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24.03.2016
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Änderungen bei KfW-Förderung ab April 2016

Keine Förderung mehr für BHKW / Einbruchschutz auch mit Kredit

Zum 1. April 2016 gibt es in mehreren KfW-Programmen Änderungen bei der Förderung. So werden Maßnahmen für mehr Einbruchschutz dann auch in der Kreditvariante gefördert und Anträge für die Förderung von Heizungs- und Lüftungspaketen können gestellt werden. BHKW sind ab April leider nicht mehr förderfähig.

Haus aus Fünfzig-Euro-Scheinen
Ab April 2016 gibt es Änderungen bei der KfW-Förderung, Hausbesitzer sollten sich rechtzeitig informierenFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Jetzt auch KfW-Kredit für mehr Einbruchschutz
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz fördert die KfW ab dem 01.04.2016 auch in der Kreditvariante des Programms Altersgerecht Umbauen (159). So lassen sich umfangreichere Arbeiten günstig finanzieren. Der Kreditbetrag von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit kann über die Hausbank beantragt werden.

Förderung für Heizungs- und Lüftungspaket kann ab 1. April beantragt werden

Seit Anfang des Jahres werden Maßnahmenpakete im Bereich der Heizung und Lüftung besonders gefördert. Mit den Arbeiten konnte seit Januar 2016 begonnen werden, ab dem 1. April 2016 ist die Beantragung der Förderung möglich. In der Kreditvariante (Programm 152) macht ein Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent die Förderung für das Heizungs- und/oder Lüftungspaket attraktiv. Alternativ kann im Programm 430 ein Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Sanierungskosten beantragt werden (maximal 7.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit). Das wird gefördert:

  • Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung.
  • Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.
  • Kombination: Zusammen mit dem Heizungs- und/oder Lüftungspaket können auch weitere Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden.

Keine KfW-Förderung mehr für BHKW
Stromerzeugende Heizungen, so genannte Blockheizkraftwerke (im Ein- und Zweifamilienhaus-Bereich Mikro-BHKW) werden künftig nicht mehr von der KfW gefördert. Bisher wurden kleine BHKW über zinsgünstige Kredite finanziert (Programme 151 und 152) oder mit einem Zuschuss (Programm 430) gefördert. In den neuen Förderrichtlinien der KfW ist die Förderung für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung ab April 2016 nun explizit ausgeschlossen. 

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Quelle: KfW / Energie-Fachberater.de
 
 

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