Ein Beispiel für private Eigentümer: Für eine neuen 10 kWp-Anlage, die bei Inbetriebnahme im Januar 2019 noch 3,4 Prozent Rendite abwerfen konnte, ermittelten die Experten jetzt trotz sinkender Anlagenpreise nur noch 2 Prozent. Sehr kleine Photovopltaik-Anlagen unter 4 kWp sind nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW demnach kaum noch wirtschaftlich zu betreiben. Das liegt auch daran, dass kleine Anlagen auch 2019 erneut leicht teurer geworden sind.
Trends des Vorjahres bestätigt / größere Anlagen werden günstiger
Die aktuelle Auswertung von Photovoltaik-Angeboten bestätigt die Trends des Vorjahres. Kleine Anlagen mit vier oder sechs Kilowatt Leistung stiegen erneut im Preis (+2,7 bzw. +1,2 Prozent), während größere Solarstrom-Anlagen günstiger wurden. Hier überwogen sogar stärkere Rückgänge als im Vorjahr: Fiel der spezifische Preis pro Kilowatt Leistung bei 12 kWp-Anlagen damals um 2,2 Prozent, gab er nun um weitere 5,3 Prozent nach. Auch bei allen darüber liegenden Leistungsklassen sank der Preis um mehr als fünf Prozent.
Wirtschaftlichkeit sinkt auch bei größeren Anlagen
Trotz der klaren Preisrückgänge sinkt die Wirtschaftlichkeit auch der größeren Photovoltaik-Anlagen - das liegt an der sinkenden Einspeisevergütung. Besonders hart trifft das nach Angaben der Verbraucherzentrale Haushalte mit kleineren Anlagen unter 4 kWp und einem jährlichen Stromverbrauch unter 3.000 Kilowattstunden: Solche Neuanlagen würden bei realistischer Rechnung rote Zahlen schreiben.
Ein finanzielles Plus bleibt dagegen bei Solarstrom-Anlagen ab etwa 5 kWp dank des Zusammenspiels von Eigenverbrauch und Einspeisevergütung bis auf Weiteres die Regel.
Was müssen Eigentümer über die Preise von Photovoltaik-Anlagen wissen?
Private Betreiber müssen vor allem wissen, dass die nötige Investition nicht proportional mit der Größe der Photovoltaik-Anlage wächst. Beim Vergleich einer 4 kWp-Anlage mit 16 kWp gilt etwa: Die vierfache installierte Leistung kostet nur den dreifachen Preis. Dachflächen sollten deshalb nach Möglichkeit voll ausgenutzt werden. Außerdem zeigen auch die aktuellen Daten eine sehr breite Preisstreuung innerhalb der einzelnen Größenklassen. Deshalb der Tipp: Verbraucher sollten immer mehrere Angebote einholen, prüfen und vergleichen. Denn bei überteuerten Preisen steht letztlich die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage auf dem Spiel.
Was die Abschaffung des Solardeckels für private Hausbesitzer bedeutet, lesen Sie hier.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
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Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
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Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
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Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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