührten Bereich ausgeführt werden (also im Keller- und Sockelbereich), sind grundsätzlich für eine dauerhafte Feuchtebelastung ausgelegt. Für Baustoffe und Bauteile der Fassade oder des Erdgeschosses gilt das nicht. Infolgedessen reagieren die dort verwendeten Materialien anders auf eine starke Durchfeuchtung durch Hochwasser. Einige Baustoffe sind noch nicht einmal für eine kurzzeitige Durchfeuchtung ausgelegt, geschweige denn für eine massive und längere Durchfeuchtung. Dem entsprechend muss man unterscheiden zwischen Baustoffen, die stark durchfeuchtet sind und einfach getrocknet werden können, und Baustoffen, die kaum getrocknet werden können oder nur sehr schwer und über einen längeren Zeitraum zu trocknen sind. Wieder andere Baustoffe sind nach einem Hochwasser so beschädigt oder durchweicht, dass sie komplett rückgebaut und entsorgt werden müssen.
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Hochwasser hinterlässt starke Verschmutzung
Noch ein Problem: Das Hochwasser hinterlässt eine starke Verschmutzung unbekannter Herkunft und Zusammensetzung. Ein Punkt, der bei einer zu schnellen und unüberlegten Sanierung langfristige und angenehme Folgen für die Bewohner haben kann. Deshalb muss die Trocknung nasser Häuser auch unter mikrobiellen Gesichtspunkten gesehen werden. Schließlich überschwemmt das Hochwasser auch landwirtschaftliche Felder und wäscht Pestizide, Herbizide und Fungizide aus. Außerdem werden Fäkalien aus überfluteten Kläranlagen, Toilettenanlagen und Tierställen mitgeführt, wie auch Keime aus Abwasserleitungen oder mitgeführten Tierkadavern. Hinzu kommen Chemikalien aus überschwemmten Industrieanlagen sowie Heizöle und Kraftstoff aus Kellern, Garagen, Heizungsanlagen und Tankstellen.
So verständlich es auch ist, dass vom Hochwasser betroffene Eigentümer:innen die Sanierung der Schäden so schnell wie möglich erledigen wollen – Konzepte von der Stange gibt es leider keine. Für eine differenzierte Schadensanalyse (physikalische, chemische und mikrobiologische Schadensprozesse) und das Erstellen eines Sanierungskonzeptes durch Sachverständige sollten sie sich Zeit nehmen. Und danach die Sanierung der Hochwasserschäden zügig in Angriff nehmen.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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