Diese Gasheizungen und Ölheizungen müssen 2021 raus
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) enthält in § 72 "Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen" eine Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen: Heizkessel die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen jetzt nicht mehr betrieben werden. Für Gasheizungen und Ölheizungen, die ab dem 1. Januar 1991 installiert worden sind, gilt die Austauschpflicht nach Ablauf von 30 Jahren.
Ausnahmen von der Austauschpflicht: Diese Austauschpflicht bei Ölheizungen und Gasheizungen gilt nur für sogenannte Standardkessel und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel dürfen auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden. Weitere Ausnahme: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 dort eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Wechselt aber der Eigentümer durch Verkauf oder Erbe, muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren die Austauschpflicht erfüllen.
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Schon vor der Austauschpflicht Förderung für den Heizungstausch nutzen!
Wer einen Heizungsoldie im Keller hat, sollte schon vor dem Greifen der Austauschpflicht über eine neue Heizung nachdenken. Seit Anfang 2021 belastet der CO2-Preis Eigentümer mit Ölheizung und Gasheizung zusätzlich und lässt die Heizkosten weiter steigen. Davon nicht betroffen sind klimafreundliche Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Wer auf eine solche Heizung umrüstet, kann sehr hohe Zuschüsse beantragen!
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Neue Feinstaubregeln seit Anfang 2021 - Schonfrist für alte Kaminöfen ist vorbei
Auch bei den Feuerstellen müssen 2021 einige Oldies weichen. Mit der zweiten Stufe der Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung gelten seit dem 1. Januar 2020 neue Regeln. Damit sinken die Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid. Für Kaminöfen, die vor dem 31.12.1994 eingebaut wurden, ist die Schonfrist jetzt abgelaufen. Sie können nachgerüstet oder stillgelegt werden. Ausgenommen von der Regelung sind historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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