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25.02.2020
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Austauschpflicht: Diese Heizungen müssen 2020 raus

Abschied von alten Ölheizungen und Gasheizungen

In Ihrem Heizungskeller arbeitet eine Ölheizung oder Gasheizung, die ihren 30. Geburtstag feiert? Dann könnte schon bald ein Abschied von der alten Heiztechnik anstehen! Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt vor, dass solche Heizkessel spätestens nach 30 Jahren erneuert werden müssen. Die Austauschpflicht greift bei alten Standardkesseln und Konstanttemperaturkesseln. Welche Heizungen 2020 raus müssen und warum es sich lohnt, den Heizungstausch früher in die Wege zu leiten.

Alter Heizungskeller
Für einige Oldies im Heizungskeller ist 2020 SchlussFoto: Energie-Fachberater.de

Welche Heizungen sind 2020 konkret von der Austauschpflicht betroffen?
Die Austauschpflicht gilt für Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind - und zwar nur für Standardkessel und Konstanttemperatur-Kessel. Nicht betroffen von der Austauschpflicht sind Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel.

Und noch eine Ausnahme: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon vor dem 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Hier greift sie erst im Falle eines Eigentümerwechsels, zum Beispiel bei Verkauf oder Erbe. Dann muss der neue Eigentümer die Heizung erneuern.

Wo kann ich sehen, wie alt meine Heizung ist?
Das Alter der Heizung können Hausbesitzer zum Beispiel mit Hilfe des Typenschildes herausfinden. Ist das nicht mehr vorhanden, helfen auch alte Unterlagen, der Heizungsinstallateur oder Schornsteinfeger weiter.

Was kostet der Heizungstausch? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für Ihre neue Heizung einholen.
Erhalte ich eine Förderung, wenn meine Ölheizung oder Gasheizung von der Austauschpflicht betroffen ist?
Für Heizungen, die von der Austauschpflicht nach Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 betroffen sind, ist vor einem Eigentümerwechsel die Förderung möglich. Nach einem Eigentümerwechsel, also bei Sanierung eines gerade gekauften Hauses, gibt es diese Fördermöglichkeit nicht. Eigentümer sollten sich deshalb unbedingt rechtzeitig informieren und den Heizungstausch möglichst vor der Austauschpflicht in die Wege leiten, um von der attraktiven Förderung wie zum Beispiel der Austauschprämie für Ölheizungen zu profitieren und auf ein umweltfreundliches Heizsystem umzustellen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Förder-Infos holen und sofort loslegen!
Auch für Kaminofen, Kachelofen und Heizkamin gibt es Fristen und gesetzliche Anforderungen
Eigentümer müssen 2020 auch prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen und Heizkamin noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht: Für Anlagen mit zu hohen Staub- und Kohlenmonoxidwerten, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden, endet Ende dieses Jahres die Schonfrist. Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Altanlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden.

Weiterlesen: Diese Heizungen müssen 2021 raus.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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