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20.11.2015
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Ab sofort: Bundesregierung gibt Zuschüsse für Einbruchschutz

KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" wird erweitert

Ab sofort können Hausbesitzer und auch Mieter Zuschüsse für mehr Einbruchschutz bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für barrierefreie Umbauten sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards "Altersgerechtes Haus" erhöht. Maßnahmen für den Barrierefreiheit und Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.

Fenster mit Zusatzsicherung für Einbruchschutz
Sicher in den eigenen vier Wänden: Ab sofort können Hausbesitzer und auch Mieter Zuschüsse für mehr Einbruchschutz bei der KfW in Anspruch nehmenFoto: Initiative "Nicht bei mir!"

Folgende Maßnahmen für mehr Einbruchschutz werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen" eigenständig gefördert:

  • der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren
  • die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden.
  • Alarmanlagen und Beleuchtung.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten aus. Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und der Barrierefreiheit einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt. Die KfW-Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden!

Die Förderung für Einbruchschutz und Barrierefreiheit im Einzelnen
Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.

Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit einem barrierefreien Umbau verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis maximal 5.000 Euro beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren wie der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren.

Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" steigt der Zuschuss sogar auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten; maximal 6.250 Euro können beantragt werden.

Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Die Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, zum Beispiel bei einem ohnehin geplanten Austausch der Fenster.  

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Quelle: KfW
 
 

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