Entscheiden sich Hausbesitzer dazu, den eigenen Keller auszubauen, stehen ihnen verschiedene Maßnahmen zur Auswahl. Neben der Sanierung von feuchtem Mauerwerk können sie dabei die Wände oder den Boden dämmen, Oberflächen renovieren oder neue Wärmequellen installieren.
Kosten für die Abdichtung der Kellerwände
Klagen Hausbesitzer über nasse Wände im Keller, sollten sie bestehende Bauschäden zunächst beheben lassen. Neben der Trocknung der Wände sind dabei oft Maßnahmen zur Abdichtung nötig. Während das bei Kellern in Betonbauweise recht einfach funktioniert, ist der Arbeitsaufwand bei nassem Mauerwerk oft höher. Welche Lösungen dabei die richtigen sind, kann nur ein Sachverständiger vor Ort bestimmen.
Geht es um die Kosten der Kellersanierung, entfallen rund 200 bis 300 Euro auf die Beratung durch einen Experten. Hinzu kommen rund 500 bis 1.000 Euro für ein spezielles Trocknungsgerät sowie 25 Euro pro Kubikmeter für Erdarbeiten. Die Abdichtung selbst kostet etwa 50 bis 100 Euro pro Meter bei Betonfugen oder 250 bis 300 Euro pro Quadratmeter für spezielle Injektionsverfahren. Insgesamt kommen so schnell Kosten von 15.000 bis 30.000 Euro für die Kellersanierung zusammen. Die angegebenen Werte verstehen sich als grobe Richtwerte. Abhängig vom Schadensbild, der Schadensursache und dem Ausmaß der betroffenen Stellen können die Kosten der Kellersanierung sowohl höher als auch niedriger ausfallen.
Kosten für eine Kellersanierung durch Dämmung
Durch die Dämmung der Außenwände oder des Kellerbodens lassen sich die Wärmeverluste über die Außenhülle minimieren. Neben sinkenden Heizkosten führt das auch zu einem höheren Wärmewohlbefinden. Vor allem dann, wenn es um die Dämmung der Kellerwände geht, stehen Hausbesitzern verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Während eine Außendämmung (Perimeterdämmung) besonders sicher und effizient ist, kommt es bei der Wärmedämmung von innen auf hochwertige Materialien und eine fehlerfreie Ausführung an. Denn nur so lassen sich mögliche Feuchteschäden und Schimmel effektiv vermeiden.
Geht es um die Kosten der Kellerdämmung, müssen Hausbesitzer für eine Perimeterdämmung mit rund 50 bis 100 Euro pro Quadratmeter rechnen. Die Innendämmung ist mit 50 bis 90 Euro pro Quadratmeter etwas günstiger. Eine Dämmung des Kellerbodens schlägt mit rund 20 bis 45 Euro pro Quadratmeter zu Buche.
Kosten für Renovierungsarbeiten im Keller
In den meisten Fällen sind auch Wände und Decken im Keller zu renovieren. Ist die Basis dabei gut, genügen neue Farben oder Tapeten. Andernfalls müssen Hausbesitzer die Flächen zunächst aufbereiten. Möglich ist das mit neuem Putz oder einer Vorwandinstallation aus Trockenbauelementen.
Neue Tapeten verursachen Kosten von rund 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen noch einmal 5 bis 20 Euro pro Quadratmeter, wenn Hausbesitzer alte Beschichtungen durch eine Fachfirma entfernen lassen. Sind Wände und Decken nur zu streichen, verlangen Handwerksbetriebe rund 5 bis 15 Euro pro Quadratmeter für Lohn und Material. Für das Verputzen der Oberflächen im Keller müssen Verbraucher mit 15 bis 30 Euro pro Quadratmeter rechnen. Eine neue Trockenbauwand kostet hingegen rund 35 bis 70 Euro pro Quadratmeter.
Kosten der Kellersanierung mit neuer Heizung
Möchten Hausbesitzer einen alten und unbeheizten Keller in gemütliche Wohn- oder Hobbyräume verwandeln, darf auch die passende Heizung nicht fehlen. Günstig ist dabei der Anschluss von Heizkörpern oder einer Flächenheizung an die bereits vorhandene Zentralheizung. Ist das nicht möglich, haben die Bewohner mit der Elektroheizung eine günstige Alternative. Aber Achtung: Während die Anschaffungskosten elektrischer Heizsysteme niedrig sind, können die Betriebskosten schnell in die Höhe schießen. Vor allem dann, wenn die Elektroheizung die Räume im Keller durchgängig allein mit Wärme versorgt.
Geht es um die Kosten dieser Kellersanierung, dann müssen Hausbesitzer für den Anschluss an die Zentralheizung mit 500 bis 1.000 Euro rechnen. Während neue Heizkörper je nach Größe mit 100 bis 250 Euro zu Buche schlagen, kostet die Fußbodenheizung rund 40 bis 60 Euro pro Quadratmeter. Einzelne Elektroheizkörper gibt es hingegen für 300 bis 500 Euro. Die Kosten für den Anschluss an eine Zentralheizung entfallen dabei.
Fördermittel senken die Kosten der Kellersanierung
Erhöhen Hausbesitzer mit der Sanierung auch den energetischen Standrad des Kellers, können sie zumindest für die Kellerdämmung auch Fördermittel beantragen. Die KfW stellt dafür zinsgünstige Darlehen und einmalige Zuschüsse zur Verfügung. Wie hoch die Förderung ist und wie Hausbesitzer an die Gelder kommen, erklärt unser Expertentipp "Förderung für die Kellerdämmung". Alternativ können die Handwerkerkosten auch von der Steuer abgesetzt werden.
*Wir haben die Kosten für eine Kellersanierung sorgfältig recherchiert. Es handelt sich jedoch um Durchschnittswerte für eine erste Kalkulation. Je nach Region, Maßen und ausgewählten Materialien können die tatsächlichen Kosten auch davon abweichen. Sicherheit über die Kosten erhalten Hausbesitzer mit einem Handwerker-Angebot.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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