Neben dem schmerzlichen Verlust von Einrichtung und persönlichen Dingen wird spätestens nach dem Ablauf des Wassers deutlich, dass auch die Bausubstanz starken Schaden genommen hat. Zurückgelassen werden durchfeuchte, durchnässte und verschlammte Fußböden, Decken und Wände. Doch die Verschmutzung selbst ist noch das geringere Übel. Denn darüber hinaus bieten Schmutz und Feuchtigkeit den idealen Nährboden für Schimmelpilze und Bakterien. Das Hochwasser hat zudem eine Vielzahl von Keimen im Gepäck, der als mikrobieller Belag zurückgelassen wird. Aus diesem Grund müssen bei der Sanierung von Hochwasserschäden am Haus zahlreiche Aspekte beachtet werden - die einseitige Konzentration auf die Trocknung der feuchten Bauteile greift zu kurz. Um das umfangreiche Risikopotenzial richtig einschätzen zu können, ist die umfassende und fachlich versierte Einschätzung der Situation durch Sanierungsexperten enorm wichtig, damit die Sanierung der Hochwasserschäden erfolgreich ist.
Hochwasserschäden: Mehr als nur durchnässte Baustoffe
Erfahrungen aus der Sanierung herkömmlicher Wasserschäden helfen bei der Sanierung von Hochwasserschäden nur bedingt. Denn die massive Durchfeuchtung ganzer Gebäudekonstruktionen und über einen längeren Zeitraum kann mit Überflutungen nach starken Regenfällen und/oder Leitungswasserschäden nicht verglichen werden. Bei Hochwasser wirken große Kräfte, die zu einem Auftrieb von Gebäuden führen können. Wird die Auftriebskraft größer als die Summe aller Gebäudelasten, schwimmt das Gebäude im ungünstigsten Fall auf, was zu statischen Problemen an der Gebäudegründung oder innerhalb der Konstruktion führen kann. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust. Befindet sich das Haus direkt am hochwasserführenden Fluss, kommt eine zusätzliche Belastung durch die Gewässerströmung hinzu. Gerade kleinere Gebäude mit einer geringen Gründungstiefe und/oder in erosionsgefährdeten Böden können dann mitgerissen und zum Einsturz gebracht werden. Treibgut im Hochwasser kann die Situation zusätzlich verschärfen und auch größere Häuser an ihre Grenzen führen. Das Unter- oder Ausspülen von Gebäuden kann darüber hinaus zu Hohlräumen und infolgedessen zu Setzungen führen.
Baustoffe reagieren verschieden auf Feuchtigkeit
Baustoffe und Bauteile, die im erdberührten Bereich ausgeführt werden (also im Keller- und Sockelbereich), sind grundsätzlich für eine dauerhafte Feuchtebelastung ausgelegt. Für Baustoffe und Bauteile der Fassade oder des Erdgeschosses gilt das nicht. Infolgedessen reagieren die dort verwendeten Materialien anders auf eine starke Durchfeuchtung durch Hochwasser. Einige Baustoffe sind noch nicht einmal für eine kurzzeitige Durchfeuchtung ausgelegt, geschweige denn für eine massive und längere Durchfeuchtung. Dem entsprechend muss man unterscheiden zwischen Baustoffen, die stark durchfeuchtet sind und einfach getrocknet werden können, und Baustoffen, die kaum getrocknet werden können oder nur sehr schwer und über einen längeren Zeitraum zu trocknen sind. Wieder andere Baustoffe sind nach einem Hochwasser so beschädigt oder durchweicht, dass sie komplett rückgebaut und entsorgt werden müssen.
--> Weiterlesen:
Hochwasser hinterlässt starke Verschmutzung
Noch ein Problem: Das Hochwasser hinterlässt eine starke Verschmutzung unbekannter Herkunft und Zusammensetzung. Ein Punkt, der bei einer zu schnellen und unüberlegten Sanierung langfristige und angenehme Folgen für die Bewohner haben kann. Deshalb muss die Trocknung nasser Häuser auch unter mikrobiellen Gesichtspunkten gesehen werden. Schließlich überschwemmt das Hochwasser auch landwirtschaftliche Felder und wäscht Pestizide, Herbizide und Fungizide aus. Außerdem werden Fäkalien aus überfluteten Kläranlagen, Toilettenanlagen und Tierställen mitgeführt, wie auch Keime aus Abwasserleitungen oder mitgeführten Tierkadavern. Hinzu kommen Chemikalien aus überschwemmten Industrieanlagen sowie Heizöle und Kraftstoff aus Kellern, Garagen, Heizungsanlagen und Tankstellen.
So verständlich es auch ist, dass vom Hochwasser betroffene Eigentümer:innen die Sanierung der Schäden so schnell wie möglich erledigen wollen – Konzepte von der Stange gibt es leider keine. Für eine differenzierte Schadensanalyse (physikalische, chemische und mikrobiologische Schadensprozesse) und das Erstellen eines Sanierungskonzeptes durch Sachverständige sollten sie sich Zeit nehmen. Und danach die Sanierung der Hochwasserschäden zügig in Angriff nehmen.
Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist dazu Folgendes zu lesen: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von Maßnahmen am Haus oder an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) stehen Ihnen pro Jahr förderbare Kosten ...
Antwort lesen »Ob hier eine Dampfbremse erforderlich ist, hängt davon ab, welche Räumlichkeiten sich über der Decke befinden. Sind dort beheizte Räume, ...
Antwort lesen »Wir empfehlen, hier zunächst einen Fachhandwerker oder einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser prüft das Problem und stellt die ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung der Heizung und Sie haben diese nicht vor Maßnahmenbeginn beantragt, können Sie nachträglich nur einen ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Maßnahme am Sondereigentum, können Sie die Heizungsförderung allein beantragen. Sind auch Arbeiten am ...
Antwort lesen »Für das BAFA-Förderprogramm zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ist geteilt. Mittel für Maßnahmen an Haus und Technik (außer Heizungstausch) bekommen Sie beim BAFA. ...
Antwort lesen »Generell können Sie die gesamte Anlage verkaufen, auch wenn Sie Fördermittel für die Wärmepumpe in Anspruch nehmen möchten. Planen Sie, ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort