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02.01.2026
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Änderungen bei der KfW-Heizungsförderung 2026 für Wärmepumpen

Mehr Lärmschutz: Luftwärmepumpen müssen leiser sein

Achtung bei der Auswahl der Wärmepumpe: Seit dem 1.1.2026 gibt es eine Änderung bei der KfW-Heizungsförderung - Luftwärmepumpen müssen jetzt leiser sein, um gefördert zu werden. Voraussetzung für die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen ist, dass die Geräuschemissionen mindestens 10 dB niedriger liegen, als in der der EU-Ökodesign-Verordnung festgelegt. Bis Ende 2025 reichte es dagegen, wenn die Geräuschemissionen 5 dB niedriger liegen.

Wärmepumpe vor einem Reihenhaus
Strengere Anforderungen an den Lärmschutz: Luftwärmepumpen werden seit 2026 nur gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte in der Europäischen Ökodesign-VerordnungFoto: energie-fachberater.de

Seit Januar 2026 gelten bei der KfW-Heizungsförderung strengere Anforderungen an den Lärmschutz: Luftwärmepumpen werden nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Ökodesign-Verordnung vom 2. August 2013. Das gilt für Luft-Wasser-Wärmepumpen, für die ab dem 1. Januar 2026 ein Förderantrag gestellt wird.

--> Wichtig zu wissen: Diese Änderung hat nichts mit der angekündigten GEG-Novelle und eventuellen Änderungen bei der Heizungsförderung zu tun! Die Verschärfung ist bereits seit Veröffentlichung am 29. Dezember 2023 in der Förderrichtlinie enthalten, und zwar unter Punkt 3.4.5 Geräuschemissionen. Darin heißt es:
"Ab 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) in der Fassung vom 2. August 2013."

Diese Anforderungen gibt es an den Schallleistungspegel (LWA)

EU-Verordnung: 

  • Leistung bis einschließlich 6 kW --> LWA außen 65 dB
  • Leistung größer 6 bis einschließlich 12 kW --> LWA außen 70 dB
  • Leistung größer 12 bis einschließlich 30 kW --> LWA außen 78 dB
  • Leistung größer 30 bis einschließlich 70 kW --> LWA außen 88 dB

Förderung 2026:

  • Leistung bis einschließlich 6 kW --> LWA außen 55 dB
  • Leistung größer 6 bis einschließlich 12 kW --> LWA außen 60 dB
  • Leistung größer 12 bis einschließlich 30 kW --> LWA außen 68 dB
  • Leistung größer 30 bis einschließlich 70 kW --> LWA außen 78 dB

Eine Liste der Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen für die Förderung erfüllen, gibt es hier im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA. Dort können Eigentümer:innen über eine Einstellung des Datums prüfen, ob ihre gewählte Wärmepumpe auch 2026 förderfähig ist, ebenso ist der Vergleich verschiedener Geräte möglich.

Weiterlesen:

Was kostet eine Wärmepumpe? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

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Quelle: energie-fachberater.de / BWP
 
 

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