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22.09.2022
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Weitere Änderungen bei BEG-Förderung seit 21. September

Zuschüsse für MFH begrenzt / Eigenleistungen künftig förderfähig?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig zum 21.9.2022 Änderungen bei der BEG-Förderung eingeführt. Bei der Heizungsoptimierung wurde die Anzahl der förderfähigen Wohneinheiten begrenzt, für Mehrfamilienhäuser sind die förderfähigen Kosten gedeckelt. Außerdem wurden die Vorgaben für Rechnungen und Zahlungen konkretisiert. In Gespräch ist zudem eine Förderung von Eigenleistungen. Die Änderungen im Detail.

Fassadensanierung: neue Farbe
Mit der zweiten Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden einige Punkte konkretisiertFoto: energie-fachberater.de

Diese Änderungen in den BEG-Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen gelten für Anträge seit dem 21.9.2022:

  1. Die Förderung für die Heizungsoptimierung wird begrenzt auf Wohngebäude mit maximal 5 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche.
  2. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Wohngebäuden wird gedeckelt bei 600.000 Euro, also auf 10 anrechenbare Wohneinheiten.
  3. Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Werden Teilrechnungen / Abschlagsrechnungen vorgelegt, so ist zusätzlich eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten. Wichtig: Rechnungen dürfen nicht bar beglichen werden, Zahlungsbelege (zum Beispiel Kontoauszüge) müssen bei Aufforderung vorgezeigt werden.

Die Konkretisierungen zu Rechnungen und Zahlungen aus Punkt 3 gelten auch für BEG WG und BEG NWG.

Werden künftig auch Eigenleistungen gefördert?
Laut unserer Information gibt es aktuell auch Gespräche über eine mögliche Förderung von Eigenleistungen. So sollen künftig Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung erbracht werden können, wenn die Qualität der energetischen Maßnahme nachweislich nicht beeinträchtigt wird. Als förderfähige Kosten sollen dann aber nur die Materialkosten anerkannt werden. Ob und wann dieser Punkt umgesetzt wird, ist bisher aber nicht bekannt.

KfW führt WPB-Bonus ein
Parallel zu den Änderungen bei der BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen hat die KfW am 21.9.2022 den sogenannten WPB-Bonus bei der Effizienzhaus-Sanierung eingeführt. Der zusätzliche Bonus in Höhe von 5 Prozent wird bei der Sanierung von "Worst Performing Buildings" gewährt, wenn diese zum Effizienzhaus 55 oder 40 saniert werden.


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Quelle: BMWK / BAFA
 
 

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