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21.11.2017
 

Ab Dezember mehr Fachleute für Energieberatung zugelassen

Hausbesitzer können aus größerem Beraterangebot wählen

Die Energieberatung soll für Hausbesitzer attraktiver werden, deshalb wird das BAFA-Förderprogramm ab Dezember 2017 für qualifizierte Berater aus anderen Branchen geöffnet. Für Hausbesitzer bedeutet das: Sie können ihren qualifizierten Energieberater aus einem deutlich größeren Angebot wählen und an bestehende Kontakte (z. B. zum Handwerker) anknüpfen.

Hand mit Taschenrechner
Stimmt die Energiebilanz des Hauses? Hausbesitzer können jetzt auch Handwerker mit einer geförderten Energieberatung beauftragenFoto: Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Der Beraterkreis für die Energieberatungs-Förderprogramme wird erweitert. Ab Dezember 2017 können branchenübergreifend alle Fachleute tätig werden, die die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die Erweiterung gilt für die Förderprogramme "Energieberatung für Wohngebäude" (bisher hieß das Förderprogramm Vor-Ort-Beratung) und für die "Energieberatung im Mittelstand".

Energieberatung soll für Hausbesitzer attraktiver werden
Hausbesitzer können jetzt aus einem deutlich größeren Angebot an Beratern wählen sowie auch an bestehende Kontakte, wie zum Beispiel zu ihrem Handwerker, anknüpfen. Wie bisher ist jedoch eine unabhängig durchgeführte Beratung mit einer unverändert hohen Qualitätsanforderung erforderlich.

Förderprogramm wurde umbenannt
Das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" wurde im Zuge der Änderung umbenannt in "Energieberatung für Wohngebäude". Im Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" wird die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans zur Dokumentation der Beratungsleistungen weiterhin freiwillig bleiben. Die Frist für die Durchführung der Energieberatung nach der Bewilligung der Förderung durch das BAFA wird auf neun Monate ausgeweitet.

So läuft die Energieberatung mit BAFA-Förderung
Der BAFA-Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber im Gegenzug verpflichtet, Hausbesitzern ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Hausbesitzer können zudem wählen, ob der Energieberater seine Ergebnisse lieber in Form einer Gesamtsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt, oder aber alternativ aufzeigt, wie das Haus Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann.

Für eine "Energieberatung für Wohngebäude" übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser. Zugelassene Energieberater finden Hausbesitzer in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

 
 
 
 
Quelle: BAFA / BMWi
 
 

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